Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verliehenes Geld zurück; Erstattung von Gebühren
guertelEnger
23.02.2006, 19:30
Hallo,
das bei HartzIV geltende Zuflußprinzip bereitet mir noch ein wenig Kopfzerbrechen, wenn ich es ganz konkret auf meine Situation anwende:
Fall A)
Als Bezieher von ALG II leihe ich einem mir bekannten Menschen Geld. Er zahlt es mir bald wieder zurück - per Überweisung. Jetzt erst merke ich, daß ich unüberlegt gehandelt habe. Denn die Rückzahlung stellt einen Geldzufluß dar. Dieser muß anscheinend nach geltender Rechtslage bei der Ermittlung meines Anspruchs auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" ohne Wenn und Aber in Rechnung gestellt werden. Das ist das "Zuflußprinzip". Sofern der mir zufließende (zurücküberwiesene) Betrag die monatliche Freibetragsgrenze von 100 Euro überschreitet, führt diese auf meinem Kontoauszug sichtbare Geldbewegung zur Kürzung der mir zustehenden Leistung.
Dabei scheint es niemanden zu interessieren, daß dieser Geldzufluß kein Zuwachs meines Vermögens war. In den Tagen oder Wochen, in denen die Summe - natürlich zinslos - verliehen war, hat sie mir nämlich nicht weniger gehört als davor oder jetzt. Ich war bloß nett zu jemandem - und werde dafür bestraft.
Fall B)
Mein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht war erfolgreich. Weil der Zeitraum vom letzten Gebühreneinzug bis zu meinem Antrag kürzer gewesen ist als die zwei Monate, die üblicherweise zwischen zwei Einzugsvorgängen liegen, erstattete mir die GEZ den überzahlten Geldbetrag völlig korrekt mittels Überweisung.
Handelt es sich nun bei diesem Erstattungsbetrag um einen Zuwachs meines Vermögens? Und führt auch dieser Geldzufluß zu einer Kürzung der mir zustehenden ALG-II-Leistungen?
Ich wurde von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, weil der Gesetzgeber erkannt hat, daß mein jetziges finanzielles Leistungsvermögen damit überfordert wäre. Sollte der Zufluß der GEZ-Erstattung nun aber zu einer Kürzung meines ALG-II-Leistungsbezugs führen, würde das ja bedeuten: Der Staat nimmt blindlings mit der einen Hand wieder fort, was er zuvor aus gutem Grund mit der anderen gegeben hatte.
Wenn nun aber zukünftig keine Rundfunkgebühren mehr von meinem Konto abgebucht werden, hat die Tatsache, daß ich dadurch dann tatsächlich über mehr Geld verfüge, daß ich also einen realen Vermögenszuwachs genieße, dennoch keinen Einfluß auf die Höhe meines ALG-II-Leistungsbezugs.
Ist das nicht höchst sonderbar? Könnte das einer gerichtlichen Überprüfung überhaupt standhalten?
Fazit:
In Fall A) wie in Fall B) wird der ALG-II-Bezug offenbar prinzipiell deswegen gekürzt, weil eine Bewegung auf meinem Konto stattgefunden hat. Würde ich dafür sorgen, daß alles ruhig bleibt, also keine sichtbare Geldbewegung stattfindet, würde mir auch nichts abgezogen, egal, was tatsächlich mit meinem Vermögen geschieht.
Vor meinem inneren Auge sehe ich das Bild eines Jägers, der sofort in jedes Gebüsch hineinschießt, sobald er es darin rascheln hört. Offenbar ist ihm egal, ob das Rascheln von einem Tier, von einem Menschen oder nur von einem Windhauch verursacht wurde. Wenn jedoch kein Rascheln zu hören ist, geschieht nichts - mögen da auch zehn fette Hasen gut versteckt im Busch hocken.
Zum Schluß:
Laßt mich bitte wissen, ob ihr meine Beobachtungen und Vermutungen bestätigen könnt - was ist dann eure Meinung dazu? -, oder ob ich da etwas noch nicht ganz verstanden habe.
Also dann, den
GuertelEnger
StephanK
23.02.2006, 19:44
:welcome: Günter Engel ... nee, es war ja origineller... :wink:
Zu Fall A: Ich denke, Du siehst das ganz richtig. Etwas mehr in Richtung des Gesetzes formuliert: Es handelte sich lediglich um eine Wandlung in der Form des Vermögens, nicht um einen Vermögenszuwachs. Die Darlehensrückzahlungsforderung war nämlich Bestandteil Deines Vermögens, ist durch die Rückzahlung erloschen und stattdessen ist jetzt wieder das reale Geld da. Wenn Deine altersabhängige Vermögensfreigrenze dadurch nicht überschritten ist, ist da nix zu wollen. Das einzige, was sein könnte: Dir war vielleicht (oder wahrscheinlich) nicht bewusst, dass die Darlehensrückzahlungsforderung Bestandteil Deines Vermögens war und Du hast sie deswegen nicht als Vermögen angegeben. Diese Meldung kannst Du aber nachliefern.
Zu Fall B: Auch das war - aus dem gleichen Grunde - kein Vermögenszuwachs. Die GEZ hatte nur etwas eingezogen, das ihr nie zustand, so dass mit dem Moment der Abbuchung auf dem Konto ein Dir zustehender Rückforderungsanspruch in gleicher Höhe entstand, der durch die Überweisung erfüllt wurde und damit erloschen ist. Dein Vermögen hat sich dadurch um keinen Cent verändert.
Das Bild mit dem Jäger im Gebüsch ist ebenso anschaulich wie treffend. Wenn der Jäger wenigstens die Regeln der Jagd kennen würde... Aber offenbar kennt er sie nicht.
Könnte das einer gerichtlichen Überprüfung überhaupt standhalten?Meiner Meinung nach nicht - nicht mal in Bayern... :wink:
„nicht mal in Bayern...“ :?
Seid auf der Hut, wenn a Bayer jagen tut!
8) :traeumweiter:
StephanK
23.02.2006, 21:41
nicht mal in Bayern...Ich darf das. Auf meiner Geburtsurkunde prangt ein Dienstsiegel mit den sattsam bekannten Rauten, die nur deswegen nicht weiss-blau sind, weil die Stempelfarbe schwarz war. :wink:
:welcome: Günter Engel ... nee, es war ja origineller... :wink:
Zu Fall A: Ich denke, Du siehst das ganz richtig. Etwas mehr in Richtung ...
....
Könnte das einer gerichtlichen Überprüfung überhaupt standhalten?Meiner Meinung nach nicht - nicht mal in Bayern... :wink:
***Schmunzel***
Aber letztlich geht es dem Fragesteller eben darum, dass man mit etwas mehr nachdenken das Problem(Fall A) sehr einfach hätte verhindern können... ;-)
ciao
:engel:
guertelEnger
07.03.2006, 21:05
Dir war vielleicht (oder wahrscheinlich) nicht bewusst, dass die Darlehensrückzahlungsforderung Bestandteil Deines Vermögens war und Du hast sie deswegen nicht als Vermögen angegeben. Diese Meldung kannst Du aber nachliefern.
Hallo StephanK,
deine Hinweise waren mir eine Hilfe, vielen Dank.
Nun fühle ich mich ermutigt, auch das Folgende noch zur Diskussion zu stellen:
Fall C)
Während meines Bezugs von ALG II steckte ich schon einmal - wen wundert´s? - finanziell heftig in der Klemme. Dankenswerterweise hat in dieser Situation jemand leihweise Geld auf mein Konto überwiesen (Ja, ich weiß schon :roll: immer diese Überweisungen). Jetzt überweise ich den Leihbetrag in relativ kleinen Raten zurück. Im guten Glauben, das sei so völlig in Ordnung, habe ich der ARGE bisher davon nichts mitgeteilt. Aber inzwischen mehren sich diesbezüglich meine Zweifel. Und beim nächsten Folgeantrag muß ich die Kontoauszüge vorlegen, die diesen Geldzufluß dokumentieren.
Meiner Ansicht nach war das eine vorübergehende Scheinvergrößerung meines Vermögens. Wenn ich die letzte Rate zurücküberwiesen habe, wird es wieder ebenso um Null pendeln wie vor dem Leihvorgang. Es handelt sich auch hier bloß, um deine Worte zu benutzen, um eine "Wandlung in der Form des Vermögens, nicht um einen Vermögenszuwachs". Der Vorgang ist im Vergleich zu den Fällen A) und B) nur gespiegelt, die Rückzahlungsverpflichtung ist jetzt negativer Bestandteil meines Vermögens.
Schulden, die ein Antragsteller gemacht hat, bevor er ALG II beantragte, wirken sich bei der Berechnung seines Vermögens offenbar nicht so aus, daß dieses dadurch geringer wird. Gilt das nun auch für Schulden, die erst während des Bezugs von ALG II entstanden sind? Wenn ja, dann würde sich meine im vorherigen Absatz dargestellte Sichtweise allerdings schlecht zur Deckung bringen lassen mit den Vorstellungen, die ein Herr Hartz von den Vermögen seiner Klientel gehabt haben muß.
Nebenbei: Wie sieht es eigentlich bei Zahlungsunfähigkeit aus? Ist das Insolvenzrecht auf Bezieher von ALG II anwendbar?
Letzte Frage: Wie gehe ich nun am klügsten vor beim Beichten meiner "Sünde"?
Etwas Spiel ist noch drin!
Den guertelEnger
Letzte Frage: Wie gehe ich nun am klügsten vor beim Beichten meiner "Sünde"?
Da hilft wirklich nur der Pfarrer!
Etwas Spiel ist noch drin!
Das hoffe ich! Denn das wird dir vermutlich alles als Einkommen angerechnet. 8)
StephanK
07.03.2006, 21:29
Meiner Ansicht nach war das eine vorübergehende Scheinvergrößerung meines Vermögens.Dein Vermögen hat sich dadurch in der Tat nicht vergrößert, sondern verkleinert, weil die Darlehensrückzahlungsforderung vom Vermögen abzurechnen ist. Aber in dem Monat, in dem der geliehene Betrag Dir zufloss, war dieser Beitrag Einkommen, das eigentlich als solches hätte gemeldet werden müssen. Nur denke ich, dass man darüber inzwischen den Mantel decken kann.
Schulden, die ein Antragsteller gemacht hat, bevor er ALG II beantragte, wirken sich bei der Berechnung seines Vermögens offenbar nicht so aus, daß dieses dadurch geringer wird. Gilt das nun auch für Schulden, die erst während des Bezugs von ALG II entstanden sind?Ja.
Nebenbei: Wie sieht es eigentlich bei Zahlungsunfähigkeit aus? Ist das Insolvenzrecht auf Bezieher von ALG II anwendbar?Ja. Allerdings dürfte zweifelhaft sein, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird; ggf. wird es mangels Masse gar nicht eröffnet. Ich kenne mich damit freilich nicht weiter aus.
Zu "beichten" gibt's da aber wohl nix. Es geht aktuell ja nur um von Dir geleistete Zahlungen - und wofür Du Dein Geld ausgibst, ist der ARGE wurscht (von der Miete mal abgesehen).
guertelEnger
08.03.2006, 10:05
Hallo StephanK,
jetzt bin ich etwas irritiert. Einerseits sagst Du:
Dein Vermögen hat sich dadurch in der Tat nicht vergrößert, sondern verkleinert, weil die Darlehensrückzahlungsforderung vom Vermögen abzurechnen ist.
Dann aber beantwortest du meine Frage, ob sich auch solche Schulden nicht verkleinernd auf mein Vermögen auswirken, die erst während des Bezugs von ALG II entstanden sind, mit einem klaren "Ja". Ist nun die Darlehensrückzahlungsforderung vom Vermögen abzurechnen oder nicht?
Vielleicht verstehe ich dich folgendermaßen richtig: Scheinbar wird mein Vermögen durch die Darlehensrückzahlungsforderung zwar kleiner (und ich ergänze: nachdem es zuvor durch das geliehene Geld ebenfalls dem Anschein nach entsprechend größer geworden war). Aber die ARGE kümmert sich nur um das Gesetz. Denn, wie du schreibst:
wofür Du Dein Geld ausgibst, ist der ARGE wurscht (von der Miete mal abgesehen).
Also ist die Darlehensrückzahlungsforderung doch wohl eher nicht vom Vermögen abzurechnen? - Konsequenz: In den Augen der ARGE erfuhr mein Vermögen einen Zuwachs, wurde mir also zu viel an Leistung überweisen.
Ein weiteres Fragezeichen weckt bei mir deine Vermutung,
dass man darüber inzwischen den Mantel decken kann.
Wie kann ich den Mantel über die Kontoauszüge decken?
Hat nicht eher Stupido recht, wenn er schreibt:
das wird dir vermutlich alles als Einkommen angerechnet.
Dabei geht es mir auch noch einmal um meine letzte Frage, wie ich am klügsten beim Beichten meiner "Sünde" vorgehe, die abgesehen von Stupidos
Da hilft wirklich nur der Pfarrer!
und deinem
Zu "beichten" gibt's da aber wohl nix.
noch unbeantwortet blieb bzw. nicht im Zusammenhang gesehen wurde. Du schreibst ja zu Recht:
Aber in dem Monat, in dem der geliehene Betrag Dir zufloss, war dieser Beitrag Einkommen, das eigentlich als solches hätte gemeldet werden müssen.
Das ist die Unterlassungs-"Sünde", die doch wohl von mir - spätestens bei der nächsten Vorlage der Kontoauszüge - gebeichtet werden muß. Mir scheint jedenfalls, es wäre ungünstig, wenn ich mit diesem Eingeständnis bis zum letzten Augenblick warte oder gar mich erst noch fragen lasse, um was für einen Betrag es sich denn dabei eigentlich handelt.
Ich fürchte, daß mein Vermögen nicht allein durch die - vollkommen berechtigte - Darlehensrückzahlungsforderung meines Freundes wieder auf seine ursprüngliche Größe zurückgeführt, sondern effektiv verkleinert wird durch die in meinen Augen ungerechtfertigte aber wohl (noch) dem Gesetz entsprechende Rückforderung von angeblich zu viel gezahlten Leistungen seitens der ARGE.
guertelEnger
StephanK
09.03.2006, 08:16
Sorry, wenn ich für Irritation gesorgt habe!
Vielleicht verhilft ein Bild zum besseren Verständnis. Egal ob's regnet oder schneit ist es das gleiche Wasser in unterschiedlichen Aggregatzuständen. So ist es auch mit Geld, das Du verleihst: Es gehört weiterhin Dir (also zu Deinem Vermögen). Im verliehenen Zustand ist es für Dich nur nicht sofort verfügbar. Du hast keine Scheine in der Schublade, sondern einen Schuldschein oder Darlehensvertrag (gilt auch, wenn das Ganze nur mündlich vereinbart wurde) - Schneekristalle statt Wassertropfen.
Dein Vermögen wird also durch das Verleihen von Geld weder größer noch kleiner, sondern der verliehene Teil wandelt sich vom "Aggregatzustand" Barvermögen in den "Aggregatzustand" Darlehensrückzahlungsforderung - und durch die Rückzahlung "schmilzt" es wieder zu "flüssigem" Barvermögen.
Es ist schon richtig, dass die Darlehensrückzahlung auf dem Kontoauszug wie hundsgewöhnliches Einkommen aussieht. Diesem falschen Eindruck kannst Du nur dadurch begegnen, dass Du die Darlehensgeschichte erläuterst (und möglichst auch belegst) und damit nachweist, dass es sich lediglich darum handelt, dass ein Vermögensbestandteil sich von einer Darlehensrückzahlungsforderung in Barvermögen (zurück-)verwandelt hat.
Mein Satz Aber in dem Monat, in dem der geliehene Betrag Dir zufloss, war dieser Beitrag Einkommen, das eigentlich als solches hätte gemeldet werden müssen.war deswegen falsch und ich muss für diesen Irrtum sowie für die dadurch gestiftete Verwirrung um Entschuldigung bitten. :oops:
Das Problem kann also allenfalls in der Nachweisbarkeit liegen. Im Zweifel muss eben der Darlehensnehmer als Zeuge benannt werden.
@StephanK
Das verstehe ich jetzt nicht!
1. Wenn ich die alte Uhr vom Opa bei ibay verticke wandele ich auch nur den Aggregatzustand von fest in flüssig, aber es wird mir angerechnet, obwohl es vorher auch schon meins war.
2. Wenn ich einen größeren Betrag verliehen habe, wird mir dann nicht automatisch auch unterstellt, daß ich mein anrechenbares Vermögen schmälern wollte, um es mir zur rechten Zeit zufließen zu lassen?
3. Wenn ich einen ausgeschöpften Dispo bei der Bank habe und mein Auto jetzt verkaufe um diesen auszugleichen, wird mir auch die Einnahme angerechnet, oder?
:?
StephanK
09.03.2006, 11:44
Anscheinend ist das Thema schwierig...
Die Durchführungshinweise der BA zu § 12 SGB II bringen es folgendermaßen auf den Punkt: Einkommen und Vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch voneinander ab, dass Einkommen alles das ist, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat
Der Schlüssel liegt im Wort wertmäßig, das auch für das Vermögen gilt.
Für die Mehrheit der Menschen, die nicht juristisch denkt, ist das Bankguthaben etwas anderes als eine Darlehensrückzahlungsforderung. Dahinter steckt wohl die Vorstellung, die Bank hätte einen Geldspeicher à la Dagobert Duck und das eigene Geld "liege auf der Bank", während der Darlehensschuldner sich das Geld, das er zurückzahlen muss, erst wieder irgendwoher kriegen muss. Abgesehen davon, dass das bei der Bank nicht so wie angedeutet ist, macht das rechtlich keinen Unterschied: Das Bankguthaben ist genau so nur eine Rückzahlungsforderung wie die gegen den Darlehensschuldner.
Aus dem Blickwinkel "Vermögen" ist deswegen beides das gleiche, nämlich Vermögen. Das gilt auch dann noch, wenn der Darlehensschuldner das Darlehen zurückzahlt, denn darin liegt kein wertmäßiger Vermögenszuwachs, nur eine Vermögensumwandlung - vom "Aggregatzustand" Forderung in den Aggregatzustand "Bargeld". Wenn das Geld auf das Bankkonto überwiesen wird, bleibt es sogar im gleichen Aggregatzustand "Forderung", nur dass Schuldner nun nicht mehr der Darlehensnehmer, sondern die Bank ist.
Zu 1: Nein, das wäre falsch
Zu 2: Ich beschäftige mich nicht mit möglichen Unterstellungen, sondern nur damit, wie reale Unterstellungen geradegerückt werden können :wink:
Zu 3: Nein.
@StephanK
Zu 1: Es wird aber versucht!
www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=59946&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=ebay
Zu 2: paßt scho!
Zu 3: Auch wenn keine Rückzahlungsaufforderung der Bank vorliegt, ich also nur keine Zinsen mehr Zahlen will?
StephanK
09.03.2006, 12:29
Zu 1: Ich weiss. Aber soll ich deswegen hier falsche Auffassungen mancher Alg II-Träger verbreiten? Doch wohl nicht...
Zu 3: Nein. Wofür Du das "verflüssigte" Vermögen einsetzt, ist wurscht. Entscheidend ist, dass sich das Vermögen nicht plötzlich in Einkommen verwandelt.
Die Ägypter
09.03.2006, 18:08
Zu 3: Nein. Wofür Du das "verflüssigte" Vermögen einsetzt, ist wurscht. Entscheidend ist, dass sich das Vermögen nicht plötzlich in Einkommen verwandelt.
Diesen Teil der Antwort verstehe ich nicht.
Angenommen ich verkaufe meine CD-Sammlung (war schon vorhanden) und gleiche damit mein Konto aus, dann handelt es sich doch wohl um eine Vermögensumschichtung, oder?
Zufluss heißt für mich - es fließt etwas zu, was noch nicht vorhanden war - eine CD-Sammlung, an der ich nicht mehr hänge - die es mir aber ermöglicht, vielleicht meine Waschmaschine reparieren zu lassen, darf ich doch wohl frei verkaufen?
Sicherlich wäre es anders, wenn ich von einem Dritten eine CD-Sammlung erhielte und diese dann bei Ebay verkaufe - dass ist dann wieder Zufluss.
LG Kristin, die über eine Antwort dankbar wäre, weil diverse Sachen bei Ebay verkauft werden sollen, die hier überflüssig sind - oder muss ich die Dinge jetzt wegschmeißen, weil ich mit Porto 5,69 Euro "einnehme"?
Ich gehe jetzt ausschliesslich auf den Teilaspekt "Verkauf" ein und stelle einen etwas älteren Beitrag zur Verfügung:
Das mit der Anrechnung als Einkommen aus dem Verkauf von Dingen aus dem privaten Vermögensbestand hat die Bundesanstalt für Arbeit für sich so geregelt in einer entsprechenden Durchführungsverordnung zum SGB II §11 - Einkommensanrechnung.
Siehe hier: Durchführungshinweis zu SGB II §11 - Einkommensanrechnung (PDF) (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-11-20051121.pdf)
Das ist aber nur eine Meinung, die auch ganz anders gesehen werden kann - z.B. als Vermögensumwandlung von Hausrat als geringwertiger Güter in Geld durch Verkauf und dann eben kein Einkommen sein kann.
Siehe hier: Rechtsgutachten des DV zum Verkaufserlös von Vermögensgegenständen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/DV_Gutachten_Vortext.html)
Dort gibt es eine HTML und/oder PDF Datei zum Download mit dem Gutachten.
Eine wirkliche Klärung wird sich aber im Einzelfall nur durch ein Urteil eines Sozialgerichtes herbeiführen lassen.
Ooh.
Und :welcome: nefertari1968 :-)
Die Ägypter
09.03.2006, 19:39
Ich gehe jetzt ausschliesslich auf den Teilaspekt "Verkauf" ein und stelle einen etwas älteren Beitrag zur Verfügung:
Das mit der Anrechnung als Einkommen aus dem Verkauf von Dingen aus dem privaten Vermögensbestand hat die Bundesanstalt für Arbeit für sich so geregelt in einer entsprechenden Durchführungsverordnung zum SGB II §11 - Einkommensanrechnung.
Siehe hier: Durchführungshinweis zu SGB II §11 - Einkommensanrechnung (PDF) (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-11-20051121.pdf)
Das ist aber nur eine Meinung, die auch ganz anders gesehen werden kann - z.B. als Vermögensumwandlung von Hausrat als geringwertiger Güter in Geld durch Verkauf und dann eben kein Einkommen sein kann.
Siehe hier: Rechtsgutachten des DV zum Verkaufserlös von Vermögensgegenständen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/DV_Gutachten_Vortext.html)
Dort gibt es eine HTML und/oder PDF Datei zum Download mit dem Gutachten.
Eine wirkliche Klärung wird sich aber im Einzelfall nur durch ein Urteil eines Sozialgerichtes herbeiführen lassen.
Ooh.
Und :welcome: nefertari1968 :-)
Ist ein reichlich kompliziertes Thema...
Nun ist es aber doch so, dass einem HE angemessener Hausrat zusteht (also nicht die Perserbrücke, die wieder zum Schonvermögen zählen würde, doch wohl aber Kleidung, Bücher und Tüdelkram)...
Ich habe mir neulich bei Ebay einen Drucker gekauft - meinen alten (der Streifen zieht) könnte ich als Bastel-Drucker veräußern - ich sehe da irgendwo die "Gewinnschiene" nicht, wenn ich doch vorweg ein ähnliches Gerät auch kaufen musste...
Und kommt mir jetzt nicht damit, es wäre aus dem Regelsatz anzusparen, das habe ich zwar gemacht, aber nun fehlt mir das Geld woanders - im Umkehrschluss habe ich aber neben diesem defekten Drucker noch Bücher, Kleidung die ich nicht mehr trage, Babyspielzeug etc. herumliegen - gehe ich damit zum Flohmarkt, ist es auch kein "Zufluss", da schlicht nicht nachweisbar...
Wenn angemessener Hausrat nicht zum Vermögen zählt, kann ich Teile dessen doch aber "verflüssigen" - oder??? Es geht ja nicht darum, den Staat zu hintergehen - aber ich muss ja nun auch nicht jede Eigenständigkeit aufgeben....
So irrsinnig sich das anhören muss:
Eine wirkliche Klärung wird sich aber im Einzelfall nur durch ein Urteil eines Sozialgerichtes herbeiführen lassen.
Und dies müssen wir in ähnlich gelagerten "Fällen" durchstehen und für möglichste Rechtsicherheit selbst sorgen. Wie gesagt, so irrsinig es klingt.
Die Ägypter
09.03.2006, 20:30
So irrsinnig sich das anhören muss:
Eine wirkliche Klärung wird sich aber im Einzelfall nur durch ein Urteil eines Sozialgerichtes herbeiführen lassen.
Und dies müssen wir in ähnlich gelagerten "Fällen" durchstehen und für möglichste Rechtsicherheit selbst sorgen. Wie gesagt, so irrsinig es klingt.
Oh je... weißt du - ich lebe mit meinem Sohn allein - ich kann mir eine Kürzung nicht wirklich leisten und ich habe bereits eine Klage, wegen entg. KdU laufen... also muss es im Prinzip für jedes Bundesland und jede Stadt möglichst von Menschen durchgefochten werden, die über genügend Schonvermögen verfügen (und demzufolge nichts über Ebay verkaufen müssten...)???
Das ist wahnwitzig und ein hundert-Jahresplan nebenbei auch noch = bis dahin sind wir alle :engel:
:sad: Flohmarkt ohne Auto ist nicht so prall...
Genau diesen Irrsinn hatte ich nicht verstanden und will ich auch nicht verstehen. Innerer Weigerung!
Also verkaufe ich mein Auto nicht, sondern lege eine Entsorgungsquittung vor und gleiche meinen Dispo nicht aus. Oder ich gehe zum Sozialgericht solange es noch gebührenfrei ist.
Trotzdem Danke!
Es will mir nicht ins Hirn! Was alleine die Aufklärung kostet. Wenn sich ein Sachbearbeiter ins Zeug legt um bei einem Kunden 10 Euro Zuverdienst bei Ibay zu deklarieren. Datenabgleiche durchführt und was alles an Möglichkeiten besteht ausnutzt, bis hin zur Streichung der Grundversorgung, Widerspruch und Sozialgericht.
Hat mal jemand Zahlen die mir das veranschaulichen?
:evil:
Die Ägypter
09.03.2006, 21:01
Genau diesen Irrsinn hatte ich nicht verstanden und will ich auch nicht verstehen. Innerer Weigerung!
Also verkaufe ich mein Auto nicht, sondern lege eine Entsorgungsquittung vor und gleiche meinen Dispo nicht aus. Oder ich gehe zum Sozialgericht solange es noch gebührenfrei ist.
Trotzdem Danke!
Es will mir nicht ins Hirn! Was alleine die Aufklärung kostet. Wenn sich ein Sachbearbeiter ins Zeug legt um bei einem Kunden 10 Euro Zuverdienst bei Ibay zu deklarieren. Datenabgleiche durchführt und was alles an Möglichkeiten besteht ausnutzt, bis hin zur Streichung der Grundversorgung, Widerspruch und Sozialgericht.
Hat mal jemand Zahlen die mir das veranschaulichen?
:evil:
Moment.... ein Autoverkauf ist solange anrechnungsfrei solange der Erlös zusammen mit dem bereits vorhandenen Schonvermögen zulässiges Schonvermögen nicht übersteigt!!!!!!!
Das mit Ebay ist wohl auch vom Erlös abhängig - alles bis 50 Euro soll ja übers Jahr gesehen, anrechnungsfrei sein.
Ansonsten muss ich dir recht geben - die Sozial bzw. Verwaltungsgerichte sind jetzt schon überlastet... meine Klage läuft auch schon seit Sept. und noch ist kein Ende in Sicht...
Aber Zahlen wird es wohl nicht geben - da müsste man von Hand alle Sozial- und Verwaltungsgerichtsurteile bez. ALg II in eine Statistik oder Liste einpflegen.
Den Irrsinn kann und will auch niemand ernsthaft verstehen wollen.
Ich habe grösstes Verständnis für alle, die sich aufgrund ihrer Verantwortung für ihre Kinder nicht in der "Lage" sehen, einen solchen "Gang" zu gehen. Da habe ich grossen Respekt und Anerkennung. :-)
Ich sehe jedoch durchaus den ein oder die andere, die in ähnlichen Fällen durchaus den etwas "längeren Atem" haben.
Wenn wir uns nicht wehren, werden wir in diesem Dschungel SGB II kein Lichtlein sehen.
Ich habe selbst über 9 Monate für meine sog. KdU "gekämpft" und jetzt einen Erfolg erzielt. Leidern nicht mit einer für uns alle gültigen Regelung. (Hierzu mehr demnächst in meinem "ureigenen" Thread.)
Vielen Dank an Effge und die „Von Mut geliebte Schönste“ Nefertari, ein bezaubernder Name übrigens. Stimmt wohl, bleibt nur der Kampf des Einzelnen für das Gemeinwohl.
PS: Auf den thread warte ich! 8)
gazelleklaus
09.03.2006, 22:04
DER GANZE DEUTSCHE ARBEITSMARKT IST EIN IRRENHAUS, UND WIR SIND IM VORSTAND"
.........leider ohne Entscheidungsgewalt. :cry:
@ Gazelleklaus
Wenn ich auch ein Gehalt dementsprechend bekäme würd ich ja endlich meinen Mund halten, oder so tun als sei ich dumm, eben stupido! Dazu würde ich auch auf Gewalt verzichten, die zur Entscheidung führt.
8)
Der Bestechliche!
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