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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung der Steuerrückzahlung ?


blaueria
23.02.2006, 21:01
:patsch: Hallo,
ich habe eine Steuerrückzahlung bekommen wird diese jetzt angerechnet
oder fällt das unter den Vermögensfreibetrag :cry:

StephanK
23.02.2006, 22:29
:welcome: Blaueria,
das wird leider als Einkommen angerechnet.
Wenn die Steuererstattung höher sein sollte als das monatliche Alg II wird sie aber nur für den Monat angerechnet, in dem sie eingegangen ist. Ab dem zweiten Monat wird der Betrag - abzüglich einer monatlichen Alg II-Leistung - als Vermögen angerechnet.

Leistungsangelegenheit
22.04.2006, 22:46
Wenn das Finanzamt meine gesammelten Quittungen anerkennt, werde ich sagenhafte 84 Euro Einkommensteuer erstattet bekommen.

Weil ich aber Nebeneinkommen habe, werde ich in dem Monat, in dem die Rückerstattung kommt - vermutlich im Mai - mit der Summe aus Nebeneinkommen und Steuerrückerstattung über den monatlichen Freibetrag rutschen und muß dann wohl auf 80%, die drüber sind, verzichten.

Oder sollte ich die Meldung der Rückerstattung einfach "vergessen", auch in Hinsicht auf dieses
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=67517&highlight=steuerr%FCckzahlung
Urteil?

Ich meine auch mal wo gelesen zu haben, daß Steuerrückerstattungen auf ein ganzes Jahr verteilt angerechnet werden, also nicht nur für den Monat, in dem sie eingegangen ist, sondern eben durch 12. Was in meinem Fall nicht mehr viel wäre. Oder trifft das auf ALG II nicht zu?

Leistungsangelegenheit
25.07.2006, 12:25
Kleines Update: Ich habe mittlerweile meine Steuerrückzahlung bekommen - exakt 83,74 Euro -, und es ist mir gelungen, sie auf einen Monat zu schieben, in der ich kein sonstiges Einkommen hatte.

Hab ich mich also gefreut und 83,74 Euro für nötige Dinge ausgegeben.

Heute kommt nun ein Bescheid, daß ich im nächsten Monat 53,74 Euro weniger bekomme, eben wegen der Rückzahlung. Die werde nämlich nicht als Einkommen behandelt, sondern falle unter andere Regelungen, die einen Freibetrag von nur 30 Euro vorsehen.

Auch aufs Jahr umrechnen ließe sich die Rückzahlung nicht.

30 Euro! Wer richtig viel zurückbekommen hat, ist aber verdammt angeschmiert! Aber auch der fehlende 50er tut mir richtig weh. Gerade hatte ich den Kontopegel knapp über Null gedrückt, und schon rauscht wieder ein Schein den Abfluß runter.

Betroffener
25.07.2006, 13:37
Hallo,

leider urteilen nicht alle Gerichte so, aber die Tendenz könnte steigen:

Steuererstattung ist nicht als Einkommen anzurechnen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=67517&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=steuerr%FCckzahlung)

Dagegen anzustinken erfordert aber wiederum einen eigenen Gang zum Gericht.