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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft


brumi
05.05.2005, 15:55
hallo ich hoffe mir kann einer die frage schnellst möglich beantworten weil der alg 2 antrag nächste woche schon beim arbeitsamt vorliegen muß und zwar bezieht mein freund zeit januar 05 alg 2 und wir haben es als eheähnliche gemeinschaft ausgefüllt nun bekommt er nur 300 euro weil ich arbeite jetzt muß er wieder einen neuen alg 2 antrag ausfüllen gibt es da eine möglichkeit das wir da einfach was anderes reinschreiben können z.b zweckgemeinschaft oder so weil ich sehe es nicht ein das ich meine freund mit unter die arme helfen muß weil ich verdiene auch nicht grad die welt für eine antwort wäre ich euch sehr dankbar

StephanK
05.05.2005, 16:49
Da Ihr Euch selbst bisher schon als "eheähnliche Gemeinschaft" erklärt habt, wird es höchstwahrscheinlich extrem schwierig werden zu erklären, dass Ihr jetzt "nur noch so" zusammen wohnt, aber zwei getrennte Haushalte führt. Da müsstet Ihr schon darlegen können, dass Ihr Euch völlig entzweit, nur noch keine neue Wohnung(en) gefunden habt und sozusagen zwei getrennte Haushalte in einer Wohnung führt.

Sieht also meiner Meinung nach sehr schlecht aus.

Schneida
05.05.2005, 16:50
Bedarfsgemeinschaft

ich denke schon, dass das geht. Es gibt einige Urteile bereits zu diesem Thema, in dem Sozialgerichte die Nachweispflicht, dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, den Arbeitsagenturen, ARGEn aufbürden, mit der Ausführung, dass ein solcher Nachweis kaum zu erbringen ist. Die Rechtsprechung ist allerdings nicht in allen Fällen so ausgefallen.

Die Beispiele findest Du auch hier über das Forum.

ich würde es probieren ....

:2dafuer:

Gutes Gelingen

E.Schneider