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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Fortzahlung der Leistung nach selbständigerArbeit


oinker
02.05.2007, 14:28
Hallo,
ich will ein neuen Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts machen.
Ich habe mich für Februar und April abgemeldet bei Hartz4, weil ich was selbständig gemacht habe. War aber in diesen Jahr im Januar, März und jetzt Mai arbeitslos gemeldet und habe auch die Leistung dafür bekommen.
Ich habe von der selbständigen Arbeit noch so 1500 - 2000 Euro übrig.
Wo genau muss ich die 1500 - 2000 Euro im Antrag angeben?
Wird der Antrag genehmigt wenn ich den Betrag angebe?
Es gibt doch so was wie ein Freibetrag?

Mfg

StephanK
02.05.2007, 14:59
:welcome: oinker,
der Betrag ist Vermögen und muss als solches angegeben werden. Im übrigen schau bitte in die Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung)

oinker
02.05.2007, 15:48
Hallo,
also kann ich den Betrag angeben ohne dass mir was davon genommen wird, weil ich innehalb des Vermögens-Grundfreibetrag drinne bin?

Mfg

StephanK
02.05.2007, 16:13
Ja, ganz recht: so ist es :)

oinker
21.05.2007, 23:47
Hallo,
ich musste heute beim Amt anrufen und denen sagen auf was sich das Vermögen bezieht dass ich angegeben habe.
Ich habe denen gesagt dass es sich auf meine letzte selbständige Arbeit bezieht und die sagten dann dass ich das nicht als Vermögen angeben bräuchte, da ich dass Geld so wieso ausgeben werde.
LOL, :D was soll dann der Scheiss?
Die meinten ich solle was in Vermögen eintragen wenn ich was geerbt hätte oder so.
Mir ist es egal. :lol: