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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel Euro bekommt der Träger eines EEJ?


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02.05.2007, 17:57
Hallo Zusammen,

habe heute wieder mal einen schönen Tip für Arbeitgeber gefunden mit dem diese bannig Geld auf Kosten ihrer ehemaligen (oder bald ehemaligen) Arbeitnehmer einsparen können.

hier der link:

Wie bekomme ich EEJ und wieviel bekomme ich dafür (http://www.nonprofit.de/recht/vereinsrecht/artikel23545.html)?

-nun meine Frage es ist ja bekannt das die Träger von Einrichtungen/Firmen für EEJ Kräfte bis zu 500 Euro im Normalfall bekommen.

Nun habe ich auch davon gehört das in Ausnahmefällen der Träger einer solchen EEJ Maßnahme weit mehr als 500 Euro für seine EEJ Kräfte bekommen kann.
-z.B. wenn er sage die EEJ Kraft müsse angeblich pädagogisch betreut werden, wäre im besonderen Maße verhaltensauffällig, oder dergleichen.

Dieses müßte dann der betreffende Ansprechpartner vom Amt nur noch bestätigen und schon könnten sich die 500 Euro locker auf das doppelte vermehren.

werden dort nun tatsächlich Unterschiede gemacht,
-stimmt diese Vorgehensweise?

falls jemand links zu entsprechenden Texten oder Informationen hierzu hat, oder evtl. sogar aus der Westentasche plaudern kann dann bitte ich darum.

MfG

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StephanK
02.05.2007, 18:51
Ich denke schon, dass das wie beschrieben läuft. Jedenfalls habe ich entsprechendes über 1-€-Jobs gehört, die von hiesigen Trägern für "Problempersonen" eingerichtet wurden.

Bei dieser Gelegenheit komme ich mal wieder auf meinen alten Gedanken zurück, einen Verein zu gründen und uns selbst mit 1-€-Jobs zu versorgen... :)

efge
02.05.2007, 20:54
Bei dieser Gelegenheit komme ich mal wieder auf meinen alten Gedanken zurück, einen Verein zu gründen und uns selbst mit 1-€-Jobs zu versorgen... :)

Nichts einfacher als das: hier gibt es die Anleitung dafür
1-Euro-Job: Wie Sie ihn auch für Ihre Einrichtung nutzen können (http://www.nonprofit.de/recht/vereinsrecht/artikel23545.html)
:wut:

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02.05.2007, 21:04
Hallo effge,

-ist ja derselbe link wie meiner :) .

aber doppelt hält besser.

-wäre schön wenn noch jemand meine Annahme bestätigen oder ggf. dementieren könnte, am besten
mit amtlichen Quellen dazu.

gruß

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Upsala
02.05.2007, 22:33
Bei dieser Gelegenheit komme ich mal wieder auf meinen alten Gedanken zurück, einen Verein zu gründen und uns selbst mit 1-€-Jobs zu versorgen...
Wie würde das denn genau ausschauen. Das würde mich mal wirklich interessieren. Was ist zu machen und was kommt dabei herum?

StephanK
02.05.2007, 22:53
Was ist zu machen und was kommt dabei herum?Was zu machen wäre:
1. Einen Verein gründen, wofür man sieben Hanseln und/oder Greteln braucht.
2. Den Verein in's Vereinsregister eintragen lassen.
3. Die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt anerkennen lassen.
4. Ein Weilchen arbeiten (weil ganz neu gegründete Vereine vermutlich keine 1-€-Jobber zugewiesen bekommen - denke ich mal...)
5. Dem Alg II-Träger erklären, dass man die Arbeit nicht allein mit Ehrenamtlichen packt, mehr als bisher machen will und deswegen Arbeitskräfte braucht.

Wieviel finanziell dabei herum käme kann ich nicht wirklich einschätzen.
Ich sähe den Zweck allenfalls in zweiter Linie in finanziellen Zuwendungen. Im Vordergrund würde aus meiner Sicht stehen, dass man "untergebracht" wäre und eine Weile Ruhe vor der ARGE hätte. :razz:

fragi
03.05.2007, 10:51
Die Idee wäre ja gar nicht schlecht, da man diesen 1 € Job sogar von Zuhause aus erledigen kann :)

Seebarsch
03.05.2007, 17:28
Hi zusammen,
fragt mal beim tacheles Fürsten nach wie es geht!
:razz:

Etwas Anhalt kann man hier finden (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitsh-Umsetzung-Arbeitsgelegenheiten.pdf)!

Allrdings sind das Anhaltspunkte, da insbesondere die O-Kommunen freihändig verträge auskungeln können!

ratsuchende
03.05.2007, 17:40
Hallo!

Also, ich fände es nach meinen moralischen Grundsätzen höchst verwerflich, selbst eine gGmbH oder einen Verein zu gründen, nur um mit Hilfe von 1-EUR-Jobbern Geld zu kassieren. Es gibt schon genug (viel zu viele) Leute, die KEINERLEI Anstand mehr besitzen und für GELD ihre eigenen Werte über Bord werfen und damit ihre Selbstachtung verkaufen!

Damit macht man sich genau zu dem Menschen, der man eigentlich gar nicht sein will, man verkauft seine Würde und Selbstachtung und gesellt sich zu höchst fragwürdigen Personen oder stellt sich genau auf die selbe Stufe mit Leuten, auf die man sonst ZU RECHT sauer ist und auf die man schimpft!

:sdagegen:

efge
03.05.2007, 18:09
Hi ratsuchende,

Deine Argumentation ist schlüssig und ich teile sie.

Gruß

thomas62
03.05.2007, 20:21
Hallo Zusammen,

habe heute wieder mal einen schönen Tip für Arbeitgeber gefunden mit dem diese bannig Geld auf Kosten ihrer ehemaligen (oder bald ehemaligen) Arbeitnehmer einsparen können.

hier der link:

Wie bekomme ich EEJ und wieviel bekomme ich dafür (http://www.nonprofit.de/recht/vereinsrecht/artikel23545.html)?

-nun meine Frage es ist ja bekannt das die Träger von Einrichtungen/Firmen für EEJ Kräfte bis zu 500 Euro im Normalfall bekommen.

Nun habe ich auch davon gehört das in Ausnahmefällen der Träger einer solchen EEJ Maßnahme weit mehr als 500 Euro für seine EEJ Kräfte bekommen kann.
-z.B. wenn er sage die EEJ Kraft müsse angeblich pädagogisch betreut werden, wäre im besonderen Maße verhaltensauffällig, oder dergleichen.

Dieses müßte dann der betreffende Ansprechpartner vom Amt nur noch bestätigen und schon könnten sich die 500 Euro locker auf das doppelte vermehren.

werden dort nun tatsächlich Unterschiede gemacht,
-stimmt diese Vorgehensweise?

falls jemand links zu entsprechenden Texten oder Informationen hierzu hat, oder evtl. sogar aus der Westentasche plaudern kann dann bitte ich darum.

MfG

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Hallo,

mache eben selben den 1,50€ Job und finde ist alles BESCHISS

meines nennt sich www.werkstofftafel.de (http://www.werkstofftafel.de) und ist voll der fuck ! sich über die die schon nichts mehr haben noch herzumachen und deren Notlage auszubutzen ist schon ne Schweinerei ,eine Legitimierte.Und vom Staat noch Geförderte Sklaverei.!
mfg

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04.05.2007, 15:51
Hallo nochmal,

erstmal danke für den Link seebarsch, da wird schon einiges klarer, wenn man das übersetzt was dort steht würde es heißen es gäbe keine 500 Euro oder 320 Euro oder sonswas für Euro Regelung.

-es könnte lediglich sein das die 500 Euro Höchstbetrag von seiten der Arge in den Raum gestellt werden damit die Träger der EEJ Maßnahmen nicht zu gierig werden.

andererseits kann man als Träger weit weit über diese 500 Euro aufsatteln wenn man sich nur genug einfallen lässt, -b.z.w. seitens der Arge alles genehmigt wird.

d. h. keine eindeutigen Zahlen mit eindeutigen Deklarierungen wofür.

-scheint wohl Absicht zu sein.

Gruß

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Seebarsch
05.05.2007, 12:37
Hi border,
ich denke mal, dass da absichtlich keine festen Zahlen festgelegt werden.
Grundsätzlich sollen derartige Maßnahmen ja frei ausgeschrieben werden und dann der günstigste Anbieter, der vernünftige Voraussetzungen bringt, auch den Zuschlag erhalten.
Wer die kommunalen Strukturen kennt und den Filz der Träger berücksichtigt, kann das Ergebnis ahnen.
Es ist ja nicht umsonst gewesen, dass der BRH in einem Bericht bemängelte, dass 75 % der Maßnahmen rechtlich nicht haltbar oder nachvollziehbar waren.

Meiner Meinung nach dienen insbesondere die 1 € Jobs weder der Qualifikation noch der Eingliederung der Arbeitslosen.
Vom politischen Gedanken her wollte man damit die Arbeitslosen dazu drängen, jeden Job, egal unter welchen Bedingungen auch anzunehmen.
:wut:

moksha
24.05.2007, 21:31
Hallo alle miteinand, aus dem schönen Bayernland.
Möchte hier auch mal meinen Senf dazu geben:

Als unsere private "Bildungsbude"n GmbH vor gut einem Jahr vom Inhaber (er besitzt 120 solche Firmen in ganz Deutschland) auf sehr unschöne Weise "geschlossen" wurde und selbiger nahtlos unter neuem Namen in den selben Räumen mit den selben Kunden und den selben Aufträgen und natürlich mindestens 30% billigerem Personal weiter machte (was leider beim Arbeitgericht auch niemanden intensiver interessiert hat ...) und mein Ex-Chef als Angestellter ebenso wie ich auf der Straße sass, hatten wir die selbe Idee.

Ist übrigens nicht unüblich, einen Verein oder eine gGmbH zu gründen zwecks Selbstversorgung (Vereinsrecht ist spannender als Krimis!).

Aus den selben Gründen wie ratsuchende habe ich das damals abgelehnt.

Es ist aber nichts nur schwarz oder weiß im Leben, d. h. es wäre ja wohl auch möglich, das Ganze inhaltlich so zu gestelten, dass die EEJs eben nicht ausgebeutet werden und man sich die Taschen voll stopft.
Findet ihr es nicht möglich, z. B. mit Qualifizierungselementen für die EEJs und sinnvoller sozialer Arbeit (wie es z.B. die "Tafeln" verrichten), Menschen wirklich weiter zu helfen, indem diese anderen weiter helfen und sich parallel als "Fachhelfer" qualifizieren nebst der Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement?

Ich habe jahrelang "Trainingsmaßnahmen" der BA nach § 48 SGB III. geleitet - es kommt inmmer darauf an, was man daraus macht. Man sollte sich da nicht selbst durch Urteile blockieren. Oft waren alle 25 Teilnehmer am Ende der Maßnahme glücklich, ehrlich!
Noch heute treffe ich viele im Städtchen, die jetzt Arbeit haben, während ich arbeitslos bin und dann freuen wir uns gemeinsam.

Letztendlich noch ein paar Praxistipps:
- Die Vereinsvorstände sind der intellektuelle Überbau, quasi die "Evolutionsagenten", Anleitung und Verwaltung der EEJ führen natürlich geeignete EEJs durch, die sich dann als Praxisanleiter noch höher qualifizieren.
- So richtig Fördergelder gibt es von der EU, kennt sich jemand aus, ob es noch das Vb-Förderziel gibt bzw. mit der Antragstellung?

Prinzipiell ist das natürlich die Zukunft bzw. Gegenwart, raus aus der vertraglichen Lohnabhängigkeit ohne das Risiko der Selbstständigkeit (kann man ja dann auch den EEJs beibringen, wie das geht ...).

Eure Meinung würde mich sehr interessieren.

moksha
24.05.2007, 21:49
Hallo,

meine Idee kommt natürlich nicht aus dem Nirvana:

Vor acht Jahren hat mal jemand einen "Bürger- und Vereinsservice" unter dem Dach eines Wohlfahrtsverbandes gegründet.
Der hat mich dann als damaligen ABMler an einen anderen Wohlfahrtsverband "verliehen". Für diesen habe ich dann das Konzept einer vernetzenden Selbsthilfekontaktstelle für den Landkreis entwickelt.

Die Crux war, dass ich wöchentlich ganztägig fortgebildet wurde (in Vereinsmanagement, Social Marketing, Neue Medien, Verhandlungsführung, Tagungsmanagement, Selbstmanagement, Projektsteuerung, etc. - davon kann ich heute bei Bewerbungen gut profitieren).

Das Ende vom Lied kam, als der jemand zunehmend stressiger wurde und ich eine Zielvereinbarung unterschreiben sollte für dubiose Dinge. Da habe ich dann gekündigt.

Aber: Die Selbsthilfekontaktstelle gibt es heute noch nebst fester Teilzeitstelle - eine sehr gute Sache!
Den "Bürger- und Vereinsservice" gibt es schon lange nicht mehr.

Will damit nur sagen: Es kommt darauf an, was man daraus macht!

Moksha