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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Getrennt lebende Eheleute erhalten Alg II für Singles


StephanK
02.05.2007, 23:18
Gericht: Sozialgericht Leipzig
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 19.02.07
Aktenzeichen: S 19 AS 629/05

Kernaussage: Wenn Eheleute zwar (noch) in einer gemeinsamen Wohnung, aber "wie Fremde" leben und jeweils für sich wirtschaften, bilden sie keine Bedarfsgemeinschaft, so dass Alg II für Alleinstehende und ohne Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners zu leisten ist.

Anmerkung: Dieses Urteil ist die erste mir bekannte Gerichtsentscheidung, die näher beschreibt, unter welchen Voraussetzungen zwischen Eheleuten keine Bedarfsgemeinschaft anzunehmen ist. Dabei übernimmt das Gericht zurecht die Maßstäbe, die an das Getrenntleben im Sinne des bürgerlichen Eherechts gestellt werden, also die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, insbesondere der wirtschaftlichen Gemeinschaft. Dies kann auch - jedenfalls für einen gewissen Zeitraum - in der gleichen Wohnung erfolgen, wenn die Bereiche der Ehegatten deutlich voneinander getrennt sind.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67107) des Urteils

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.