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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verschlampter ALG II Verlängerungsantrag


snizelsnoozle
05.05.2005, 19:56
Ein kleiner Erfahrungsbericht -

Ich beziehe seit Januar 2005 ALG II. Mitte März erhielt ich das Verlängerungsantragsformular (datiert vom 28.02.), welches ich 3-4 Tage später abgab. Am 01.04. kam kein Geld, alle Daueraufträge etc. gingen zurück incl. der Miete. :wut:

Am 04.04. bin ich auf die AfA, durfte 3 Stunden warten,. bis mir eine Sachbearbeiterin gestand, dass der Antrag zwar eingegegangen aber unbearbeitet liegen geblieben war, weil sie meine Akte nicht gefunden hätten! Ob mir denn niemand Bescheid gesagt hätte? Hatte niemand.

Sie würde einen Vorschuss für mich beantragen, aber nur in der Höhe der Unterstützung für den Lebensunterhalt, für die Miete wäre das Landratsamt zuständig; und das würde 10 Tage dauern.

Den Vorschuss von ca. 300 € bekam ich dann auch 2 Tage später (incl. des genehmigten Antrags für das nächste halbe Jahr - sie hatten meine Akte offenbar inzwischen gefunden! :-x ) Für die Miete reichte das allerdings nicht, also musste ich privat noch Geld auftreiben.

Nach 10 Tagen kam das Mietgeld immer noch nicht - ich wieder hin - "es wäre noch in Bearbeitung".

Monatsende: Die 300 € Lebensunterhalt kamen. Mehr nicht - nicht das Mietgeld für den alten, noch für den neuen Monat. :shock:

Ich wieder hin - die beiden Damen: "Ja sie wüssten, sie kämen aber nicht nach, es wäre auch alles neu für sie (nach 4 Monaten!! :-x ), sie müssten Überstunden schieben (Warum die wohl dann keine Arbeitslosen einstellen??? :kotz: ), sie könnten schon gar nicht mehr schlafen und müssten eh bald zum Psychiater!

Auf meine Frage "Wieso man über Verzögerungen denn nicht benachrichtigt werden würde? Ich müsste ja auch Rede und Antwort gegenüber meinen Gläubigern stehen." kam die Antwort, dazu hätten sie keine Zeit.

Zwei Tage später war dann der Bescheid für den April da - also am 04.05. - das Geld wahrscheinlich morgen; auf das für den Mai warte ich wahrscheinlich noch länger.

Leider habe ich das erst jetzt gelesen mit der Möglichkeit der einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht. :sad:

Somit werde ich wohl auf den Kosten der zurückgegangenen Daueraufträge sitzenbleiben. Dabei war auch z.B. ein Abfallgebührenbescheid vom Landratsamt - die jetzt 4,95 € Zuschlag verlangen ... das selbe Landratsamt, was für die Bearbeitung des Wohngeldantrags zuständig ist!

Dieser reichliche Monat ohne die Leistungen, die mir fristgerecht zustehen, wird bei mir Zusatzkosten von ca. 75 € verursachen, d.h. eine Woche fehlt mir schlichtweg zum Leben.

Wie gesagt: Leider habe ich das mit der Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung erst jetzt gelesen. Es macht einen ja in diesem Amt auch niemand auf seine Rechte aufmerksam; auf die Pflichten schon.

Und wieviele Menschen gibt es, die auch keine finanziellen Möglichkeiten haben, sich über's Internet zu informieren; sich keinen Anwalt und sonstiges in der Art zu leisten!

Mein Fazit: Hier werden wir betrogen und belogen - der Staat kassiert mit diesen "Methoden" in der Summe `zig Millionen an Zinsvorteilen.

Betroffener
05.05.2005, 21:28
:welcome: snizelsnoozle,

also insbesondere wegen der Gebühren wegen Rückbuchung würde ich dringend ein ernstes Gespräch mit dem Amtsleiter versuchen zu führen.

Es kann ja wohl nicht sein, daß Dir wegen der Überlastung (oder wie man das auch immer nennen mag) einer Dienststelle eine andere Dienststelle im gleichen Haus dafür Kosten aufbrummt, die Du nicht ursächlich als von der Zahlung der Behörde Abhängiger nicht zu verantworten hast - zumal Du nicht benachrichtigt worden bist.

Hier würde ich versuchen, die Rücknahme der "Strafgebühren" durch zu setzen und weiterhin, daß Dir das Amt die anderweitig entstandenen Unkosten erstattet.

Es ist nicht "angemessen", daß Du wegen Amtsfehlern unbenachrichtigt diese von Dir nicht verursachten Kosten (die ja immerhin ein Viertel Deiner bezogenen Leistung darstellen) bezahlen sollst oder mußt.

Und lass Dich da nicht abwimmeln. Jedes Amt hat "inoffizielle" Töpfe für unvorhergesehene Ausgaben, aus denen locker die 75 Euro bezahlt werden können, wenn das nicht über die ALG-II Stelle klappen sollte.

Aber ein mühsamer Weg wird es trotzdem sein.

Viel Erfolg.

Biberzahn
06.05.2005, 11:38
@snizelsnoozle

Hallo,

ich kann dir nur beipflichten was das Thema "überlastet mit Arbeit" etc. angeht. Ich hab dem Mitarbeiter auf dem Amt auch schon meine Mithilfe angeboten. Schliesslich bin ich Bürokauffrau mit Zusatzausbildung zur Finanzbuchhalterin und arbeitssuchen!!!! Hat mich nur blöd angeguckt und garnix dazu gesagt :patsch:
Ganz ernsthaft, ich wäre bereit dort zu arbeiten, auch wenn es ein zeitlich befristeter Vertrag wäre. Ich konnte jetzt schon mehrfach feststellen, das ich dank Internet und aufmerksamen Zeitunglesen etc., mehr Fachwissen hab als die meisten Sachbearbeiter im Amt. Ich sag denen ja nun schon was man alles Beantragen kann usw. Aber was soll man sich aufregen. Was deine zusätzlichen Ausgaben wie Rücklastschriftgebühr etc. angeht, da würde ich auch alles probieren das du das wiederbekommst.
Manchmal muss man sich echt fragen was dort für Leute arbeiten......

Ich wünsch dir viel Glück und immer hartnäckig bleiben :dance:

Gruß
Biberzahn

Betroffener
06.05.2005, 12:19
Hallo Biberzahn,

hast Du schon unsere aktuelle Urteilssammlung begutachtet unter wichtige Links bzw. "Bedarfsgemeinschaften", "eheähnliche Verhältnisse" ?

Da müsste doch Für Euch auch was passendes dabei sein.

Schneida
06.05.2005, 14:50
Mahngebühren etc.

Ja, es gibt "Töpfe", aus denen sowas bezahlt wird. Ich kenne den Fall, wo wegen verspäteter Zahlungen Mahngebühren an den Stromversorger fällig waren. Das hat die ARGE, die die Zahlungen verschlampt hatte, dann auch übernommen.

Ich würde einen "SCHÖNEN" Vorgang anlegen, so wie es im öffentlichen Dienst praktiziert wird, also chronologisch alle Ereignisse in Kopie hintereinanderheften, Kontoauszüge, Telefonnotizen, Schriftverkehr usw. und obendrauf ein feines Anschreiben.

:jumper:

Gutes Gelingen ...

E.Schneider

Biberzahn
07.05.2005, 13:37
@ Betroffener

Hallo,

danke für den Typ, werd ich mich am Wochenende mal drin vertiefen. So langsam läuft es bei uns an. Jetzt wurde festgestellt das ich doch "Bedürftig" bin, weil der Unterhalt für den Lütten meines Freundes höher ist als in den Unterlagen die wir eingereicht haben. Wir haben zwar bei Antragsabgabe darauf hingewiesen, hat aber offenbar keinen interessiert. Naja, schnell ne Bestätigung vom Jugendamt geholt, zum AA gebracht und nun heisst es wieder warten. Bekomme aber alles von Januar an nachgezahlt. Ich hab gestern nochmal Dampf gemacht, damit die da mal in die Hufe komme. Bei uns wächst ja schliesslich das Geld nicht auf dem Baum.

So, dann mal ein schönes Wochenende und ein :Moin!: :Moin!: aus dem windigen Norden.

Gruß
Biberzahn

mr76
21.05.2005, 11:09
Verschlampte Unterlagen bzw. Akten scheinen bei den Ämtern also keine Seltenheit zu sein. Wir haben einen Widerspruch gegen den ALGII-Bescheid Mitte Januar eingelegt und zum Glück eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten. Als wir jetzt mal nachgefragt haben, weil sich immer noch nichts getan hat, ist unsere Akte auch irgendwo verschollen und wird jetzt gesucht.

Verschärfend kommt bei uns hinzu, dass die ALGII-Leute nicht vom Arbeitsamt sondern vom Landratsamt von Leuten ohne jede Erfahrung auf dem Gebiet verwaltet werden. Und die beiden Behörden bekriegen sich, d.h. tauschen keine Akten aus. Als wir im Frühjahr beim ersten Termin beim Fallmanager waren, gab es uns dort noch gar nicht. Wenn die sich nicht grün sind, sollen die das doch unter sich ausmachen und nicht auf unserem Rücken austragen.