snizelsnoozle
05.05.2005, 19:56
Ein kleiner Erfahrungsbericht -
Ich beziehe seit Januar 2005 ALG II. Mitte März erhielt ich das Verlängerungsantragsformular (datiert vom 28.02.), welches ich 3-4 Tage später abgab. Am 01.04. kam kein Geld, alle Daueraufträge etc. gingen zurück incl. der Miete. :wut:
Am 04.04. bin ich auf die AfA, durfte 3 Stunden warten,. bis mir eine Sachbearbeiterin gestand, dass der Antrag zwar eingegegangen aber unbearbeitet liegen geblieben war, weil sie meine Akte nicht gefunden hätten! Ob mir denn niemand Bescheid gesagt hätte? Hatte niemand.
Sie würde einen Vorschuss für mich beantragen, aber nur in der Höhe der Unterstützung für den Lebensunterhalt, für die Miete wäre das Landratsamt zuständig; und das würde 10 Tage dauern.
Den Vorschuss von ca. 300 € bekam ich dann auch 2 Tage später (incl. des genehmigten Antrags für das nächste halbe Jahr - sie hatten meine Akte offenbar inzwischen gefunden! :-x ) Für die Miete reichte das allerdings nicht, also musste ich privat noch Geld auftreiben.
Nach 10 Tagen kam das Mietgeld immer noch nicht - ich wieder hin - "es wäre noch in Bearbeitung".
Monatsende: Die 300 € Lebensunterhalt kamen. Mehr nicht - nicht das Mietgeld für den alten, noch für den neuen Monat. :shock:
Ich wieder hin - die beiden Damen: "Ja sie wüssten, sie kämen aber nicht nach, es wäre auch alles neu für sie (nach 4 Monaten!! :-x ), sie müssten Überstunden schieben (Warum die wohl dann keine Arbeitslosen einstellen??? :kotz: ), sie könnten schon gar nicht mehr schlafen und müssten eh bald zum Psychiater!
Auf meine Frage "Wieso man über Verzögerungen denn nicht benachrichtigt werden würde? Ich müsste ja auch Rede und Antwort gegenüber meinen Gläubigern stehen." kam die Antwort, dazu hätten sie keine Zeit.
Zwei Tage später war dann der Bescheid für den April da - also am 04.05. - das Geld wahrscheinlich morgen; auf das für den Mai warte ich wahrscheinlich noch länger.
Leider habe ich das erst jetzt gelesen mit der Möglichkeit der einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht. :sad:
Somit werde ich wohl auf den Kosten der zurückgegangenen Daueraufträge sitzenbleiben. Dabei war auch z.B. ein Abfallgebührenbescheid vom Landratsamt - die jetzt 4,95 € Zuschlag verlangen ... das selbe Landratsamt, was für die Bearbeitung des Wohngeldantrags zuständig ist!
Dieser reichliche Monat ohne die Leistungen, die mir fristgerecht zustehen, wird bei mir Zusatzkosten von ca. 75 € verursachen, d.h. eine Woche fehlt mir schlichtweg zum Leben.
Wie gesagt: Leider habe ich das mit der Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung erst jetzt gelesen. Es macht einen ja in diesem Amt auch niemand auf seine Rechte aufmerksam; auf die Pflichten schon.
Und wieviele Menschen gibt es, die auch keine finanziellen Möglichkeiten haben, sich über's Internet zu informieren; sich keinen Anwalt und sonstiges in der Art zu leisten!
Mein Fazit: Hier werden wir betrogen und belogen - der Staat kassiert mit diesen "Methoden" in der Summe `zig Millionen an Zinsvorteilen.
Ich beziehe seit Januar 2005 ALG II. Mitte März erhielt ich das Verlängerungsantragsformular (datiert vom 28.02.), welches ich 3-4 Tage später abgab. Am 01.04. kam kein Geld, alle Daueraufträge etc. gingen zurück incl. der Miete. :wut:
Am 04.04. bin ich auf die AfA, durfte 3 Stunden warten,. bis mir eine Sachbearbeiterin gestand, dass der Antrag zwar eingegegangen aber unbearbeitet liegen geblieben war, weil sie meine Akte nicht gefunden hätten! Ob mir denn niemand Bescheid gesagt hätte? Hatte niemand.
Sie würde einen Vorschuss für mich beantragen, aber nur in der Höhe der Unterstützung für den Lebensunterhalt, für die Miete wäre das Landratsamt zuständig; und das würde 10 Tage dauern.
Den Vorschuss von ca. 300 € bekam ich dann auch 2 Tage später (incl. des genehmigten Antrags für das nächste halbe Jahr - sie hatten meine Akte offenbar inzwischen gefunden! :-x ) Für die Miete reichte das allerdings nicht, also musste ich privat noch Geld auftreiben.
Nach 10 Tagen kam das Mietgeld immer noch nicht - ich wieder hin - "es wäre noch in Bearbeitung".
Monatsende: Die 300 € Lebensunterhalt kamen. Mehr nicht - nicht das Mietgeld für den alten, noch für den neuen Monat. :shock:
Ich wieder hin - die beiden Damen: "Ja sie wüssten, sie kämen aber nicht nach, es wäre auch alles neu für sie (nach 4 Monaten!! :-x ), sie müssten Überstunden schieben (Warum die wohl dann keine Arbeitslosen einstellen??? :kotz: ), sie könnten schon gar nicht mehr schlafen und müssten eh bald zum Psychiater!
Auf meine Frage "Wieso man über Verzögerungen denn nicht benachrichtigt werden würde? Ich müsste ja auch Rede und Antwort gegenüber meinen Gläubigern stehen." kam die Antwort, dazu hätten sie keine Zeit.
Zwei Tage später war dann der Bescheid für den April da - also am 04.05. - das Geld wahrscheinlich morgen; auf das für den Mai warte ich wahrscheinlich noch länger.
Leider habe ich das erst jetzt gelesen mit der Möglichkeit der einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht. :sad:
Somit werde ich wohl auf den Kosten der zurückgegangenen Daueraufträge sitzenbleiben. Dabei war auch z.B. ein Abfallgebührenbescheid vom Landratsamt - die jetzt 4,95 € Zuschlag verlangen ... das selbe Landratsamt, was für die Bearbeitung des Wohngeldantrags zuständig ist!
Dieser reichliche Monat ohne die Leistungen, die mir fristgerecht zustehen, wird bei mir Zusatzkosten von ca. 75 € verursachen, d.h. eine Woche fehlt mir schlichtweg zum Leben.
Wie gesagt: Leider habe ich das mit der Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung erst jetzt gelesen. Es macht einen ja in diesem Amt auch niemand auf seine Rechte aufmerksam; auf die Pflichten schon.
Und wieviele Menschen gibt es, die auch keine finanziellen Möglichkeiten haben, sich über's Internet zu informieren; sich keinen Anwalt und sonstiges in der Art zu leisten!
Mein Fazit: Hier werden wir betrogen und belogen - der Staat kassiert mit diesen "Methoden" in der Summe `zig Millionen an Zinsvorteilen.