Matusalem
03.05.2007, 08:06
Hallo,
das Recht auf den Kopf stellen ist jetzt angesagt. Wenn mir die Koba Pflichten auferlegt, habe ich auch Rechte, die ich enfordern kann - oder?
Heute möchte ich meine Rechte bei der Koba einfordern daher nachfolgender Brief mit der Bitte um Eure "schnelle" Stellungnahme.
Ich habe mal wieder etwas ganz besonderes vor:
Die KoBa wollte ja unbeding eine Eingliederungsvereinbahrung von mir unterschrieben sehen. Das habe ich natürlich gemacht aber den Sachbearbeiter verschiedene Änderungen machen lassen, die Ihm jetzt auf die Füße fallen könnten (Eure Meinung wäre da sehr wichtig!).
1.) Ich habe auf einen Briefkopf bestanden (hatte das Dokument nicht)
2.) Gegenseitiger Verzicht auf Schadenersatzleistungen
3.) Vertragspartner war "Träger der Grundsicherung" - diese habe ich ändern lassen auf "Träger der Grundsicherung, hier Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises [Landkreis, Anschrift, etc], vertreten durch den persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager Integration FrauG[...]
Jetzt habe ich die Möglichkeit einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen. Der Arbeitgeber hat sich also nach den Fördermöglichkeiten erkundigt und ihm wurde gesagt, daß er für mich 3 Monate Förderung erhalten würde, obwohl aus vielen Gesprächen mit anderen Arbeitgebern in der Regel mindestens 6 Monate ortsüblich sind.
Ach ja .. ich bin seit ca. 4 Jahren arbeitslos und im Nebengewerbe Selbständig tätig (was auch auf das ALG II angerechnet wird).
Trotzdem bestand und besteht der Fallmanager mit der letzten Eingliederungsvereinbahrung auf die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs Trotz eines Jahresumsatz der neb.Beruf. Selbständigkeit von 12.000 Euro im ERSTEN Jahr - aber so ganz zum Leben reichte es eben noch nicht aber innerhalb des nächsten halben bis 1 Jahr wäre auch ich voll selbständig geworden ... in Deutschland geht das halt alles nicht so schnell und ein Einstiegsgeld wollte man mir nicht damals gehnehmigen [Noch ein wichtiger Hinweis: wir sind hier im tiefsten Osten und da sind die von mir vorgelegten Erfolgszahlen schon sehr gut - ich kann mir halt keinen Gutachter leisten...].
Habe jetzt einen Arbeitgeber gefunden bei dem ich nebenbei selbständig bleiben darf.
Hier nun mein Schreiben (noch nicht abgeschickt) an die KoBa:
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Eingliederungsvereinbahrung vom 09.01.2007 - Eigenbemühungen
Sehr geehrte Frau G[...],
unter Bezug auf die mit Ihnen geschlossene Eingliederungsvereinbahrung sowie den aus §1 hervorgehenden Pflichten der Vertragsparteien möchte ich Sie gemäß Absatz 4 -Punkt 3 um Förderung für ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis bitten.
Auf Rückfrage des möglichen Arbeitgebers beim Arbeitgeber-Service wurde ihm mitgeteilt, dass ich selbständig sei und daher höchstens eine Förderung in Höhe von 3 Bruttogehältern á 50% möglich seien.
Wenn Sie sich dafür einsetzen, dass meine sozialversicherungspflichtige Anstellung für 6 Monate á 50% gefördert werden könnte, würde ich zum 01.07.2007 einen Anstellungsvertrag bekommen. Mein Bruttolohn würde in diesem Fall 600,00 € (bei 25 Wochenstunden) betragen.
Gemäß §2 Absatz a. berufe ich mich darauf die in der Eingliederungsvereinbahrung festgelegten Rechte der Vertragsparteien hiermit einzufordern.
Gemäß SGB III §218 Abs. 1 liegt es in Ihrem Ermessen eine Förderung von bis zu 50% sowie einer Dauer von bis zu 12 Monaten zu gewähren, wenn hierdurch der erwerbsfähige Hilfebedürftige seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Da Sie laut geschlossenen Vertrag mein direkter Vertragspartner sind (§164 BGB) bitte ich Sie als Unterzeichner meine Bemühungen zu einem sozialpflichtigen Arbeitsverhältnis voll und ganz zu unterstützen
Sollten Sie meiner Bitte nicht entsprechen können, bitte ich um ausführliche Begründung unter Hinweis auf Art. 34 GG, § 839 BGB.
Hierauf besteht Anspruch. So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).
Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 Abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessungsentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessungsausübung darzulegen.
Ich weise zudem darauf hin, dass durch eine mangelnde Unterstützung Ihrerseits jegliche Rechtsfolgen der Eingliederungsvereinbahrung (z.B. Sanktionen) nicht angewandt werden können, da ich bezüglich der Aufnahme einer sozialpflichtigen Tätigkeit Eigenbemühungen nachweisen kann, die jedoch von Amtswegen nicht unterstützt werden, obwohl die entsprechenden Gesetzestexte dieses zugelassen hätten.
In der Hoffnung auf Ihre volle Unterstützung verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
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Kann ich das so abschicken? Ich finde es selbst zwar frech, aber evtl. effektiv. Brauche dringend mal ein Statement.
das Recht auf den Kopf stellen ist jetzt angesagt. Wenn mir die Koba Pflichten auferlegt, habe ich auch Rechte, die ich enfordern kann - oder?
Heute möchte ich meine Rechte bei der Koba einfordern daher nachfolgender Brief mit der Bitte um Eure "schnelle" Stellungnahme.
Ich habe mal wieder etwas ganz besonderes vor:
Die KoBa wollte ja unbeding eine Eingliederungsvereinbahrung von mir unterschrieben sehen. Das habe ich natürlich gemacht aber den Sachbearbeiter verschiedene Änderungen machen lassen, die Ihm jetzt auf die Füße fallen könnten (Eure Meinung wäre da sehr wichtig!).
1.) Ich habe auf einen Briefkopf bestanden (hatte das Dokument nicht)
2.) Gegenseitiger Verzicht auf Schadenersatzleistungen
3.) Vertragspartner war "Träger der Grundsicherung" - diese habe ich ändern lassen auf "Träger der Grundsicherung, hier Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises [Landkreis, Anschrift, etc], vertreten durch den persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager Integration FrauG[...]
Jetzt habe ich die Möglichkeit einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen. Der Arbeitgeber hat sich also nach den Fördermöglichkeiten erkundigt und ihm wurde gesagt, daß er für mich 3 Monate Förderung erhalten würde, obwohl aus vielen Gesprächen mit anderen Arbeitgebern in der Regel mindestens 6 Monate ortsüblich sind.
Ach ja .. ich bin seit ca. 4 Jahren arbeitslos und im Nebengewerbe Selbständig tätig (was auch auf das ALG II angerechnet wird).
Trotzdem bestand und besteht der Fallmanager mit der letzten Eingliederungsvereinbahrung auf die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs Trotz eines Jahresumsatz der neb.Beruf. Selbständigkeit von 12.000 Euro im ERSTEN Jahr - aber so ganz zum Leben reichte es eben noch nicht aber innerhalb des nächsten halben bis 1 Jahr wäre auch ich voll selbständig geworden ... in Deutschland geht das halt alles nicht so schnell und ein Einstiegsgeld wollte man mir nicht damals gehnehmigen [Noch ein wichtiger Hinweis: wir sind hier im tiefsten Osten und da sind die von mir vorgelegten Erfolgszahlen schon sehr gut - ich kann mir halt keinen Gutachter leisten...].
Habe jetzt einen Arbeitgeber gefunden bei dem ich nebenbei selbständig bleiben darf.
Hier nun mein Schreiben (noch nicht abgeschickt) an die KoBa:
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Eingliederungsvereinbahrung vom 09.01.2007 - Eigenbemühungen
Sehr geehrte Frau G[...],
unter Bezug auf die mit Ihnen geschlossene Eingliederungsvereinbahrung sowie den aus §1 hervorgehenden Pflichten der Vertragsparteien möchte ich Sie gemäß Absatz 4 -Punkt 3 um Förderung für ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis bitten.
Auf Rückfrage des möglichen Arbeitgebers beim Arbeitgeber-Service wurde ihm mitgeteilt, dass ich selbständig sei und daher höchstens eine Förderung in Höhe von 3 Bruttogehältern á 50% möglich seien.
Wenn Sie sich dafür einsetzen, dass meine sozialversicherungspflichtige Anstellung für 6 Monate á 50% gefördert werden könnte, würde ich zum 01.07.2007 einen Anstellungsvertrag bekommen. Mein Bruttolohn würde in diesem Fall 600,00 € (bei 25 Wochenstunden) betragen.
Gemäß §2 Absatz a. berufe ich mich darauf die in der Eingliederungsvereinbahrung festgelegten Rechte der Vertragsparteien hiermit einzufordern.
Gemäß SGB III §218 Abs. 1 liegt es in Ihrem Ermessen eine Förderung von bis zu 50% sowie einer Dauer von bis zu 12 Monaten zu gewähren, wenn hierdurch der erwerbsfähige Hilfebedürftige seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Da Sie laut geschlossenen Vertrag mein direkter Vertragspartner sind (§164 BGB) bitte ich Sie als Unterzeichner meine Bemühungen zu einem sozialpflichtigen Arbeitsverhältnis voll und ganz zu unterstützen
Sollten Sie meiner Bitte nicht entsprechen können, bitte ich um ausführliche Begründung unter Hinweis auf Art. 34 GG, § 839 BGB.
Hierauf besteht Anspruch. So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).
Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 Abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessungsentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessungsausübung darzulegen.
Ich weise zudem darauf hin, dass durch eine mangelnde Unterstützung Ihrerseits jegliche Rechtsfolgen der Eingliederungsvereinbahrung (z.B. Sanktionen) nicht angewandt werden können, da ich bezüglich der Aufnahme einer sozialpflichtigen Tätigkeit Eigenbemühungen nachweisen kann, die jedoch von Amtswegen nicht unterstützt werden, obwohl die entsprechenden Gesetzestexte dieses zugelassen hätten.
In der Hoffnung auf Ihre volle Unterstützung verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
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Kann ich das so abschicken? Ich finde es selbst zwar frech, aber evtl. effektiv. Brauche dringend mal ein Statement.