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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch für neue Wohnung als unbegründet abgelehnt


aneta
03.05.2007, 08:20
hallo ihr lieben!!!!!!!!!

hoffe einer von euch kann mir helfen.wohne seid 2 jahren mit meiner 12 j tochter in einer 2 zimmer wohnung.
Habe ende okt.einen jungen geboren und einen antrag für eine gr.wohnung gestellt(halbes zimmer mehr)der natürlich abgelehnt
wurde.hab wiederspruch eingelegt und auch der wurde unbegründet abgelehnt,obwohl eine befürwortung von der familienfürsorge
und vom jug.amt beigefügt wurde.aus meinem wohn-schlafzimmer ist jetzt ein kinder-wohn-und schlafzimmer geworden.

weiß einer einen rat welche schritte ich noch tun könnte um doch umziehen zu können:wut:

schon mal im voraus vielen dank für eure mühe:) :-P

fragi
03.05.2007, 11:07
Hallo aneta,

wie du selber sagst hast du hier nurnoch den weg zum SG offen...

Allerdings spielt hier folgendes (k)eine Rolle:

(die Größe der Wohnung spielt in Berlin keine Rolle)

Das heißt in Berlin wird die Wohnung nur nach der neuen Miete berechnet...

Hier (http://www.hartzkampagne.de/html/themen/themen_neu_jf_02a.php?kid=Wohnen) bekommste du weiter Informationen...

SOllte der neue Mietpreis innerhalb des Spiegels liegen, lohnt der Gang zum Soz. Gericht, sollte er nicht drin liegen haste damit wohl kaum eine Chance... Leider...

aneta
03.05.2007, 12:01
hallo fragi

danke der neue mietpreis liegt innerhalb des spiegels.
an wen oder besser wo kann ich mich da wenden?

lg aneta

fragi
03.05.2007, 13:31
Hallo aneta,

in dem du einen Brief ans Sozialgericht schreibst mit bezug auf den Wiederspruch und du dagegen Klage erhebst. Die erste Instanz ist kostenlos, also auch ohne Anwaltspflicht. Es wird mitunter nur schriftlich ausgetragen. Solltest du doch einen Anwalt in Anspruch nehmen wollen, kannst du beim Amtsgericht auch prozesskostenhilfe bekommen.

-> Die Umfrage haben wir mal rausgenommen, denn es ist jawohl nicht angemessen über deine zukunft abzustimmen :)

StephanK
03.05.2007, 22:17
danke der neue mietpreis liegt innerhalb des spiegels.Nur vorsichtshalber, damit keine Missverständnisse entstehen: Ihr seit ein 3-Personen-Haushalt. Das heisst, Miete (brutto, warm, also einschließlich Heizkosten) ist angemessen bis zu einer Summe von € 542.-
Die Größe der Wohnung ist schnuppe.