Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist bei ALGI zu beachten
karlsruhe
24.02.2006, 10:54
Hallo Forumsmitglieder,
erstmal ein Lob, finde ich ganz toll, dass es so ein Forum gibt. Und dann
werde ich auch gleich mal eine Frage stellen.
Die Möglichkeit besteht, dass ich ab 2007 arbeitslos werde.
Was ist hier zu beachten? Wird das Einkommen meines Mannes oder Zinserträge oder evtl. Rückzahlungen aus Wertpapieren auf mein ALGI
angerechnet?
Gruß Karlsruhe
StephanK
24.02.2006, 11:11
:welcome: in die Fächerstadt,
wichtig ist vor allem, sich rechtzeitig arbeitslos zu melden, d.h. sofort dann, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht; bei einem befristeten Arbeitsvertrag mindestens drei Monate vor Fristende. Wenn man das versäumt, drohen Kürzungen.
Anrechnung von Partnereinkommen oder Kapitalerträgen gibt es nicht, aber von Abfindungen, die man evtl. bei Ende des Arbeitsverhältnisses erhält.
karlsruhe
24.02.2006, 11:18
Ein fröhliches Helau nach Köln,
danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte, Abfindungen würden nicht angerechnet werden. Zumindest
sagt mir das hier jeder, wenn die korrekte Kündigungsfrist eingehalten
wird.
Und wie ist das mit der Eigenheimzulage? Wird die auch nicht aufs ALGI
angerechnet?
Gruß Karlsruhe
StephanK
05.03.2006, 11:24
Pardon, die Nachfrage ist leider etwas untergegangen, weswegen die Antwort darauf mit einiger Verspätung kommt.
Es ist schon richtig, dass eine Abfindung bei fristgerechter Kündigung normalerweise nicht angerechnet wird. Die Regelung ist recht kompliziert und es kommt auf Einzelheiten an. Nachlesbar ist das ganze in § 143a SGB III: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html
Die Eigenheimzulage wird nicht angerechnet.
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