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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : getrennt lebend in meiner ETW bei meinem volljährigen sohn


Deeg
24.02.2006, 15:41
Hallo, seit 11/05 habe ich bei meiner Frau die Sachen gepackt und bin in meine ETW gezogen,welche bis dahin mein 27-jähriger Sohn alleine bewohnte(just zu dieser Zeit schlug Hartz zu...).

Habe den Antrag auch nur für mich ausgefüllt,aber Sohnemann als auch hier wohnend aufgeführt-ehrlich währt am längsten.
Mit Bescheid 14.12.2005 wurde nur der Grundbetrag mit Zuschlag gewährt,auf den Widerspruch( zu Unterkunft und NK) erließ das Amt einen Änderungsbescheid am 17.02.2006 und wies unter Verweis auf den Änderungsbescheid den Widerspruch zurück.
Frage:
Kosten des Kredites als auch NK wurden mit der Änderung nur zu 50% bewilligt,"da zwei Personen im Haushalt wohnen"-Sohn macht Umschulung und bekommt noch bis Sommer Geld (AL I),dann auch Hartz.
Ist das so rechtens?
( wenn er eigene Wohnung hätte hätte das Amt ja auch zwei mal die Kosten...)

Ach ja, und die Kosten des Widerspruchs werden nur zu 4/10 erstattet auf Antrag:
Warum nicht in voller Höhe oder hälftig, wie die Kredit- und NK-Entscheidung?

StephanK
25.02.2006, 15:30
:welcome: Deeg,
hinsichtlich der Kosten der Unterkunft scheint das Amt es sich etwas zu einfach zu machen. Wenn ich es richtig verstehe, bist Du alleiniger Eigentümer der Wohnung und hast dann ja wohl auch den Kredit allein an der Backe. Dein Sohn, mit dem Du wegen seines Alters keine Bedarfsgemeinschaft bildest, ist da erst mal außen vor.
Denkbar wäre höchstens, dass die Wohnung wesentlich größer ist als bei Euch als "angemessen" gilt und Dir deswegen nur die Hälfte zugebilligt wird. Das müsste aber kenntlich gemacht werden; außerdem müssen selbst dann für eine Übergangszeit die kompletten Kosten vom Amt getragen werden.
Die Kostenentscheidung ist ebenso wenig verständlich.

Vielleicht kann es zur Klärung beitragen, wenn Du zunächst mal das Gespräch mit der ARGE suchst; das erscheint mir auch empfehlenswert.

Wenn das nicht weiterhilft, bleibt Dir nur die Klage vor dem Sozialgericht übrig. Das sozialgerichtliche Verfahren ist kostenfrei. Für einen Anwalt müsstest Du Beratungs- und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.