Deeg
24.02.2006, 15:41
Hallo, seit 11/05 habe ich bei meiner Frau die Sachen gepackt und bin in meine ETW gezogen,welche bis dahin mein 27-jähriger Sohn alleine bewohnte(just zu dieser Zeit schlug Hartz zu...).
Habe den Antrag auch nur für mich ausgefüllt,aber Sohnemann als auch hier wohnend aufgeführt-ehrlich währt am längsten.
Mit Bescheid 14.12.2005 wurde nur der Grundbetrag mit Zuschlag gewährt,auf den Widerspruch( zu Unterkunft und NK) erließ das Amt einen Änderungsbescheid am 17.02.2006 und wies unter Verweis auf den Änderungsbescheid den Widerspruch zurück.
Frage:
Kosten des Kredites als auch NK wurden mit der Änderung nur zu 50% bewilligt,"da zwei Personen im Haushalt wohnen"-Sohn macht Umschulung und bekommt noch bis Sommer Geld (AL I),dann auch Hartz.
Ist das so rechtens?
( wenn er eigene Wohnung hätte hätte das Amt ja auch zwei mal die Kosten...)
Ach ja, und die Kosten des Widerspruchs werden nur zu 4/10 erstattet auf Antrag:
Warum nicht in voller Höhe oder hälftig, wie die Kredit- und NK-Entscheidung?
Habe den Antrag auch nur für mich ausgefüllt,aber Sohnemann als auch hier wohnend aufgeführt-ehrlich währt am längsten.
Mit Bescheid 14.12.2005 wurde nur der Grundbetrag mit Zuschlag gewährt,auf den Widerspruch( zu Unterkunft und NK) erließ das Amt einen Änderungsbescheid am 17.02.2006 und wies unter Verweis auf den Änderungsbescheid den Widerspruch zurück.
Frage:
Kosten des Kredites als auch NK wurden mit der Änderung nur zu 50% bewilligt,"da zwei Personen im Haushalt wohnen"-Sohn macht Umschulung und bekommt noch bis Sommer Geld (AL I),dann auch Hartz.
Ist das so rechtens?
( wenn er eigene Wohnung hätte hätte das Amt ja auch zwei mal die Kosten...)
Ach ja, und die Kosten des Widerspruchs werden nur zu 4/10 erstattet auf Antrag:
Warum nicht in voller Höhe oder hälftig, wie die Kredit- und NK-Entscheidung?