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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist, wenn bei Einstellung Schwerbehinderung verschwiegen


fehlgekauft
03.05.2007, 22:24
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Schwerbehindertenvertretung (http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/BJNR104700001.html#BJNR104700001BJNG002100000) wurde ich heute von einem
Ex-Kollegen etwas gefragt, wo ich leider keine passende Antwort hatte.

Mein Kollege ist Schwerbehindert, und hat sich bei einem anderen Arbeitgeber
beworben.
Lt. Ihm wurde nicht nach einer Schwerbehinderung gefragt. Er sagte daraufhin
auch nichts.
Nun hat er gestern seine neue Stelle angefangen, und fragte mich als Ex-Kollege,
was sei, wenn er doch seinen Ausweis zeigt.
Es geht ihm nicht um den Extra-Urlaub, sondern um den Kündigungsschutz.
Er wollte beim Bewerbungsgespräch nicht von selbst hindeuten, da er sonst
wohl den Job nicht erhalten hat.

Was kann Ihm passieren, wenn er praktisch nach einigen Tagen dem Boss
doch von der Schwerbehinderung erzählt???
Kann Ihm dann gleich gekündigt werden??? (Probezeit)
Falls die Firma das "hinnimmt", hat er dann zumindest 6 Monate Kündigungsschutz? (stimmt das überhaupt??? oder kann er auch
während der probezeit ohne grund gekündigt werden?)

Ich konnte Ihm nicht helfen, und hab auch im Netz nichts gefunden!

Über einen Tip wäre ich sehr dankbar!

Schönen Abend noch

danke

StephanK
03.05.2007, 22:37
Das ist eine rein arbeitsrechtliche Frage und damit eigentlich außerhalb des Themenbereiches dieses Forums. Ich will trotzdem versuchen, darauf zu antworten, so gut ich kann - aber mit Vorbehalt.

So weit ich weiss, muss man die Schwerbehinderteneigenschaft auch ungefragt offenbaren, weil bestimmte Pflichten des Arbeitgebers daran anknüpfen. Deswegen wird die Schwerbehinderteneigenschaft wohl auch als "wesentliche Eigenschaft" des Arbeitnehmers gesehen - mit der unschönen Folge, dass der darüber in Unkenntnis gelassene Arbeitgeber seine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag wegen Irrtums anfechten kann, d.h. der Arbeitsvertrag "löst sich in Luft auf".

Bitte erkundige Dich aber auch noch an anderer Stelle. Vielleicht bist Du gewerkschaftlich organisiert und hast Kontakt zu organisierten Kolleg(inn)en, die Zugang zu Fachleuten der Gewerkschaft haben.

Wenn Du sie noch nicht kennst: Viele nützliche Infos für Deine Arbeit findest Du auch auf dieser website: www.integrationsamt.de