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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Lehne Ich Am Besten unseriöse Vermittlungsvorschlag ab?


mariy-joe
04.05.2007, 13:05
hallo,
ich bitte um eure hilfe ! ich bin seit 3 wochen arbeitslos.ich habe jetzt den zweiten vermittlungsvorschlag bekommen. der erste von einer zeitarbeitsfirma über ne halbtagsstelle! und der zweite von einem callcenter (was ich ansich nicht schlecht finde ) die aber arbeit machen...ich finde es unseriös!!!

jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. beim callcenter war ich,habe denen gesagt das ich mir das überlegen will und mich dann nächste woche melde.
ich will den job nicht !!!!! was soll ich machen??? ich habe angst das ich ne sperrzeit bekomme:( ich bin aber erst ein paar tage ohne arbeit,das erste mal im leben! ich will mir selber was suchen,was anständiges und in vollzeit. ich will und muss so schnell wie möglich wieder arbeiten,aber nicht in solchen firmen.
bitte,bitte helft mir weiter,weiß nicht weiter.
danke...mariy-joe

fragi
04.05.2007, 13:47
Hallo mariy-joe,

also die Vermittlungsvorschläge der AfA (Agentur für Arbeit) beinhalten eigentlich immer eine Rechtsfolgenbelehrung.

Sie schließt aber z.b nicht aus, dass wie in manchen Branchen durchaus üblich in die Bewerbung die gehaltsvorstellung geschrieben wird. Das heißt hier kannst du reinschreiben was du dafür haben möchtest... Aufgrund dessen werden sie dich dann wohl leider nicht nehmen weil du zu teuer bist.

Außerdem kann man sich nicht schlauer machen als man wirklich ist... wenn man z.b am telefon was verkaufen soll und lässt sich dann z.b selber noch was andrehen dann will so eine Firma einen auch nicht haben (was man nicht kann, das kann man nicht, aber zu doof sollte man sich halt nicht anstellen, das ist auffällig).

Bei der ZA (zeitarbeitsfirma) würde ich zuerstma darauf bestehen zu erfahren bei welcher Firma denn die Arbeit später ausgeübt werden soll. Hinter vielen der ZA's stecken keine Jobangebote sondern sie sammeln nur Leute für ihren Bewerberpool.

Du darfst niemals deine Bewerbung auf ein Vermittlungsangebot nicht schreiben bzw. zu spät schreiben oder offen sagen du willst die Stelle nicht, dann bekommst du Sanktionen.

Ist aber ein bisschen gesunder Menschenverstand dahinter, und die Stellen sind wirklich nicht zugebrauchen, dann wirds nicht schwer die davon zu überzeugen dass sie mit dir keinen Erfolg haben werden.

Ist meine Meinung zu dem Thema.

mariy-joe
07.05.2007, 10:18
jo supi und vielen dank für den tip !
ich bin halt noch nie arbeitslos gewesen,habe keinerlei erfahrungen damit. ich will ja auch arbeiten !!!
aber dann diese ganzen § und...und...und...ich blicke absolut nicht durch was ich darf,was ich muss !
manno,das nervt !
ich bin doch keine soziale hängematte und auch kein schnorrer,fühle mich aber wie ein schwerverbrecher wenn ich zum amt gehe :?

ich danke dir :) tschö mary-joe

fragi
07.05.2007, 10:28
Hallo mariy-joe,

ich bin doch keine soziale hängematte und auch kein schnorrer,fühle mich aber wie ein schwerverbrecher wenn ich zum amt gehe :-?

Diesen Gedankengang solltest du schnellstens ablegen. Du hast doch für das Geld auch einbezahlt, also steht es dir doch auch zu... Dieses System und die damit verbundenen Lohnabzüge gibts ja nicht dass man sich schuldig oder abhängig fühlt, sondern dass man eine Absicherung hat.

diese ganzen § und...und...und...ich blicke absolut nicht durch was ich darf,was ich muss !

Das ist ja nicht so schlimm. Um die Leute vom Amt in eventuellen Fehlentscheidungen zu berichtigen gibts ja uns oder auch viele Beratungsstellen Ortsansässig. Es muss ja nicht jeder Bürger jeden § des deutschen Rechtes kennen, das kennen die politiker ja auch nicht :)

fragi
07.05.2007, 10:35
Wenn es nur um den Bewerberpool geht, würde ich zuerst probieren diese Aussage mal schriftlich zu bekommen. Es geht ja meist darum dann einen personalbogen auszufüllen. Also nochmal anrufen, natürlich wegen dem personalbogen :engel: und um zuschrift bitten. Und ganz am Rand hätteste es gern dann auch noch schriftlich, dass die Stelle nichtmehr verfügbar ist... Du kriegst ja auf Sachen Bewerberpool betreffend meist keine Antwort. Dann sagst du du brauchst das aber schriftlich wegen dem AA weil du denen bescheid geben musst.

Rein in den Bewerberpool musst du ja nicht, du hast es ja dann schriftlich, dass die Stelle nichtmehr existent ist. Also kopierste dir das Schreiben, drehst mal danach den vermittlungsvorschlag um, da steht dann habe mich beworben, habe nicht beworben usw... da schreibst du has dich beworben (telefonisch) und nach Anfrage sei die Stelle schon vergeben. Die kopie und das ausgefüllte zusamm in nen Umschlag und ans Arbeitsamt damit. Damit ist deine pflicht erfüllt.

Sollten sie dir das mit der Stelle wiedererwartend doch nicht schriftlich geben wollen, schickst du eine Kurzbewerbung, aber ohne personalbogen, dann werden sie dich einladen höchstwarscheinlich... da gehste hin und sagst an bewerberpool kein Interesse nur an der Stelle und dann haste das selbe ergebnis.

Hoffe dir damit geholfen zu haben... ich verfahre immer genauso :)

mariy-joe
07.05.2007, 14:00
hallo ihrs,
aaaalso ,habe da angerufen und nachgefragt. die dame sagte mir das es um diesen eintrag gehen würde und um eine stelle die ich aber nicht ausführen kann. sie hat mir dann direkt am telefon gesagt was ich eintragen soll fürs arbeitsamt damit ich keinen stress bekomme. ich hoffe ich kann mich darauf verlassen.
sie meinte aber ich soll dennoch eine bewerbung schicken falls sie was passendes reinbekommen für mich.
ich hoffe ich hab alles richtig gemacht. gruß m-j

fragi
08.05.2007, 08:33
Ja alles korrekt, wäre halt schön gewesen etwas schriftliches zu haben falls das Arbeitsamt dort anruft und die dort wieder was ganz anderes sagen... Aber ansonsten wirds denk ich so klappen.

Wünsche dir viel Glück