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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktion U 25


Sariel
04.05.2007, 17:11
Zur Vorgeschichte erstmal

Ich bin seit Oktober letzten Jahres bei meinem Arbeitsamt als arbeis und ausbildungsplatzsuchen gemeldet.

Ich habe mich in der Zeit mehr als bemüht, aus dem Hartz 4 wieder herrauszukommen.
Sei es durch Praktikas in diversen Firmen, Weiterbildungen oÄ.

Nun hatte ich seit Anfang Januar auf meinen Wunsch hin eine MAE begonnen.
Da es bei mir familliäre Probleme gab, wohne ich auch schon in einer eigenen Wohnung seit Anfang Februar.
Dies hatte ich meinem Träger der MAE auch mitgeteilt, und von eben diesem auch die Erlaubnis erhalten, meine Tätigkeiten von zu Hause durchzuführen (PC-Arbeit), da ich unter anderem mit der Einrichtung meiner Wohnung beschäftigt war in diesem Zeitraum.

Abgemacht war, dass ich mich in regelmäßigen Abständen bei dem Träger persönlich / telefonisch melde, was ich auch tat.


Nun flatterte im März von diesem Träger die Künigung bei mir ein, mit der Begründung ich hätte mich nicht an die Vereinbarungen gehalten und meine Aufgaben nich ordentlich erldeigt.


Dieses Schreiben kam natürlich auch bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an, bei welcher ich nun eine Erklärung ablegen musste.
gesagt ... getan.

Jetzt zum Problem.

Auf Grund dieser Kündigung, wurden mir nun meine Leistungen versagt (Absenkung um 70%)

D.h., dass das Amt mir nur noch die Miete in Höhe von 280 €
(normal eigentlich laut MV 320 €) zahlt seit Anfang Mai.

Da ich zwischenzeitlich einen Job gefunden habe, mit welchem ich aus dem ALG 2 rauskommen würde mit der Zeit (Amt natürlich informiert), bat ich darum, abgesehen davon, dass ich Widerspruch eingelgt habe, diese Sanktion um einen Monat hinauszuschieben.
Ich wohne im Osten Berlins und muss in den tiefsten Westen zur Arbeit fahren und benötige daher eine Monatskarte.
Die Teamleiterein sicherte mir dies auch, nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin, mündlich zu.
Eine Mitteilung an die Leistungsabteilung sollte diesbezüglich erfolgen.


Nun kam es wie es kommen musste...
Ich erfuhr vor 2 Tagen auf Nachfragen, dass dies nicht möglich sei, von eben dieser Teamleiterin, welche mir das 2 Wochen vorher zugesichert hatte. Angeblich habe sich die Leistungsabteilung quer gestellt mit der Verschiebung.

Meine Bearbeiterin von der Leiste sagte mir, dass so eine Mitteilung nie angekommen sei, geschweige denn im System aufgetaucht ist bei ihr.
An dem Tag wo dies vereinbart wurde, wurde zwar ein Eintrag gemacht, aber der lautete, dass die die Sanktion weder verschoben noch aufgehoben wird.


Jetzt stehe ich vor dem problem, dass ich nicht arbeiten gehen kann, weil ich keine Monatskarte habe.
Theoretisch müsste ich meinem Arbeitgeber kündigen oder er mir, was aber dann widerrum bedeuten Würde, dass aus der 70% Sanktion eine 100% Sanktion werden würde und ich demnach auf der Straße sitzen würde sobald diese in Kraft tritt.



Nach der Studierung des SGB2 meinerseits in den letzten Tagen, viel mir eine Passage in den Sanktionen auf.

Ich hatte bereits kurz zuvor eine Sanktion in Höhe von 10 % erhalten, da ich einen termin vergessen hatte wahrzunehmen.
Dass da dann eine Absenkung erfolgt, sehe ich voll und ganz ein.

Jedoch, sofern ich das richtig verstanden haben sollte, müsste die darauffolgende Sanktion max. 30 % betragen anstatt 70 %.


Was kann ich gegen diese Sachen unternehmen außer in den Widerspruch zu gehen ?
Ich möchte weiterhin arbeiten gehn, aber dadurch geht das leider nicht und mir drohen unter anderem Mietschulden
(280 € werden gezahlt statt 320 € )
und ggf der verlust der Wohnung, wenn ich kündigen müsste bzw gekndigt werde von meinem Arbeitgeber.


Ich Danke euch im Vorraus

StephanK
05.05.2007, 10:05
:welcome: Sariel,
an dieser Geschichte sind gleich drei Dinge merkwürdig.

1) Du schreibst, Dein MAE-Job sei Dir vom Beschäftigungsträger gekündigt worden. Das geht aber gar nicht! MAE-"Jobs" sind nämlich keine Arbeitsverhältnisse, sondern eine Eingliederungsleistung, die die ARGE Dir gewährt (obwohl Du am malochen bist).

Das Einzige, das der Beschäftigungsträger tun kann, wenn er mit Dir nicht zufrieden ist, ist dies der ARGE mitzuteilen. Daraufhin liegt es im Ermessen der ARGE, Dich aus der Eingliederungsmaßnahme herauszunehmen. Auch bei Leuten in MAE-Jobs bleibt die ARGE in vollem Umfang für Dich verantwortlich.

2) Eine Sanktion kann nur dann verhängt werden, wenn Du Dich - nach Belehrung über die Rechtsfolgen! - weigerst, den MAE-Job auszuführen. Nun weiss ich nicht genau, was Du mit der Formulierung meinst, Dir werde vorgeworfen, Dich nicht an Vereinbarungen gehalten und Deine Aufgaben nicht ordentlich erledigt zu haben. Schlecht oder zu wenig arbeiten ist jedenfalls etwas anderes als die Arbeit zu verweigern. Es gibt allerdings wohl einen "Bereich der Unschärfe", in dem unklar ist, ob eine geforderte Arbeitsleistung aus Vergesslichkeit oder "Schlunzigkeit" nicht erbracht oder ob sie - sozusagen "aktiv" - verweigert wird. Insoweit kommt es also auf die Details und genauen Abläufe an.

3) Eine Absenkung um 70 % ist vom Gesetz überhaupt nicht vorgesehen. Bei Menschen unter 25 gibt es nur den kompletten Wegfall der Regelleitung, d.h. es werden nur die Kosten der Unterkunft weiter geleistet.

Damit soll nicht gesagt sein, Dir "gehe es ja noch gut", sondern Deine ARGE strickt sich anscheinend willkürlich ihre eigenen Sanktionsregeln - oder sie ist sich unsicher und meint, der komplette Wegfall der Regelleistung wäre dann vielleicht doch ein bisschen heftig. Selbst wenn das in diesem Sinne "gut gemeint" sein sollte wäre es rechtswidrig.

Widerspruch einlegen solltest und musst Du in jedem Fall. Mit dem aktuellen Problem hilft das allerdings nicht weiter. Dafür kann es - wenn überhaupt - nur eine Verhandlungslösung geben. Wenn Du - was nicht gerade unwahrscheinlich ist - mit dem/der Sachbearbeiter/in nicht weiter kommst, solltest Du mit deren Vorgesetztem/-er zu reden versuchen.

Hinsichtlich Miete: Du solltest keinesfalls die Mietzahlung komplett und kommentarlos einstellen. Erklär Deinem Vermieter die Situation, zahl so viel, wie Du gerade noch schaffst und vermerke auf der Überweisung jeweils ausdrücklich "Teilzahlung Miete Mai" oder so ähnlich.

Sariel
05.05.2007, 20:19
So... Danke erstmal für deine Antwort
Hier zu deinen Punkten erstmal einige Informationen,
welche dir hoffentlich helfen, mir dort weiterhelfen zu können


Zum ersten Punkt:

Ich habe hier eine schriftliche Kündigung des Trägers vorzuliegen.


OT:
Sehr geehrter Herr XXX
Sie werden wegen längerem unentschuldigten Fernbelben von Ihrer Arbeit mit Wirkung vom 06.03.2007 vorzeitig aus der Maßnahme XYZ entlassen.

Wir bitten Sie, sich unverzüglich mit Ihrem Zuständigen Vermittler, Frau XYZ, in Verbindung zu setzen.

BlaBlaBla Blubb

Mit freundlichen Grüßen
Doppelblubb


Wie schon im Eingangspost erwähnt, wurde mir die Arbeit von zu Hause gestattet, da ich nebenbei mit meiner WHG zu tun hatte.

Mag sein, dass ich mich ungenau ausgedrückt habe, aber ich habe leider nicht so viel Erfahrung in der Materie wie das alles zusammenhänngt.

Zum zweiten Punkt:

Die Belehrung über die Rechtsfolgen bekommt man ja immer gleich bei den neuen Eingliederungsvereinbarungen mitgeliefert und unterschreibt ja auch dafür.

Ich sollte für meinen Maßnahmeträger, welcher verschiedene "Events" verantstaltet in seinen Räumlichkeiten, einen Flyer mit den Programmen des jeweils nächsten Monats, ggf. falls schon vorhanden der nächsten Monate erstellen.

Da es dort aber an PC Arbeitsplätzen mangelte, bot man mir wie gesagt an von zu Hause zu arbeiten.
Ich musste jedoch ständig via Handy erreichbar sein, fals mal eine Kontrolle vom Amt kam ;-)
Zu den Verinbarungen gehörten des weiteren, dass ich mich regelmäßig (ca. 2 mal pro Woche) melde.
Die Form blieb mir freigestellt.

Die fertigen Flyer übersand ich in der Regel 1 1/2 - 1 Woche(n) vor Monatsbeginn an meinen "Teamleiter" via E-Mail.
Zwischendurch standen wir auch via E-Mail in Kontakt, um Änderungswünsche abzuklären.

Das dazu...


Zum dritten Punkt:

OT Sanktionsbescheid:

BlaBlaBla Blubb wir vom 1.5 - 31 7.07 wegfallen

Im Einzelnen sind vom Wegfall betroffen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§20 SGB II)

BlaBlaBlub

Die nach §22 Abs. 1 angemessenen Kosten für Unterkunft ud Heizung in Höhe von 280,30 € werden direkt an den Vermieter überwiesen.

BlaBlaBlaBlubb

Mit freundlichen Grüßen
Dreifachblubb


Wie du meinem Einganspost schon entnehemn kannst, betragen die Kosten für Unterkunft und Heizung aber 320 €
Diese wurde davor wie auch jetzt immer direkt an den Vermieter überwiesen. Trotzdem fehlen da nun monatl. 40 €...


ja wie du so schön schon geschrieben hast, komme ich mit meiner bearbeiterin nicht klar oder sie mit mir... Keine Ahnung.
habe daher auch schon mit der zuständigen teamleiterin gesprochen.
Diese war es ja auch, welche mir die Verschiebung zusicherte um einen Monat ...

Widerspruch ist schön und gut...nur nützt er mir nichts bei einer Bearbeitungszeitraum von bis zu 6 Monaten.
Ich brauche leider eine sofortige Lösung diesbezüglich


Ich hoffe die Situation ist dir nun etwas verständlicher geworden.

Gruß Sariel