Sariel
04.05.2007, 17:11
Zur Vorgeschichte erstmal
Ich bin seit Oktober letzten Jahres bei meinem Arbeitsamt als arbeis und ausbildungsplatzsuchen gemeldet.
Ich habe mich in der Zeit mehr als bemüht, aus dem Hartz 4 wieder herrauszukommen.
Sei es durch Praktikas in diversen Firmen, Weiterbildungen oÄ.
Nun hatte ich seit Anfang Januar auf meinen Wunsch hin eine MAE begonnen.
Da es bei mir familliäre Probleme gab, wohne ich auch schon in einer eigenen Wohnung seit Anfang Februar.
Dies hatte ich meinem Träger der MAE auch mitgeteilt, und von eben diesem auch die Erlaubnis erhalten, meine Tätigkeiten von zu Hause durchzuführen (PC-Arbeit), da ich unter anderem mit der Einrichtung meiner Wohnung beschäftigt war in diesem Zeitraum.
Abgemacht war, dass ich mich in regelmäßigen Abständen bei dem Träger persönlich / telefonisch melde, was ich auch tat.
Nun flatterte im März von diesem Träger die Künigung bei mir ein, mit der Begründung ich hätte mich nicht an die Vereinbarungen gehalten und meine Aufgaben nich ordentlich erldeigt.
Dieses Schreiben kam natürlich auch bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an, bei welcher ich nun eine Erklärung ablegen musste.
gesagt ... getan.
Jetzt zum Problem.
Auf Grund dieser Kündigung, wurden mir nun meine Leistungen versagt (Absenkung um 70%)
D.h., dass das Amt mir nur noch die Miete in Höhe von 280 €
(normal eigentlich laut MV 320 €) zahlt seit Anfang Mai.
Da ich zwischenzeitlich einen Job gefunden habe, mit welchem ich aus dem ALG 2 rauskommen würde mit der Zeit (Amt natürlich informiert), bat ich darum, abgesehen davon, dass ich Widerspruch eingelgt habe, diese Sanktion um einen Monat hinauszuschieben.
Ich wohne im Osten Berlins und muss in den tiefsten Westen zur Arbeit fahren und benötige daher eine Monatskarte.
Die Teamleiterein sicherte mir dies auch, nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin, mündlich zu.
Eine Mitteilung an die Leistungsabteilung sollte diesbezüglich erfolgen.
Nun kam es wie es kommen musste...
Ich erfuhr vor 2 Tagen auf Nachfragen, dass dies nicht möglich sei, von eben dieser Teamleiterin, welche mir das 2 Wochen vorher zugesichert hatte. Angeblich habe sich die Leistungsabteilung quer gestellt mit der Verschiebung.
Meine Bearbeiterin von der Leiste sagte mir, dass so eine Mitteilung nie angekommen sei, geschweige denn im System aufgetaucht ist bei ihr.
An dem Tag wo dies vereinbart wurde, wurde zwar ein Eintrag gemacht, aber der lautete, dass die die Sanktion weder verschoben noch aufgehoben wird.
Jetzt stehe ich vor dem problem, dass ich nicht arbeiten gehen kann, weil ich keine Monatskarte habe.
Theoretisch müsste ich meinem Arbeitgeber kündigen oder er mir, was aber dann widerrum bedeuten Würde, dass aus der 70% Sanktion eine 100% Sanktion werden würde und ich demnach auf der Straße sitzen würde sobald diese in Kraft tritt.
Nach der Studierung des SGB2 meinerseits in den letzten Tagen, viel mir eine Passage in den Sanktionen auf.
Ich hatte bereits kurz zuvor eine Sanktion in Höhe von 10 % erhalten, da ich einen termin vergessen hatte wahrzunehmen.
Dass da dann eine Absenkung erfolgt, sehe ich voll und ganz ein.
Jedoch, sofern ich das richtig verstanden haben sollte, müsste die darauffolgende Sanktion max. 30 % betragen anstatt 70 %.
Was kann ich gegen diese Sachen unternehmen außer in den Widerspruch zu gehen ?
Ich möchte weiterhin arbeiten gehn, aber dadurch geht das leider nicht und mir drohen unter anderem Mietschulden
(280 € werden gezahlt statt 320 € )
und ggf der verlust der Wohnung, wenn ich kündigen müsste bzw gekndigt werde von meinem Arbeitgeber.
Ich Danke euch im Vorraus
Ich bin seit Oktober letzten Jahres bei meinem Arbeitsamt als arbeis und ausbildungsplatzsuchen gemeldet.
Ich habe mich in der Zeit mehr als bemüht, aus dem Hartz 4 wieder herrauszukommen.
Sei es durch Praktikas in diversen Firmen, Weiterbildungen oÄ.
Nun hatte ich seit Anfang Januar auf meinen Wunsch hin eine MAE begonnen.
Da es bei mir familliäre Probleme gab, wohne ich auch schon in einer eigenen Wohnung seit Anfang Februar.
Dies hatte ich meinem Träger der MAE auch mitgeteilt, und von eben diesem auch die Erlaubnis erhalten, meine Tätigkeiten von zu Hause durchzuführen (PC-Arbeit), da ich unter anderem mit der Einrichtung meiner Wohnung beschäftigt war in diesem Zeitraum.
Abgemacht war, dass ich mich in regelmäßigen Abständen bei dem Träger persönlich / telefonisch melde, was ich auch tat.
Nun flatterte im März von diesem Träger die Künigung bei mir ein, mit der Begründung ich hätte mich nicht an die Vereinbarungen gehalten und meine Aufgaben nich ordentlich erldeigt.
Dieses Schreiben kam natürlich auch bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an, bei welcher ich nun eine Erklärung ablegen musste.
gesagt ... getan.
Jetzt zum Problem.
Auf Grund dieser Kündigung, wurden mir nun meine Leistungen versagt (Absenkung um 70%)
D.h., dass das Amt mir nur noch die Miete in Höhe von 280 €
(normal eigentlich laut MV 320 €) zahlt seit Anfang Mai.
Da ich zwischenzeitlich einen Job gefunden habe, mit welchem ich aus dem ALG 2 rauskommen würde mit der Zeit (Amt natürlich informiert), bat ich darum, abgesehen davon, dass ich Widerspruch eingelgt habe, diese Sanktion um einen Monat hinauszuschieben.
Ich wohne im Osten Berlins und muss in den tiefsten Westen zur Arbeit fahren und benötige daher eine Monatskarte.
Die Teamleiterein sicherte mir dies auch, nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin, mündlich zu.
Eine Mitteilung an die Leistungsabteilung sollte diesbezüglich erfolgen.
Nun kam es wie es kommen musste...
Ich erfuhr vor 2 Tagen auf Nachfragen, dass dies nicht möglich sei, von eben dieser Teamleiterin, welche mir das 2 Wochen vorher zugesichert hatte. Angeblich habe sich die Leistungsabteilung quer gestellt mit der Verschiebung.
Meine Bearbeiterin von der Leiste sagte mir, dass so eine Mitteilung nie angekommen sei, geschweige denn im System aufgetaucht ist bei ihr.
An dem Tag wo dies vereinbart wurde, wurde zwar ein Eintrag gemacht, aber der lautete, dass die die Sanktion weder verschoben noch aufgehoben wird.
Jetzt stehe ich vor dem problem, dass ich nicht arbeiten gehen kann, weil ich keine Monatskarte habe.
Theoretisch müsste ich meinem Arbeitgeber kündigen oder er mir, was aber dann widerrum bedeuten Würde, dass aus der 70% Sanktion eine 100% Sanktion werden würde und ich demnach auf der Straße sitzen würde sobald diese in Kraft tritt.
Nach der Studierung des SGB2 meinerseits in den letzten Tagen, viel mir eine Passage in den Sanktionen auf.
Ich hatte bereits kurz zuvor eine Sanktion in Höhe von 10 % erhalten, da ich einen termin vergessen hatte wahrzunehmen.
Dass da dann eine Absenkung erfolgt, sehe ich voll und ganz ein.
Jedoch, sofern ich das richtig verstanden haben sollte, müsste die darauffolgende Sanktion max. 30 % betragen anstatt 70 %.
Was kann ich gegen diese Sachen unternehmen außer in den Widerspruch zu gehen ?
Ich möchte weiterhin arbeiten gehn, aber dadurch geht das leider nicht und mir drohen unter anderem Mietschulden
(280 € werden gezahlt statt 320 € )
und ggf der verlust der Wohnung, wenn ich kündigen müsste bzw gekndigt werde von meinem Arbeitgeber.
Ich Danke euch im Vorraus