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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unverheiratete Paare


lunchen
04.05.2007, 23:35
Bitte zuerst lesen: Was ist (k)eine Bedarfsgemeinschaft?

Diese Frage taucht hier immer wieder auf, und an manchen Fragen kann man ablesen, dass oft angenommen wird (gerne auch von den ALG II-Trägern), man lebe selbst in einer, obwohl das gar nicht so ist. Deswegen hier mal andersrum als üblicherweise der Versuch einer Erklärung, wer trotz Zusammenlebens keine Bedarfsgemeinschaft ist:
- reine Wohngemeinschaften (z.B. von Studierenden), auch wenn man gemeinsam wirtschaftet
- unverheiratete Paare, die erst kurze Zeit (d.h. unter einem Jahr) in einer Wohnung zusammenleben
- Eltern mit ihren erwachsenen, über 25jährigen Kindern, wenn diese noch im Hause leben (allerdings spielt dann das Einkommen der Eltern trotzdem eine Rolle!); die Eltern bilden miteinander jedoch dann eine, wenn sie verheiratet sind oder so zusammenleben, dass sie füreinander sorgen.

Hab dazu ne kleine frage, kann mir wer sagen im welchem § das so ungefähr drin steht?

WOhne seit anfange 07 mit meinen Freund zusammen, wir bekommen beide Hartz4 und nun hat uns seine Mutter gesagt, sie hätte gelsen das das Amt im ersten jahr uns beiden die *alten* Regelleistungen zahlen *muss*, als würden wir halt im mom nicht zusammen wohen.

wollte mich dann mal so richtig drüber informieren aber so wirklich blick ich nicht druch q.q


Lunchen

fragi
05.05.2007, 09:37
Hallo ,

das wirst du im §7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html) wiederfinden.

Es wird erst nach einem Jahr angenommen bzw. euch unterstellt dass ihr eine BG bildet. Hier mal wann eine Einstandsgemeinschaft also BG angenommen wird:
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

trifft eins davon auf euch zu, wird es schwer sein dem Amt zu erklären dass ihr keine BG seit. Verfügt ihr aber nicht über das Geld des anderen o.ä
Habt ihr der BG allerdings schon zugestimmt ist es schwer da wieder rauszukommen.
Wenn nicht einfach eine Erklärung aufsetzen dass ihr nicht bereit seit füreinander einzustehen.

lunchen
05.05.2007, 14:35
Danke für die schnell Antwort :)

Alex1980
07.05.2007, 02:40
H
Wenn nicht einfach eine Erklärung aufsetzen dass ihr nicht bereit seit füreinander einzustehen.



:seufz:

Wäre es nur so einfach.... Es wird ohne Rücksicht auf den Willen der Beteiligten einfach unterstellt, man wolle füreinander aufkommen, so jedenfalls meine Erfahrungen.

Da interessiert sich auch niemand für die Gesetzestexte oder deren Inhalt.

Bei den ArGen heißt es meist:

"Männlicher Mensch + weiblicher Mensch @ 1 Wohnung = Bedarfsgemeinschaft"

Es wird erst nach einem Jahr angenommen bzw. euch unterstellt dass ihr eine BG bildet

Ja, oder einfach mal schon 2 Wochen bevor man voraussichtlich zusammen eine Wohnung beziehen wird.

Es ist also zwar einen Versuch wert, aber wie man überall sieht, ist meistens der Gang vors Gericht nötig, um den ArGen die Gesetze zu erklären.

Trotzdem Kopf hoch und wehren, wenn die Herrschaften sich querstellen!

fragi
07.05.2007, 08:20
@ Alex1980

Sind ja nicht alle Arge'n so streng wie die in Trier, gibt mit sicherheit auch noch andere, wo freundliche angestellte sitzen, dir jeden Wunsch von den Lippen ablesen und einfach mal so den doppelten ALG II Satz für dich ansetzen weil sie gute Laune haben.:loll:

Nagut vielleicht nicht so krass, aber es wird auch noch andere Fälle geben :)