chiffre
06.05.2005, 10:44
hallo erstmal;-)
Nachdem ich meinen Hartz IV Antrag am 22.12.04 gestellt hatte, bekam ich mein "erstes" Geld am 27.02 nach exakt 11 Besuchen und unzähligen anrufen, wobei mindestens über 80% der Anrufe die Person nicht zu erreichen war.
Ich bin Schüler an einer Erzieherschule und wohne mit meiner (ex) freundin zusammen in einer Wohnung, da sie nun näher an ihren Arbeitsplatz zieht und ich näher zu meiner Schule ziehen will ( 1 1/2 h fahrtzeit) haben wir folgendes Problem:
Die Arge die für mich zuständig ist, meint das sie (meine exfreundin) die Wohnung bezahlen muss, wenn ich vorher umziehe ,bis der Mietvertrag ausläuft, ich kann ja nicht zahlen woher auch!!!
Das würde heissen das ich wenn ich eine wohnung finde ( welche ich in aussicht habe was gar nicht so einfach war ) am 15.05 einziehen müsste, wobei ich mein geld von dem Amt bekomme wo ich hinziehe
So nun sind bei mir Fragen enstanden:
1. Muss ich umziehen, erst dann wenn ich einen Bescheid bekommen habe, das ich umziehen muss( diese Frage ensteht, weil ich dennen dort mittlerweile alles zutraue :shock: ), oder können die mir einen Strich durch die Rechnung machen und sagen ich ziehe freiwillig um, wobei ich dann auch nicht weiss ob die 6 Monatsregelung ( max. 6 Monate Zeit beim Umzug) da zutrifft da wir beide (ex und ich) den Mietvertrag damals unterschrieben haben, da ja keiner verlangen kann das sie dort weiterhin wohnt.
2.Muss das Amt die doppelte Miete zahlen? wenn ja welcher Pragraph( die scheinen anscheinend das Buch nicht zu kennen dort :patsch: )
3. Gibt es einen Paragrahpen im SGB der besagt das die Leute mir mit Rat und Hilfe helfen sollten( mal irgendwas darüber gelesen habe aber nicht sicher bin, weil kein Wort von Makler oder Fahrgeld oder sonstwas, musste dennen sogar die Berechnung machen und dennen dort die Paragrahpen raussuchen warum ich Leistungen nach hartz IV bekomme §16 Bafög abschnitt 2 blablabla :-x )
Für eine Antwort wäre ich euch/ihnen sehr dankbar aber bitte mit den Paragrahpen dazu, sofern es geht.
MFG Chiffre :lol:
Nachdem ich meinen Hartz IV Antrag am 22.12.04 gestellt hatte, bekam ich mein "erstes" Geld am 27.02 nach exakt 11 Besuchen und unzähligen anrufen, wobei mindestens über 80% der Anrufe die Person nicht zu erreichen war.
Ich bin Schüler an einer Erzieherschule und wohne mit meiner (ex) freundin zusammen in einer Wohnung, da sie nun näher an ihren Arbeitsplatz zieht und ich näher zu meiner Schule ziehen will ( 1 1/2 h fahrtzeit) haben wir folgendes Problem:
Die Arge die für mich zuständig ist, meint das sie (meine exfreundin) die Wohnung bezahlen muss, wenn ich vorher umziehe ,bis der Mietvertrag ausläuft, ich kann ja nicht zahlen woher auch!!!
Das würde heissen das ich wenn ich eine wohnung finde ( welche ich in aussicht habe was gar nicht so einfach war ) am 15.05 einziehen müsste, wobei ich mein geld von dem Amt bekomme wo ich hinziehe
So nun sind bei mir Fragen enstanden:
1. Muss ich umziehen, erst dann wenn ich einen Bescheid bekommen habe, das ich umziehen muss( diese Frage ensteht, weil ich dennen dort mittlerweile alles zutraue :shock: ), oder können die mir einen Strich durch die Rechnung machen und sagen ich ziehe freiwillig um, wobei ich dann auch nicht weiss ob die 6 Monatsregelung ( max. 6 Monate Zeit beim Umzug) da zutrifft da wir beide (ex und ich) den Mietvertrag damals unterschrieben haben, da ja keiner verlangen kann das sie dort weiterhin wohnt.
2.Muss das Amt die doppelte Miete zahlen? wenn ja welcher Pragraph( die scheinen anscheinend das Buch nicht zu kennen dort :patsch: )
3. Gibt es einen Paragrahpen im SGB der besagt das die Leute mir mit Rat und Hilfe helfen sollten( mal irgendwas darüber gelesen habe aber nicht sicher bin, weil kein Wort von Makler oder Fahrgeld oder sonstwas, musste dennen sogar die Berechnung machen und dennen dort die Paragrahpen raussuchen warum ich Leistungen nach hartz IV bekomme §16 Bafög abschnitt 2 blablabla :-x )
Für eine Antwort wäre ich euch/ihnen sehr dankbar aber bitte mit den Paragrahpen dazu, sofern es geht.
MFG Chiffre :lol: