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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trennung einer Bedarfsgemeinschaft und ihre folgen?


chiffre
06.05.2005, 10:44
hallo erstmal;-)

Nachdem ich meinen Hartz IV Antrag am 22.12.04 gestellt hatte, bekam ich mein "erstes" Geld am 27.02 nach exakt 11 Besuchen und unzähligen anrufen, wobei mindestens über 80% der Anrufe die Person nicht zu erreichen war.

Ich bin Schüler an einer Erzieherschule und wohne mit meiner (ex) freundin zusammen in einer Wohnung, da sie nun näher an ihren Arbeitsplatz zieht und ich näher zu meiner Schule ziehen will ( 1 1/2 h fahrtzeit) haben wir folgendes Problem:

Die Arge die für mich zuständig ist, meint das sie (meine exfreundin) die Wohnung bezahlen muss, wenn ich vorher umziehe ,bis der Mietvertrag ausläuft, ich kann ja nicht zahlen woher auch!!!

Das würde heissen das ich wenn ich eine wohnung finde ( welche ich in aussicht habe was gar nicht so einfach war ) am 15.05 einziehen müsste, wobei ich mein geld von dem Amt bekomme wo ich hinziehe

So nun sind bei mir Fragen enstanden:

1. Muss ich umziehen, erst dann wenn ich einen Bescheid bekommen habe, das ich umziehen muss( diese Frage ensteht, weil ich dennen dort mittlerweile alles zutraue :shock: ), oder können die mir einen Strich durch die Rechnung machen und sagen ich ziehe freiwillig um, wobei ich dann auch nicht weiss ob die 6 Monatsregelung ( max. 6 Monate Zeit beim Umzug) da zutrifft da wir beide (ex und ich) den Mietvertrag damals unterschrieben haben, da ja keiner verlangen kann das sie dort weiterhin wohnt.

2.Muss das Amt die doppelte Miete zahlen? wenn ja welcher Pragraph( die scheinen anscheinend das Buch nicht zu kennen dort :patsch: )

3. Gibt es einen Paragrahpen im SGB der besagt das die Leute mir mit Rat und Hilfe helfen sollten( mal irgendwas darüber gelesen habe aber nicht sicher bin, weil kein Wort von Makler oder Fahrgeld oder sonstwas, musste dennen sogar die Berechnung machen und dennen dort die Paragrahpen raussuchen warum ich Leistungen nach hartz IV bekomme §16 Bafög abschnitt 2 blablabla :-x )


Für eine Antwort wäre ich euch/ihnen sehr dankbar aber bitte mit den Paragrahpen dazu, sofern es geht.

MFG Chiffre :lol:

StephanK
06.05.2005, 11:24
Ich habe selbst keine Erfahrung mit einem Umzug während des Bezugs von ALG II. Hier sind die internen Durchführungshinweise zu dieser Frage, nach denen die Arbeitgemeinschaften oder Kommunen (wer immer bei Dir zuständig ist) verfahren sollen:

"2.2 Zuständigkeitswechsel wegen Umzugs
(1) Zieht die gesamte Bedarfsgemeinschaft während des Leistungsbezuges
in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers
um und steht fest, dass auch am neuen Wohnort Leistungen nach
dem SGB II beantragt werden, sind die Leistungen erst mit Ablauf
des Umzugsmonats einzustellen.
(2) Die Entscheidung über die Leistungsbewilligung ist ab Beginn
des Folgemonats aufzuheben, weil der bisherige Träger nicht mehr
zuständig ist.
(3) Nachdem der Umzug feststeht, ist Folgendes zu veranlassen:
- Der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft ist schriftlich aufzufordern,
bei dem nunmehr zuständigen Träger innerhalb einer
Woche vorzusprechen; die aufnehmende Agentur erhält eine
Durchschrift der Aufforderung.
- Das Aufforderungsschreiben ist mit einem Hinweis zu versehen,
dass die Leistungen ab dem Tag, an dem er sich zu melden
hat, als Vorschuss gewährt wurde, der im Falle der Nichtvorsprache
zurückgefordert werden kann.
- Der abgebende Träger überwacht durch Wiedervorlage, ob
sich der Bevollmächtigte bei dem aufnehmenden Träger gemeldet
hat. Ist dies nicht der Fall, sind die als Vorschuss geleisteten
Zahlungen zurückzufordern.
- Bei rechtzeitiger Vorsprache sind die Leistungen ab dem Folgemonat
unter Berücksichtigung der geänderten Aufwendungen
für KdU nahtlos weiter zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger
Vorsprache entscheidet der aufnehmende Träger, ob als Vorschuss
gezahlte Leistungen ggf. zurückzufordern sind."

Zitat Ende.
Doppelt Miete erstatten zu müssen wird der Träger sicherlich zu vermeiden versuchen. Ich denke, Du wirst ihn dazu nur kriegen, wenn Du nachvollziehbar darlegen kannst, dass Du die Zusage für die Ausbildung erst so kurzfristig bekommen hast, dass Du nicht vorher kündigen konntest.

Im übrigen kannst Du natürlich versuchen, vor Ablauf der Kündigungsfrist aus Deinem jetzigen Mietvertrag rauszukommen. Jeder Mietvertrag kann im Einvernehmen mit dem Vermieter ohne irgendwelche Fristen aufgehoben werden - das ist eben Verhandlungssache, und der Versuch lohnt sich wohl immer.