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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft - zwischenzeitlich getrennt


Maya86
05.05.2007, 19:34
Hallo

Ich wohne seit ca 2 Monaten mit meinem Freund zusammen und wir bekommen beide Harz4. Jetzt wollen wir zusammen umziehen, damit ich dort mein Studium beginnen kann. Er muss leider erstmal weiter von Harz4 leben. Im Moment sind wir als Bedarfsgemeinschaft eingetragen, da wir schonmal länger zusammen gelebt haben (waren dann 4 Monate getrennt und sind jetzt wieder zusammen gezogen)
Habe jetzt aber gelesen, dass das Jahr, das man zusammenleben muss, um als BG zu gelten erst ab dann zählt, wenn man wieder zusammen zieht. Ist das richtig? Demnach leben wir erst 2 Monate zusammen und mir würde in der neuen Stadt nichts abgezogen werden??
Gibt es für den Notfall noch andere Möglichkeiten, zb einen Untermietvertrag? Und muss er dann genau die Hälfte der Miete zahlen oder geht auch ein anderer Betrag?

Falls es doch dazu kommt. Habe schon verschiedene Sachen gelesen, was einem Student als Freibetrag bleibt.
Bleibt mir nur der Bafög Satz? Also die 530 und der Rest (Kindergeld und Taschengeld) wird angerechnet?
Oder bleiben mir wie einem ALG2 Empfänger 311€ + die Hälfte der Miete?
Wie gesagt, habe beides schon gelesen...

fragi
05.05.2007, 20:43
Hallo Maya86,

Jetzt wollen wir zusammen umziehen, damit ich dort mein Studium beginnen kann.

Dann bist du aber nichtmehr ALG 2 Berechtigt, sondern könntest nurnoch Bafög bekommen.

Habe jetzt aber gelesen, dass das Jahr, das man zusammenleben muss

Hier die Defintion einer BG:
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Trifft eins davon auf euch zu wäret ihr eine BG.

Wenn nicht seit ihr keine BG, das heißt wenn ihr in einer neue Stadt (zuständigkeit einer neuen ARGE) umzieht, muss nurnoch dein Freund einen ALG 2 Antrag stellen, und erwähnt dich darin nicht. Du müsstest dann Bafög beantragen.

Gibt es für den Notfall noch andere Möglichkeiten, zb einen Untermietvertrag?

Diesem müsste erstens der Vermieter zustimmen und zweitens müsste dann jeder sein eigenes "zimmer" haben... also es gibt gemeinschaftsräume, aber jeder müsste mindestens einen raum für sich haben. Es sollte dann natürlich auch nicht so sein dass ihr zusammen einkauft o.ä... (wäre doof wenn ihr die erste hälfte des monats von seinem ALG und die zweite von deinem Bafög lebt, dann merken die da stimmt was nicht).


-> Gibt auch schonmal so ein ähnliches Thema, siehe auch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=27174&postcount=3)

Upsala
05.05.2007, 21:55
ServusMaya86!

Das könnte schon problematisch werden, weil dein Freund auch eine Genehmigung zum Umzug bräuchte. Da fällt es dann schon schwer euch als einfache Wohngemeinschaft umziehen zu lassen. Falls er keine Genehmigung bekommt, würde er nur die bisher bewilligten Kosten für die KDU bekommen und du müsstest dich sowieso vom BAföG versorgen.

Trifft eins davon auf euch zu wäret ihr eine BG. Nein! Es wird vermutet.Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner…§7 Abs. 3a (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html)

Maya86
06.05.2007, 00:09
Hallo

Danke schonmal für die Antworten :)
Dass ich kein ALG2 mehr bekomme, sondern Bafög is klar. Das dürfte auch kein Problem werden, da ich schonmal Bafög bekommen habe. Meine Frage war nur, wie viel ich davon behalten darf. Also dann doch 311 + die Hälfte der Miete, laut dem ähnlichen Thema (was ich von Bafög, Kindergeld etc zu viel habe wird bei einer BG abgezogen)
Und dann wollt ich noch wissen, ob das bei uns als 1 Jahr zusammen gelebt gilt. Wie gesagt, war schon länger aber durch die Trennung jetz erst wieder 2 Monate. Rechnen die dann mit den 2 Monaten oder alles zusammen?

fragi
06.05.2007, 09:41
Rechnen die dann mit den 2 Monaten oder alles zusammen?Nene, wenn ne Trennung besteht heißt es ja nicht dass es danach wieder zusammenkommt, also schon getrennt... 2 Monate

Nein! Es wird vermutet.Ja, es geht aber um den momentanen Status

Im Moment sind wir als Bedarfsgemeinschaft eingetragendas heißt es kann wohl schlecht gesagt werden jetzt nicht mehr und dabei hat jeder Vollmacht über die Konten des anderen o.ä. darauf war das bezogen.

Also sollte sich nur dein Freund die erlaubnis zum Umzug holen, und den nächsten Antrag auch nur alleine stellen, dann is das leidige Thema BG vom Tisch!