Maya86
05.05.2007, 19:34
Hallo
Ich wohne seit ca 2 Monaten mit meinem Freund zusammen und wir bekommen beide Harz4. Jetzt wollen wir zusammen umziehen, damit ich dort mein Studium beginnen kann. Er muss leider erstmal weiter von Harz4 leben. Im Moment sind wir als Bedarfsgemeinschaft eingetragen, da wir schonmal länger zusammen gelebt haben (waren dann 4 Monate getrennt und sind jetzt wieder zusammen gezogen)
Habe jetzt aber gelesen, dass das Jahr, das man zusammenleben muss, um als BG zu gelten erst ab dann zählt, wenn man wieder zusammen zieht. Ist das richtig? Demnach leben wir erst 2 Monate zusammen und mir würde in der neuen Stadt nichts abgezogen werden??
Gibt es für den Notfall noch andere Möglichkeiten, zb einen Untermietvertrag? Und muss er dann genau die Hälfte der Miete zahlen oder geht auch ein anderer Betrag?
Falls es doch dazu kommt. Habe schon verschiedene Sachen gelesen, was einem Student als Freibetrag bleibt.
Bleibt mir nur der Bafög Satz? Also die 530 und der Rest (Kindergeld und Taschengeld) wird angerechnet?
Oder bleiben mir wie einem ALG2 Empfänger 311€ + die Hälfte der Miete?
Wie gesagt, habe beides schon gelesen...
Ich wohne seit ca 2 Monaten mit meinem Freund zusammen und wir bekommen beide Harz4. Jetzt wollen wir zusammen umziehen, damit ich dort mein Studium beginnen kann. Er muss leider erstmal weiter von Harz4 leben. Im Moment sind wir als Bedarfsgemeinschaft eingetragen, da wir schonmal länger zusammen gelebt haben (waren dann 4 Monate getrennt und sind jetzt wieder zusammen gezogen)
Habe jetzt aber gelesen, dass das Jahr, das man zusammenleben muss, um als BG zu gelten erst ab dann zählt, wenn man wieder zusammen zieht. Ist das richtig? Demnach leben wir erst 2 Monate zusammen und mir würde in der neuen Stadt nichts abgezogen werden??
Gibt es für den Notfall noch andere Möglichkeiten, zb einen Untermietvertrag? Und muss er dann genau die Hälfte der Miete zahlen oder geht auch ein anderer Betrag?
Falls es doch dazu kommt. Habe schon verschiedene Sachen gelesen, was einem Student als Freibetrag bleibt.
Bleibt mir nur der Bafög Satz? Also die 530 und der Rest (Kindergeld und Taschengeld) wird angerechnet?
Oder bleiben mir wie einem ALG2 Empfänger 311€ + die Hälfte der Miete?
Wie gesagt, habe beides schon gelesen...