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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV zerstört Familien


Minga610
25.02.2006, 18:09
Zu diesem Thema habe ich schon einmal in einem anderen Thread gepostet, aber neue Fragen, neuer Thread

Folgendes.
Ein ein 44-jähriger Sohn, weigert sich in seinem ALG II Antrag auf Ansprüche gegenüber seinen Eltern zu verzichten. Da werden jetzt alte Rechnungen beglichen. Das Verhältnis des Sohnes zu Eltern und Geschwistern ist eher schlecht. Im Hintergrund geht es auch um ein Wohnhaus und mehrere Baugrundstücke.

Bedeutet das jetzt, der Sohn bekommt ALG II von der Arge, die Arge nimmt sich das Geld, egal wie, von den Eltern zuück. Und dieses Spielchen läuft vielleicht jahrelang so.

Bargeld ist keines vorhanden. Dann müssten die Eltern schlimmstenfalls das Haus und die Grundstücke verkaufen, nur um die Ansprüche der Arge zu erfüllen. Oder Haus und Grundstücke werden per Schenkung und notariell beglaubigt, an die Kinder verteilt. Die Eltern stehen ohne Besitz da, haben aber vor der Arge ihre Ruhe.
Das kann doch nicht der Sinn dieses furchtbaren Hartz IV Gesetzes sein.

Und was kann die Arge alles von den Eltern zurückverlangen. Nur die 345 € ALG II, oder auch Miete, Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Das sieht alles nach einem Fall für den Rechtsanwalt aus, oder gibt es für die Eltern eine andere Möglichkeit aus diesem Dilemma herauszukommen.

Man sieht, Hartz IV bringt nicht nur Armut für Einzelne, es wird Armut in ganze Familien gebracht.

Weiß jemand einen Ausweg ????

MfG

StephanK
26.02.2006, 15:28
Zunächst mal muss ich - bei aller Kritik an den Hartz-Gesetzen - drauf hinweise, dass das alles im Prinzip nichts neues ist. Neu ist eher dass massenhafte Auftreten von Langzeitarbeitslosigkeit und die wirtschaftlichen Folgen für die davon Betroffenen.

Im Prinzip nicht neu ist es, weil es dabei um Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geht; dieses ist am 1.1.1900 in Kraft getreten. Den sogenannten Unterhaltsrückgriff gab es auch schon im Bundessozialhilfegesetz, das aus dem Jahr 1960 stammt.

Und was kann die Arge alles von den Eltern zurückverlangen. Nur die 345 € ALG II, oder auch Miete, Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung.Alle genannten Zahlungen.

Es sollte dabei aber bedacht werden, dass die Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber erwachsenen Kindern längst nicht so scharf sind wie gegenüber minderjährigen Kindern. Bei letzteren wird schon verlangt, dass Eltern sich für sie "krumm legen"; bei ersteren können die Eltern aber recht auskömmliche Beträge für sich beanspruchen, bevor die Unterhaltspflicht greift. Auch ein selbst bewohntes Haus muss nicht versilbert werden; Grundstücke, die eine reine Vermögensanlage darstellen, sind allerdings nur unter engen Voraussetzungen geschützt.

Einen Ausweg, der die Inanspruchnahme völlig ersparen würde, gibt es nicht.