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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erwerbsunfähigkeitsrente - ALG II


catsero
05.05.2007, 20:32
Hallo,

ich habe eine Frage... Ich bin Schwerbehindert 100 %, und mir wurde voerst "Rente wegen Teilweiser Erwerbsminderung" ab 01.01.06 bis 30.06.07 zuerkannt.

Während diesen Zeitraum habe ich ALG II bekommen. Kann ich den Nachzahlung behalten (insg. 1,192 Euro), oder muss ich es Arbeitsamt zurückzahlen?
Hat hjemand eine Erfahrung?

mfG

StephanK
06.05.2007, 13:09
Das Geld wirst Du leider wohl nicht behalten können.
Die Frage ist lediglich, wie die Rückabwicklung vonstatten geht, denn der größte Teil des Zeitraums der Rentenbewilligung liegt ja in der Vergangenheit. Das hängt davon ab, ob der Alg II-Träger seinerzeit von Deinem EU-Rentenantrag wusste (oder ihn vielleicht sogar selbst veranlasst hat) oder nicht.

Wenn ja, müsste das ganze eigentlich über den Mechanismus in § 102 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__102.html) direkt zwischen Alg II-Träger und Rentenversicherung abgewickelt werden, ohne dass Du selbst irgendetwas zahlen müsstest. Das würde bedeuten, dass die Nachzahlung Dir nur gekürzt oder gar nicht ausgezahlt wird, weil der Alg II-Träger vorher das, was er an Alg II sozusagen vorgestreckt hat, sich beim Rentenversicherungsträger zurückholt.

Wenn nein, musst Du Dich auf eine Rückzahlung einstellen. Da es sich ja anscheinend um einen recht kleinen Rentenbetrag handelt, nehme ich an, dass Du weiterhin auf Alg II angewiesen bist, also in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebst. Das bedeutet, dass die Rückzahlung nicht "auf einen Batzen" verlangt werden kann, sondern sondern über einige Monate gestreckt mit dem Alg II verrechnet werden muss.

catsero
09.05.2007, 01:03
Danke für die schnelle Antwort.

Seebarsch
09.05.2007, 18:22
Hi catsero,
an deiner Stelle würde ich mal bei der ARGE vorsprechen und geltend machen, dass vor der Rückerstattung auch die vorgeschrieben Absetzungen, 30 € Pauschale für Versicherungen, abgesetzt werden.

Die Verrechnung dürfte nur in der Höhe erfolgen, als wenn die Rente von Anfang an gezahlt wurde, also abzüglich eventueller Freibeträge!
:)