PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rueckforderung / Widerspruch


hamiri
25.02.2006, 23:46
Hallo an alle,
erst mal herzlichen Glueckwunsch zu dem gelungen Forum!
Natuerlich habe auch ich ein Problem mit dem Arbeitsamt. Ich versuche mich mal kurz zu fassen.

Da mein Mann und ich in Deutschland nicht arbeiten durften, habe ich mich letzten Sommer entschieden mein Glueck in den USA zu suchen. Die fuer mich zustaendige Person auf dem Arbeitsamt hatte sich in 10 Monaten nie um mich gekuemmert – was wohl mein Glueck war. Aber um mich geht’s auch nur am Rande.
Mein Mann hat seine Ich-AG letzten Herbst mit grossem Verlust aufloesen muessen und darauf hin seinen Restanspruch auf AlgI geltend gemacht. Es wurden 500 Euro im Monat genehmigt. Er wurde von der selben Person betreut und allem Anschein nach mochte sie ihn ueberhaupt nicht. Nachdem ich ein Stellenangebot in den USA angenommen hatte, war mein Mann so dumm der Person dies zu erzaehlen. Sie meinte, dass eine Arbeitsaufnahme in den USA nicht erwuenscht ist und mein Mann mich auch nicht zur eigenen Arbeitssuche begleiten darf (wir haben verschiedene Nachnamen, sie konnte gluecklicher Weise keinen Bezug zwischen uns herstellen). Die Idee, erst mal die drei Dezemberwochen Urlaub zu nehmen hat sie abgelehnt.

Natuerlich hat mein Mann mich doch begleitet. Das war ihr auch klar und sie hat ihm auch gleich fuer den 09.Dezember eine Einladung geschickt. Mein Mann erschien natuerlich nicht und daraufhin wurde das AlgI fuer Dezember gestrichen. So weit so gut, damit kann man leben, ist auch irgendwie einsichtig.

Jetzt bekamen wir (an die alte Adresse in Deutschland) einen Brief vom Arbeitsamt mit einer Rueckforderung ueber 600 Euro. Mein Mann wurde zum 15. November aus dem System gekickt und auf die 250 Euro noch Krankenkasse, Rente und was auch immer aufgeschlagen. Natuerlich werden wir Widerspruch einlegen, nur wird’s wohl ohne Klage nicht viel bringen. Ist ziemlich schwierig das alles von den USA aus zu handhaben.

Meine Fragen: Mein Mann ist eh total Pleite (auch wenn er jetzt hier endlich wieder eine Arbeit hat), koennen die an mein Geld ran? Was passiert, wenn ich nicht zahle? Wird die Sache erst mal auf Eis gelegt, weil die nicht an ihn ran kommen?
Die Idee denen erst mal das Geld zu zahlen und dann versuchen es wieder zu bekommen, weil wir ja im Recht sind, halte ich fuer ziemlich aussichtslos ueber den Atlantik.
Wenn er also Widerspruch einlegt und ich nicht zahle, kann es dann sein, dass wir in zehn Jahren, falls wir wieder nach D zurueckkommen eine riesen Rechnung aufgetischt bekommen?
Es geht mir unheimlich gegen den Strich denen mein Geld zu schenken, nur weil da ne Tante Amok laeuft. Unsere Rechtsschutzversicherung hatte ich natuerlich gekuendigt...

Vielen Dank fuer die Antwort und Gruesse aus dem schoenen Kentucky
Hannah

StephanK
26.02.2006, 08:34
:welcome: Hannah,
Deine/Eure Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten.
Deswegen signalisiere ich jetzt erst mal nur, dass sie von jemand gelesen wurde. Es wird aber - wegen der trans-atlantic issues - einige Recherche brauchen, die nur neben der anderen Arbeit hier zu leisten ist. Deswegen muss ich Dich/Euch um etwas Geduld bitten.
Danke!

StephanK
03.03.2006, 19:36
Mein Mann ist eh total Pleite (auch wenn er jetzt hier endlich wieder eine Arbeit hat), koennen die an mein Geld ran?So lange Du in den USA bist höchstwahrscheinlich nicht. So weit ich ermitteln konnte, besteht zwischen Deutschland und den USA kein Abkommen über die Vollstreckung von Verwaltungsentscheidungen im Sozialrecht.

Was passiert, wenn ich nicht zahle? Wird die Sache erst mal auf Eis gelegt, weil die nicht an ihn ran kommen?Das ist das wahrscheinlichste.

Die Idee denen erst mal das Geld zu zahlen und dann versuchen es wieder zu bekommen, weil wir ja im Recht sind, halte ich fuer ziemlich aussichtslos ueber den Atlantik.Es wäre nicht nötig, es erst zu bezahlen und dann zu versuchen, es zurückzubekommen. Der "Zahlungsbefehl" lässt sich auch direkt angreifen. Ohne nähere Kenntnisse des Sozial- und Verwaltungsrechts ist es allerdings nicht unbedingt empfehlenswert, dies ohne Hilfe eines Anwalts zu tun. Dieser würde auch etwas kosten, das gerichtliche Verfahren beim Sozialgericht dagegen ist kostenlos. Zuständig wäre das Sozialgericht, das für Euren letzten Wohnort in Deutschland zuständig war. Näheres über die Gerichtsbezirke und das Verfahren vor dem Sozialgericht ist nachlesbar bei www.sozialgerichtsbarkeit.de

hamiri
04.03.2006, 03:55
Zitat: So lange Du in den USA bist höchstwahrscheinlich nicht (alt+q)
Ich habe auch noch ein Konto in Deutschland. Kann ich das behalten?

Dann werde ich mal versuchen den Zahlungsbefehl direkt anzugreifen. Vielen Dank fuer die Info! Ich wusste nicht, dass das geht. Ich denke kein Staat darf erwarten, dass man immer Verfuegbar ist oder sich gleich einen Anwalt nimmt. -auch wenn das hier in den USA ziemlich ueblich ist.

Mein Problem liegt momentan eher daran, dass mein Mann recht gemuetlich ist und ich den Aemtern nicht meinen Nachnamen preisgeben will. Wenn das mein issue waere wuerden denen die Huete hoch fliegen.

Stephan, vielen Dank und viele Gruesse aus dem wilden Kentucky,
wo es keine Arbeitslosenversicherung gibt, weil jeder Arbeit findet, es sei denn man ist krank und dafuer gibts die Sozialversicherung.

Liebe Gruesse
Hannah

(die sich jetzt im Verwaltungsrecht einliest)

hamiri
23.03.2006, 02:19
Es geschehen doch Wunder!
Heute bekommen:
"...Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen....."
Wir sind also raus aus der Sache. Es scheint doch noch ein paar vernuenftige Menschen auf den Aemtern zu geben.
Ich hab aber auch nen sehr huebschen Widerspruch geschrieben!
Viele frohe Gruesse nach Deutschland
Hannah

StephanK
23.03.2006, 07:03
Na bravo! :applaus:
Ist vor allem Dingen gut, dass es ohne Einschaltung des Gerichts "auf dem Verwaltungsweg" funktioniert. Manche Behörden haben doch ein Einsehen, dass sie selbst mal Fehler machen...