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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wohngemeinschaft,zahlt die arge korrekt?


abendstern11
06.05.2007, 23:36
hallo,

ich weiblich wohne mit einer freundin zusammen in einer wohnung,quasi als WG.wir beziehen beide hartz 4.
so haben wir die mietkosten geteilt und so bei der arge angegeben,leider übersteigt unsere miete die kostenvorstellungen der arge.
wir werden als 2 personen haushalt gerechnet und dürften so nur 365€ warmmiete zahlen,leider zahlen wir aber 530€ warmmiete.also pro person 265€,das wäre auch der betrag der uns zustehen würde wenn wir jeder eine eigene mietwohnung hätte.
aber da wir nun zusammen wohnen,bekommen wir jeder nur ca. 180€ für die mietkosten.den rest müssen selber finanzieren.
ist das so korrekt,oder müsste die arge mehr zahlen?
wie ist das eigentlich wenn wir uns jetzt eine günstigere wohnung suchen würden,die den höchstzahlungen der arge entspricht.müsste wir den umzug dann selber zahlen?
danke für eure antworten.

grüsse

Upsala
06.05.2007, 23:47
Servus Abendstern!

Habt ihr schon eine Aufforderung bekommen, die Mietkosten zu senken? Die bekommt man normalerweise vorab und bis dahin die aktuellen Mietkosten erstattet. :(

abendstern11
07.05.2007, 00:09
ja,diese aufforderung haben wir schon bekommen,hatte ich ganz vergessen zu erwähnen.wir wohnen ja jetzt auch schon fast 3 jahre in dieser wohnung.ich habe die vollen kosten 6 monate lang gezahlt bekommen.meine freundin komischer weise sogar noch länger.meine freundin hat dann ende letzten jahres diese aufforderung bekommen die wohnkosten zu senken,oder sie bekommt nur noch die "angemessenen" mietkosten.seit anfang des jahres bekommt sie jetzt auch nur noch diese ca.180€
jetzt fängt das amt allerdings schon an "rumzuschnüffeln" und fordert z.b. von meiner freundin die kontoauszüge der letzten 2 monate,ich denke sie haben den verdacht dass wir nebeneinkünfte haben,weil wir uns die wohnung trotzdem leisten können.oder ist es jetzt normal dass sie die kontoauszüge von den letzten 2 monaten wollen.also bisher wollten sie ja immer nur den aktuellen kontostand.

grüsse

fragi
07.05.2007, 08:24
Hallo abendstern11,
dann ist das wohl leider korrekt. Sie müssen im normalfall nur 6 Monate nach dem bescheid weiter die Mietkosten tragen. Zieht ihr bis dahin nicht um bekommt ihr nur den angemessenen Satz und müsste den Rest selbst tragen.

Und es ist ja klar wenn ihr 200€ selbst tragt, dass da im Amt ne gewisse nervosität herrscht, wo ihr denn das Geld her habt... Die wissen doch auch dass man normal von 300 und paar zerquetschten nicht leben kann, da fragen die sich schon woher ihr jeder die 100€ nehmt... Daher warscheinlich auch die Kontoauszüge.

Ich hoffe für euch wenn ihr nebeneinkünfte habt, von denen die nichts wissen, dass die nicht auf eueren Konten auftauchen, sonst kanns böse ärger geben :engel:

Upsala
07.05.2007, 08:34
Leider ist die Berechnung der ARGE dann korrekt. Die Kosten für den Umzug müsste die ARGE Übernehmen, da sie euch aufgefordert hat die Kosten durch Umzug in eine billigere Wohnung zu senken. Trotzdem müsst ihr euch den Umzug vorher, sobald ihr eine Wohnung gefunden habt, unter Vorlage des nicht unterschriebenen Mietvertrages genehmigen lassen und auch die Übernahme der Kosten für den Umzug beantragen.
Zu den Kontoauszügen benutze bitte mal die Suchfunktion, da wirst du hier im Forum schnell fündig.

abendstern11
07.05.2007, 11:36
danke,für eure antworten.wir haben übrigens keine nebeneinkünfte (außer meine freundin einen 1 euro job,aber der wurde natürlich angegeben)
wir zahlen die restlich miete halt von unseren ersparnissen.
was mir gerade noch einfällt.wie sieht es eigentlich mit der nebenkostenabrechnung aus....muss man diese der arge vorlegen auch wenn wir immer drauf legen.also wir müssen jährlich immer ca. 300€ nachzahlen.
die arge wollte bisher aber noch keine abrechnung sehen,muss man diese immer vorlegen,oder nur wenn man was zurück bekommen würde...was bei uns ja nicht der fall ist!?danke für eure hilfe!

grüsse

fragi
07.05.2007, 12:11
was mir gerade noch einfällt.wie sieht es eigentlich mit der nebenkostenabrechnung aus....muss man diese der arge vorlegen auch wenn wir immer drauf legen.also wir müssen jährlich immer ca. 300€ nachzahlen.
die arge wollte bisher aber noch keine abrechnung sehen,muss man diese immer vorlegen,oder nur wenn man was zurück bekommen würde...was bei uns ja nicht der fall ist!?

Was du persönlich drauf zahlst ist denen eigentlich egal, was du angeben musst ist wenn du einnahmen hast, daher was wiederbekommst.

da sie aber anscheind wissen, dass ihr sowieso nichts wiederbekommt, weil die wohnung ja zu groß ist und damit auch mehr nebenkosten verbunden sind, scheint denen das recht egal zu sein.

abendstern11
08.05.2007, 19:04
danke für deine antwort.also muss man nicht zwangsmässig jedes jahr die betriebskostenabrechnung dem arbeitsamt vorlegen!?

grüsse

fragi
09.05.2007, 10:04
eins musst du dir merken, mach dem Amt keine geschenke egal in welcher hinsicht... erfüll deine Mitwirkungspflicht, aber mehr auch nicht (sie machen dir ja auch keine Geschenke :engel:)

Deine Mitwirkungsfplicht ist anzugeben wenn du was wieder bekommst oder die Abrechnung dem Amt auf Anfrage vorzulegen.