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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freibetrag -Teil der Bedarfsgemeinschaft der noch arbeitet


Schneida
19.01.2005, 13:17
Gibt es einen Freibetrag für den Teil der Bedarfsgemeinschaft der noch arbeitet ???

Forumadmin
19.01.2005, 13:19
Es gibt keinen generellen Freibetrag mehr für anrechnungsfreies Einkommen wie im derzeitigen Arbeitslosengeldrecht.

Es wird jedes Einkommen mit seinem Netto, vermindert um vorhandene Werbungskosten,
gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen und einen pauschalen Freibetrag, auf das Alg II angerechnet.

Schneida
25.01.2005, 23:39
Zählt Kindesunterhalt als Einkommen, und kann davon der Versicherungsfreibetrag abgesetzt werden?

ALN - Robot
26.01.2005, 04:42
Unterschieden wird zwischen dem sog. Betreuungsunterhalt und Barunterhalt.

Der Betreuungsunterhalt meint die tatsächliche Versorgung des unterhaltsberechtigten Kindes mit Nahrung, Kleidung, Wohnung, Unterricht, Pflege im Krankheitsfall; unter dem Barunterhalt werden die zum Unterhalt notwendigen Geldmittel verstanden,
vgl. §§ 1606 Abs. 3 S. 2, 1610, 1612 BGB.

Stand der Rechtsprechung: 31.5.2004


Nach dem Gesetz ist der Elternteil, der das Kind pflegt und erzieht, also tatsächlich versorgt, von seiner Barunterhaltspflicht befreit, vgl. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB. Damit muss grundsätzlich der nicht betreuende Elternteil allein für den Barunterhalt aufkommen.

Stand der Rechtsprechung: 31.5.2004

Schneida
26.01.2005, 10:55
Zählt Kindesunterhalt als Einkommen, und kann davon der Versicherungsfreibetrag abgesetzt werden?

Meine Anfrage bezog sich auf Hartz IV- Berechnungen. Wenn der Unterhalt des Kindes als Einkommen zählt innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, dann sollte auch die Versicherungspauschale (30 Euro)absetztbar sein, denke ich.