StephanK
08.05.2007, 07:45
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 28.02.07
Aktenzeichen: 4 PA 101/07
Kernaussage: Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist auch dann nicht möglich, wenn der befristete Zuschlag zum Alg II nach dem Bezug von Alg I geringer ist als die monatliche Rundfunkgebühr.
(Gegenmeinung zu den Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin, auf die hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=37547) hingewiesen wird.
Wortlaut (http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070001014%20PA%5B02%5D ) des Beschlusses
Anmerkung: Die Frage nach der Rundfunkgebührenpflicht von Alg II-Beziehern, die einen (geringen) befristeten Zuschlag nach dem Bezug von Alg I erhalten, muss bis auf weiteres als offen betrachtet werden.
Gericht: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 28.02.07
Aktenzeichen: 4 PA 101/07
Kernaussage: Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist auch dann nicht möglich, wenn der befristete Zuschlag zum Alg II nach dem Bezug von Alg I geringer ist als die monatliche Rundfunkgebühr.
(Gegenmeinung zu den Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin, auf die hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=37547) hingewiesen wird.
Wortlaut (http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070001014%20PA%5B02%5D ) des Beschlusses
Anmerkung: Die Frage nach der Rundfunkgebührenpflicht von Alg II-Beziehern, die einen (geringen) befristeten Zuschlag nach dem Bezug von Alg I erhalten, muss bis auf weiteres als offen betrachtet werden.