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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Setzen einer Sperrfrist "rückwirkend"


Ninibabe
27.02.2006, 09:07
Hallo,

hat schon jeman mal was von folgender Vorgehensweise gehört.
Das Arbeitsamt bot mir eine Stelle an.
Im März 2005 habe ich mich als Behinderte ab Juli 2005 arbeitslos gemeldet. Hierbei gab ich an, dass ich vermittelbar bin. Bis Ende Januar 2006 geschah überhaupt nichts. Ebenfalls gab ich an, dass ich ab September 2005 die Fachoberschule zum "bauen" des 1jährigen Fachabbi's besuchen werde. Die mir angebotene Stelle lehnte ich ab, da ich mich "Einfühlungsvermögen für Psysisch Kranke habe soll". Selbst hat ich derartige Betreuung in meiner Jugendzeit. Mit Datum 22.02.06 teilte man mir nun am 25.02.06 mit, dass ich vom 05.02. - 25.02.06 eine Sperrfrist erhalten habe. Ist dies rechtens?
Ich habe mich auf Grund meines doch extrem hohen ALG "11,10€ im Monat" nun von der Arbeitslosigkeit abgemeldet. Eigentlich möchte ich diese Vorgehensweise, welche ich nicht für gut befinden kann, nicht so sang und klanglos stehen lassen.
N.R.

StephanK
27.02.2006, 09:30
:welcome: Ninibabe,
welche Beschäftigungen Dir zumutbar sind und welche nicht, kannst Du in § 121 SGB III nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html
Die dort genannten Unzumutbarkeitsgründe dürften bei Dir nicht gegeben sein.
Allerdings besteht die Zumutbarkeit, wie Du § 121 Abs. 1 SGB III entnehmen kannst nur im Rahmen der Deiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen. "Arbeitsfähigkeit" ist in gesundheitlicher Hinsicht zu verstehen.

Nun weiss ich nicht, ob Du die angebotene Stelle (nur) abgelehnt hast, weil das Arbeitsumfeld Dich an unschöne frühere Erfahrungen erinnert oder ob Du (noch) mit diesbezüglichen Beeinträchtigungen zu kämpfen hast. Nur im zweiten Fall könntest Du geltend machen, dass Deine Arbeitsfähigkeit dahingehend eingeschränkt ist, dass bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommen und dass das bisher nur noch nicht "arbeitsamtlich" festgestellt wurde.
Allerdings würde das auch bedeuten, dass Du allerlei Untersuchungen und Befragungen über Dich würdest ergehen lassen müssen.

Gegen die Sperrzeit kannst Du Dich nur so wehren, dass Du Widerspruch erhebst und diesen entsprechend begründest.