Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro job und keine Tagesmutter...
Hallo ich habe da ein riesiges Problem..
Ich bekam eine aufforderung zu einem ! euro Job und das für 25 std. Woche, wäre ja kein Problem, aber ich habe keine Tagesmutter für meinen Sohn sprich ferien würde ich blöd rein schauen. Die Arge weiss darüber Bescheid.Zudem ist mein Sohn chronisch krank(habe ich per gutachten vorgelegt). Er hat auch psychisch motorische störungen und hatte bisher nur mich als Bezgsperson. Zum Thema Tagesmutter wurde mir gesagt die bekäme ich evtl. wenn ich 3 Monatsgehälter vorweise.. Was soll ich jetzt tun? :-x
StephanK
27.02.2006, 11:45
:welcome: Isa,
wie alt ist Dein Sohn? Das spielt eine Rolle bei dieser Frage.
Außerdem: ist seine Krankheit so, dass er eher Betreuung braucht oder richtiggehend Pflege? Auch das wirkt sich auf die Zumutbarkeit einer Beschäftigung aus.
Mein sohn ist jetzt 5 geworden. Er hat chronische bronchitis, allergien,und einen schwerbehinderten ausweiss von 80 %
StephanK
27.02.2006, 12:45
Danke für die Zusatz-Information.
Ich denke, dass Dir in dieser Situation ein 1-€-Job wahrscheinlich gar nicht zumutbar ist. Die Vorschrift, die das regelt, lautet so:
§ 10 Abs. 1 SGB II
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
(...)
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes (...) gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege (...) oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, (...)Ab dem dritten Geburtstag soll also in der Regel ein Kind im Kindergarten oder -hort untergebracht werden. Ich denke aber, dass das bei Euch nur möglich wäre, wenn es einen Sonderkindergarten gäbe, der mit den gesundheitlichen Problemen Deines Sohnes zurecht käme.
Nach dem Pflege-Aspekt habe ich gefragt, weil - siehe Nr. 4 in dem Zitat - auch das in Frage käme. Ich weiss nicht, wie ein Fünfjähriger tagsüber alleine damit auskäme oder eben nicht - das wirst Du selbst am besten wissen.
Auf eine Tagesmutter kann man auch nicht drei Monate warten (worauf das, was Du schreibst, hinausliefe, wenn ich es richtig verstanden habe) :patsch:
Ich denke, Du solltest zunächst mit dem Alg II-Träger reden. Wichtig ist dabei, dass nicht der Eindruck entsteht, Du wolltest die Behinderung Deines Sohnes vorschützen, um Dich vor Jobs drücken zu können (ist ja offenbar auch nicht so).
Aber die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...) die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden (Zitat aus § 1 Abs. 1 SGB II). Deswegen muss der Alg II-Träger sich auch darum bemühen, dass ein 1-€-Job (der als "Leistung der Grundsicherung" gilt) mit Deinen Mutterpflichten vereinbar sind - und die sind nun mal wegen der Behinderung Deines Sohnes umfangreicher und wohl auch zeitraubender als bei anderen Müttern.
Wenn keine Tagesbetreuung zu organisieren ist und/oder auch nicht von Anfang an bezahlt werden soll (warum eigentlich?) solltest Du den 1-€-Job als unzumutbar ablehnen. Stell Dich dann aber auf Streitereien ein... :cry:
:Respekt:
Ich bedanke mich recht herzlich für diese Info, nein es ist wirklich nicht so das ich mich verweigere...
Danke nochmals :lol:
claridge
05.03.2006, 12:40
Danke für die Zusatz-Information.
Ich denke, dass Dir in dieser Situation ein 1-€-Job wahrscheinlich gar nicht zumutbar ist. Die Vorschrift, die das regelt, lautet so:
§ 10 Abs. 1 SGB II
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
(...)
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes (...) gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege (...) oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, (...)Ab dem dritten Geburtstag soll also in der Regel ein Kind im Kindergarten oder -hort untergebracht werden. Ich denke aber, dass das bei Euch nur möglich wäre, wenn es einen Sonderkindergarten gäbe, der mit den gesundheitlichen Problemen Deines Sohnes zurecht käme.
Nach dem Pflege-Aspekt habe ich gefragt, weil - siehe Nr. 4 in dem Zitat - auch das in Frage käme. Ich weiss nicht, wie ein Fünfjähriger tagsüber alleine damit auskäme oder eben nicht - das wirst Du selbst am besten wissen.
Auf eine Tagesmutter kann man auch nicht drei Monate warten (worauf das, was Du schreibst, hinausliefe, wenn ich es richtig verstanden habe) :patsch:
Ich denke, Du solltest zunächst mit dem Alg II-Träger reden. Wichtig ist dabei, dass nicht der Eindruck entsteht, Du wolltest die Behinderung Deines Sohnes vorschützen, um Dich vor Jobs drücken zu können (ist ja offenbar auch nicht so).
Aber die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...) die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden (Zitat aus § 1 Abs. 1 SGB II). Deswegen muss der Alg II-Träger sich auch darum bemühen, dass ein 1-€-Job (der als "Leistung der Grundsicherung" gilt) mit Deinen Mutterpflichten vereinbar sind - und die sind nun mal wegen der Behinderung Deines Sohnes umfangreicher und wohl auch zeitraubender als bei anderen Müttern.
Wenn keine Tagesbetreuung zu organisieren ist und/oder auch nicht von Anfang an bezahlt werden soll (warum eigentlich?) solltest Du den 1-€-Job als unzumutbar ablehnen. Stell Dich dann aber auf Streitereien ein... :cry:
Könnte es sein das für deinen Sohn Pflegestufe beantragt ist? Könnte mir vorstellen das Stufe 2 bei 80% Behinderung durchaus in Frage käme. Wenn nicht solltest du dich mal von einer Sozialstation beraten lassen.
In diesem Falle solltest du auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein. Siehe Punkt 4 des von StephanK zitierten ]§ 10 Abs. 1 SGB II
StephanK
05.03.2006, 12:58
Guter Gedanke! Danke für die Ergänzung.
Hallo
Danke für den tipp..Ganz ehrlich ich habe keine Ahnung ich habe erst seit 2 wochen den schwerbehinderten schein und weiss rein gar nicht was einen da zusteht ausser die steuervergünstigung..Auf welche sozialstion meint ihr? Danke nochmal
StephanK
05.03.2006, 20:43
Nein, keine Sozialstation, sondern die Pflegekasse. Das ist Deine Krankenkasse.
Mit der Feststellung der Schwerbehinderung ist aber nicht automatisch etwas über die Pflegebedürftigkeit Deines Sohnes ausgesagt. Die muss leider in einem eigenen Verfahren festgestellt werden, in dem aber das, was zur Feststellung der Behinderung schon gelaufen ist, berücksichtigt wird - also nicht alles noch mal von vorn, aber es wird eben noch mal unter anderem Blickwinkel betrachtet.
Einen Einstieg bietet Dir diese Broschüre des Gesundheitsministeriums:
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_603392/SharedDocs/Publikationen/Pflege/g-500,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/g-500.pdf
Marsleuchte
06.03.2006, 07:41
Hallo Isa,
was noch interessant wäre, was es für ein Schwerbehindertenausweis ist.
Es gibt ganz grüne und welche die farblich untersetz sind, welche die begrenzt sind ZB : bei meiner Frau 80 % auf 5 Jahre begrenzt ohne Buchstaben und nur Grün. Bei mir 50 % rötliche Teileinfärbung mit einem G unefristet.
Der Grund der Frage ist einfach, es gibt einfach unterschiedliche Sachen die Du beantragen kannst, von KFZ-Versicherungsermäßigung, über freie Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln usw usw. Aber das mit der Pflegekasse ist wichtig und finde es immer wieder toll wie man hier durch viele unterschiedliche Leute auf Wege gebracht wird wofür man einfach den Blickwinkel verloren hat.
Allen einen tollen Start in die neue Woche und mir das sich das mit dem Schnee entspannt.
StephanK
06.03.2006, 07:48
@Marslicht: Danke für die Ergänzung!
Stimmt schon: Vier Augen sehen mehr als zwei - und genau so soll so ein Forum auch funktionieren! :Respekt:
Marsleuchte
06.03.2006, 10:34
Nein Stephan,
ich habe Dir zu danken, bisher sind Deine Beiträge höchst aktuell und was am wichtigsten ist, man kann sie gut, leicht und schnell anwenden und umsetzen, was auf der anderen Seite immer wieder erstaunen bringt woher man im Grunde doch so gut bescheid weiß.
Ich denke wenn die wüßten was Du so im Grund drauf hast, würden Sie Dir Panzerband über den Mund kleben, Dir einen Vertrag geben und dich in den ältesten Keller sperren mit den staubigsten Akten.
Bleibe einfach weiterhin so taff denn Du bist eine echte Bereicherung für dieses Forum in diesen doch recht schwierigen Zeiten womit ich die vielen anderen aber nicht zurücksetzen oder ausgrenzen möchte. :laola:
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