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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gardinen gehören zur Wohnungserstausstattung


StephanK
08.05.2007, 11:11
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Sozialgericht Münster
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 02.04.07
Aktenzeichen: S 5 AS 55/07 ER

Kernaussagen:
Gardinen gehören zur Wohnungserstausstattung, auch wenn große Teile der Bevölkerung auf Gardinen verzichten, denn es lässt sich andererseits nicht feststellen, dass ein Wohnen ohne Gardinen regelmäßig üblich geworden sei.

Das gilt auch, wenn der Schutz vor Einsicht in die Wohnung durch Jalousien gewährleistet ist, weil es nicht zumutbar ist, nur zur Erreichung des Sichtschutzes eine Wohnung tagsüber zu verdunkeln.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=66342) des Beschlusses

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.