Okto1967
08.05.2007, 17:02
Hi Leute,
wie aus dem Titel hervorgeht, habe ich ein paar fragen bezüglich des Zuschlages.
Ich habe erst heute per Zufall davon erfahren das es diesen Zuschlag gibt.
Bei meiner ALG 2 Berechnung der ARGE wird dieser Zuschlag aber nicht berechnet bzw. vielleicht auch absichtlich vergessen!
Da ich nichts von diesem Zuschlag wusste, ist natürlich die Frist zum Wiederspruch abgelaufen.
In wieweit muss die ARGE dies auf jeden fall berücksichtigen?
Wenn sie dies vergisst oder sich die Unwissenheit des ALG 2 Beziehers zu eigen macht und es absichtlich einfach verschweigt.
Habe ich da nicht ein recht auf erneute Prüfung?
In wie fern müsste die ARGE dann den Betrag für die vergangenen Monate erstatten?
Über ein paar Infos wäre ich dankbar.
Gruß Stefan
wie aus dem Titel hervorgeht, habe ich ein paar fragen bezüglich des Zuschlages.
Ich habe erst heute per Zufall davon erfahren das es diesen Zuschlag gibt.
Bei meiner ALG 2 Berechnung der ARGE wird dieser Zuschlag aber nicht berechnet bzw. vielleicht auch absichtlich vergessen!
Da ich nichts von diesem Zuschlag wusste, ist natürlich die Frist zum Wiederspruch abgelaufen.
In wieweit muss die ARGE dies auf jeden fall berücksichtigen?
Wenn sie dies vergisst oder sich die Unwissenheit des ALG 2 Beziehers zu eigen macht und es absichtlich einfach verschweigt.
Habe ich da nicht ein recht auf erneute Prüfung?
In wie fern müsste die ARGE dann den Betrag für die vergangenen Monate erstatten?
Über ein paar Infos wäre ich dankbar.
Gruß Stefan