PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschlag als ehemaliger Arbeitslosengeldempfänger?


Okto1967
08.05.2007, 17:02
Hi Leute,

wie aus dem Titel hervorgeht, habe ich ein paar fragen bezüglich des Zuschlages.

Ich habe erst heute per Zufall davon erfahren das es diesen Zuschlag gibt.
Bei meiner ALG 2 Berechnung der ARGE wird dieser Zuschlag aber nicht berechnet bzw. vielleicht auch absichtlich vergessen!
Da ich nichts von diesem Zuschlag wusste, ist natürlich die Frist zum Wiederspruch abgelaufen.

In wieweit muss die ARGE dies auf jeden fall berücksichtigen?

Wenn sie dies vergisst oder sich die Unwissenheit des ALG 2 Beziehers zu eigen macht und es absichtlich einfach verschweigt.

Habe ich da nicht ein recht auf erneute Prüfung?

In wie fern müsste die ARGE dann den Betrag für die vergangenen Monate erstatten?


Über ein paar Infos wäre ich dankbar.


Gruß Stefan

border
08.05.2007, 17:31
Hallo Okto,

Du meinst den "Armutsgewöhnungszuschlag", -dieser muß gezahlt werden, die Leistunghöhe im ersten Jahr des AlG2 Bezugs ist 160 Euro, ab dem zweiten Jahr beträgt er 80 Euro, im dritten Jahr fällt er weg.

-ich denke auch wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist kannst Du dieses Geld nachfordern da Dir die Leistung aufgund eines Fehlers der Arge nicht gezahlt wurde.
Die Arge ist hier auch ihrerseits der Informationspflicht Dir gegenüber nicht nachgekommen.

-warte bitte weitere Bestätigungen meiner Aussage ab.

Gruß

border

Upsala
08.05.2007, 17:43
Servvus Okto!
Die von Border genannten Zahlen sind das Maximum. Die Höhe und das ob überhaupt, richtet sich nach der Höhe des bisherigen ALG I und Wohngeld.

Genau kannst du das im § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html) nachlesen.
Falls du Anspruch darauf hast, musst du mal überschlagen, kannst du einen Überprüfungsantrag stellen.