Rudi Ratlos
08.05.2007, 19:27
Eine gute Freundin von mir hat jetzt den Bescheid von der ARGE bekommen, mit welchem ihr Widerspruch gegen eine Ablehnung von Alg2 für einen Monat abgelehnt wurde. Folgendes war passiert:
Im Frühjahr 2006 zeichnete sich die Notwendigkeit einer Operation ab, infolge derer sie einen Monat arbeitsunfähig sein würde und folglich kein Einkommen hätte. Da sie selbständig ist, hat sie auch keinerlei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Krankengeld von der AOK, wo sie freiwillig versichert ist, gibt es wohl erst nach einen Monat. Da sie es nicht besonders dicke hat (sie zahlt kaum Einkommenssteuer wegen zu geringen Einkommens) und Beiträge, Miete etc. auch bei Krankheit weiterbezahlt werden müssen, wandte sie sich an die zuständige ARGE (Dresden), um zu fragen, ob sie in diesem Fall Sozialhilfe oder ähnliches beantragen könne. Es hieß, das sei überhaupt kein Problem, da sie ja definitiv kein Einkommen in diesem Monat haben werde, sie füllte den Alg2-Antrag aus, gab ihn ab und harrte der Dinge, die da kamen.
Im August war dann die OP, sie erhielt die Krankschreibung und reichte sie bei der ARGE ein. Wochen später wurde sie aufgefordert, noch Einkommensnachweise der Jahre 2004 und 2005 nachzuliefern, was ihr schon seltsam genug vorkam. Mit dieser Ahnung sollte sie recht behalten, denn wieder Wochen später - inzwischen war der August vorbei und sie arbeitete wieder - kam der ablehnende Bescheid. Die Begründung hob sie dann aber doch aus dem Sattel: Die ARGE rechnete vor, daß sie im August 2004 soundsoviel verdient hätte und im August 2005 soundsoviel. Daraus schloß sie, daß sie auch im August 2006 ein dementsprechendes Einkommen haben müßte (wohlgemerkt, die ARGE hatte die Krankschreibung für den August 2006!!), und lehnte aufgrund der aus den Jahren 2004 und 2005 "errechneten Höhe" dieses theoretischen Einkommens im fraglichen Zeitraum den Antrag ab.
Dagegen legte sie also Widerspruch ein, der jetzt abgewiesen wurde. Nun hat sie einen knappen Monat Zeit, dagegen zu klagen.
Ich habe ihr bereits gesagt, daß eine Klage durchaus sinnvoll wäre, zumal Sozialgerichtsprozesse (noch) kostenfrei sind. Nur, wie soll sie die angehen? Eine Rechtsschutzversicherung hat sie nicht (nur Verkehrsrechtschutz vom ADAC). Theoretisch könnte sie auch ohne rechtlichen Beistand beim Sozialgericht klagen, aber besser wäre es schon, wenn das irgendwie Hand und Fuß hätte.
Wohin könnte sie sich wenden?
Im Frühjahr 2006 zeichnete sich die Notwendigkeit einer Operation ab, infolge derer sie einen Monat arbeitsunfähig sein würde und folglich kein Einkommen hätte. Da sie selbständig ist, hat sie auch keinerlei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Krankengeld von der AOK, wo sie freiwillig versichert ist, gibt es wohl erst nach einen Monat. Da sie es nicht besonders dicke hat (sie zahlt kaum Einkommenssteuer wegen zu geringen Einkommens) und Beiträge, Miete etc. auch bei Krankheit weiterbezahlt werden müssen, wandte sie sich an die zuständige ARGE (Dresden), um zu fragen, ob sie in diesem Fall Sozialhilfe oder ähnliches beantragen könne. Es hieß, das sei überhaupt kein Problem, da sie ja definitiv kein Einkommen in diesem Monat haben werde, sie füllte den Alg2-Antrag aus, gab ihn ab und harrte der Dinge, die da kamen.
Im August war dann die OP, sie erhielt die Krankschreibung und reichte sie bei der ARGE ein. Wochen später wurde sie aufgefordert, noch Einkommensnachweise der Jahre 2004 und 2005 nachzuliefern, was ihr schon seltsam genug vorkam. Mit dieser Ahnung sollte sie recht behalten, denn wieder Wochen später - inzwischen war der August vorbei und sie arbeitete wieder - kam der ablehnende Bescheid. Die Begründung hob sie dann aber doch aus dem Sattel: Die ARGE rechnete vor, daß sie im August 2004 soundsoviel verdient hätte und im August 2005 soundsoviel. Daraus schloß sie, daß sie auch im August 2006 ein dementsprechendes Einkommen haben müßte (wohlgemerkt, die ARGE hatte die Krankschreibung für den August 2006!!), und lehnte aufgrund der aus den Jahren 2004 und 2005 "errechneten Höhe" dieses theoretischen Einkommens im fraglichen Zeitraum den Antrag ab.
Dagegen legte sie also Widerspruch ein, der jetzt abgewiesen wurde. Nun hat sie einen knappen Monat Zeit, dagegen zu klagen.
Ich habe ihr bereits gesagt, daß eine Klage durchaus sinnvoll wäre, zumal Sozialgerichtsprozesse (noch) kostenfrei sind. Nur, wie soll sie die angehen? Eine Rechtsschutzversicherung hat sie nicht (nur Verkehrsrechtschutz vom ADAC). Theoretisch könnte sie auch ohne rechtlichen Beistand beim Sozialgericht klagen, aber besser wäre es schon, wenn das irgendwie Hand und Fuß hätte.
Wohin könnte sie sich wenden?