Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialgerichtsverfahren sollen künftig kosten!
StephanK
27.02.2006, 12:12
Bisher sind Verfahren vor dem Sozialgericht frei von Gerichtsgebühren (nicht aber von Anwaltsgebühren!) - und das ist gut so!
Die Bundesregierung will jetzt eine Änderung des Gesetzes durchbringen, nach der das erstinstanzliche Verfahren beim Sozialgericht 75 € Verfahrensgebühr kosten woll.
Damit ist der Rechtsschutz für Arme, gerade auch für Alg II-Empfänger bedroht.
Näheres ist nachzulesen auf der website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (http://www.einblick.dgb.de/archiv/0604/tx060402.htm). Im Wortlaut findet der Gesetzentwurf (PDF-Datei) sich hier (http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2003/0663_2D03B,property=Dokument.pdf). (Der Gesetzentwurf ist eigentlich schon zwei Jahre alt, wurde jetzt aber wiederbelebt..)
Der Sinn und Zweck ist wohl allen klar - die wollen die Klageschwemme durch Hartz IV ausbremsen.
Eine weitere miese Methode, den armen Menschen nicht zu ihrem Recht zu verhelfen.
Anstatt dass sie mal ihre Gesetze zuende durchdenken.... :patsch:
Wo liegt da das Problem?
Wenn die 75,-- Euro in keinem Verhältnis stehen, lt. DGB, zu dem Verwaltungsaufwand, dann sollen die ach so sozialen Politiker diese Gebühr auf 150,-- oder 200,-- Euro anheben. Nicht kleckern - klotzen.
Vielleicht bekommt dann der ein oder andere einen Job, indem er diese Anträge - per Heimarbeit - bearbeiten darf.
Wieder ein Grund mehr u.a. nach Berlin im März zu pilgern!!!
gentlewitch
27.02.2006, 21:55
soweit ich gelesen habe sollen sich die Kosten auf 150,- belaufen, beim Bundessozialgericht sogar auf 225,-..... :-x
hier der Link (jedenfalls einer von vielen)
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/02/24/034a0401.asp?cat=/news
damit wollen sie unter anderem der Klageflut seit Hartz IV entgegen wirken......also mal wieder zu viele falsche Fliegen mit einer Klappe schlagen
und uns des letzten und (fast) einzigen wirklichen Rechtsmittels berauben das wir haben um unsere Grundrechte durchzusetzen die seit Hartz IV immer wieder ausser Kraft gesetzt und mit Füssen getreten werden..... :evil:
Woran hat es gelegen, daß es die letzten 15 Jahre nicht geklappt hat??? :?
gentlewitch
27.02.2006, 22:12
das WAS nicht geklappt hat?
Ich beziehe mich auf den DGB Artikel. Seit 15 Jahren versucht man nun schon diese „Gebühr“ einzuführen. Warum hat es nicht geklappt? :?
Betroffener
21.05.2006, 20:31
Auch wenn es verspätet ist:
Vermutlich aus sozialen Aspekten heraus.
Der Gesetzentwurf stammt aus den Ländern - die das auch bezahlen müssen - die Regierung steht da nicht unbedingt wirklich dahinter. Jetzt wurde ja erstmal eine Längere Prüfung angekündigt - was meist über ein Jahr dauert.
Wenn das Hartz-IV Fortenwicklungsgesetz kommt, sind aber ArGen und Kommunen allerdings von Sozialgerichtskosten befreit - dürften also noch ungehemmter Unrecht verbreiten - weil es sie ja nichts mehr kostet.
Bis jetzt steht ja immer drunter: Die Kosten trägt ...
Nur der arme Kläger soll zur Kasse gebeten werden (falls er nicht Prozeßkostenhilfe bekommt) und die 75 Euronen abdrücken - vorher wird nichts bearbeitet.
Danke für die verspätete Antwort!
Ist zwar auch nicht wirklich befriedigend, denn dieser Versuch muß ja irgendwo haken. Nur in Zeiten wie diesen, wo gerade mal nicht so auf das GG geschaut wird, läßt es sich wahrscheinlich münter bis merkelig durchziehen.
Hhm, ich habe heute mit meinem Rechtsanwalt wg. des für mich erfolgreichen Beschlusses durch das Sozialgericht telefoniert.
Man kam ins Plaudern und ich sprach auch jene geplante 2-Klassen-Justiz an, die letztlich den Personenkreis, der unter der sog. Armutsgrenze liegt, ausgrenzt. Er war der Ansicht, dass dies kaum durchsetzbar sei und das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen sei.
Der Mann ist nun kein Verkehrsrechtler, sondern Fachanwalt für Sozialrecht.
Ich möchte mit diesem Beitrag ein wenig Mut machen und hoffe selbst, dass dieses Unterfangen der Grandios-Grossen-Koalition nicht durchsetzbar sein wird.
@stupido: „münter bis merkeling“ gefällt mir.
StephanK
22.05.2006, 22:48
Ich rechne eigentlich auch damit, dass daraus nichts wird. Das Thema ist jenseits der Parteipolitik, der Gesetzentwurf ist allein aus finanziellen Interessen der Länder im Bundesrat beschlossen worden, ohne dass man auf die sozialpolitische Seite geguckt hätte. Das wird im Bundestag schon anders diskutiert werden - wenn er die Sache nicht einfach liegen lässt was schon mal vorkommt oder auch der stillen Weisheit des Präsidiums entspringen kann... :wink:
Die kommende Gebührenfreiheit für die Alg II-Träger wäre ja auch argumentativ das Tüpfelchen auf dem i ... :x
Die Ägypter
22.05.2006, 23:12
Leider teile ich diesen Optimismus nicht... denn mit den geplanten und weiterhin uns noch völlig unbekannten Änderungen (die noch kommen!) werden auch mehr Betroffene klagen wollen und müssen... und die SG sind bereits überlastet....
Weiterhin wird der Gesetzgeber nicht wollen, dass über Urteile Gesetze in Frage gestellt werden - je weniger klagen können, desto "besser"....
Auch glaube ich, das es noch mehr "freies" Ermessen seitens der ArGen und Kommunen geben wird und im Umkehrschluss aber die Klagerei von Betroffenenseite genau deswegen im Keim erstickt werden muss... Aber warten wir es ab.
Von der vorhandenen Treppe knabbert man uns ziemlich offensichtlich die Stufen ab... Stück für Stück.... gaaaaanz laaaangsam = warum sollte man uns im Umkehrschluss das dann überflüssige Geländer belassen? Wir sollen doch auf den Stufen stehenbleiben - eher zurückgehen.
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