StudentBerlin
09.05.2007, 10:00
Folgende Frage:
Nach einer erfolgreichen Ausbildung und 2 Jahren Berufserfahrung, habe ich nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit ein Studium angefangen.
Eine Mitarbeiterin der AfA sagte mir, dass man nach Antragstellung auf ALG 1 (geschehen Juli 2006) 4 Jahre Anspruch auf ALG I hat.
Sprich, dass ich bis Juni 2010 Zeit habe mein Studium zu beenden, und wenn ich mich bis dahin wieder arbeitslos melde mein Anspruch auf ALG I nicht verfällt.
Ist das so richtig? Kann mir jemand die entsprechenden § nennen, auf die ich mich beziehen könnte, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte...`???
Danke
Nach einer erfolgreichen Ausbildung und 2 Jahren Berufserfahrung, habe ich nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit ein Studium angefangen.
Eine Mitarbeiterin der AfA sagte mir, dass man nach Antragstellung auf ALG 1 (geschehen Juli 2006) 4 Jahre Anspruch auf ALG I hat.
Sprich, dass ich bis Juni 2010 Zeit habe mein Studium zu beenden, und wenn ich mich bis dahin wieder arbeitslos melde mein Anspruch auf ALG I nicht verfällt.
Ist das so richtig? Kann mir jemand die entsprechenden § nennen, auf die ich mich beziehen könnte, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte...`???
Danke