Olinger
27.02.2006, 18:58
Moin,
auch wenn der Titel vieleicht etwas allgemein gehalten ist.
Mein Fall:
Firma stellt die Produktion in Deutschland ein, alle Produktionsmitarbeiter erhalten eine Betriebsbedingte Kündigung (zum 31.12.05) und eine damit verbundene Abfindung (1,3 Gehälter pro Jahr Betriebszugehöringkeit; in meinem Fall 23TEuro netto). Die Firma hat eine "Turbopämie" in höhe von 2 Monatsgehältern für die Mitarbeiter ausgelobt die keine Klage auf weiterbeschäfitung stellen, welche a) keine höhere Abfindung b) auch keine Weiterbeschäftigung erreich hätte. Die Kündigungsfristen wurden seitens der Firma gewahrt (bei mir bis 31.01.06). Nun war ich beim Amt und mir wurde ein 6 Seitenlanges Formular ausgehändigt in dem ich zu meiner Kündigung stellung nehmen soll, da die mir unterstellen ich wäre an meiner Kündigung selbst schuld, weil ich nicht dagegen geklagt hätte da die Produktion halt zu 100% eingestellt wird. Da beim Amt aber auch nach §1 Kündigungsschutzgestetz eine Anzeige auf Massenentlassung gestellt wurde und der Fall somit eingentlich auch dem Amt klar sein sollte, sehe ich und auch die Personalcheffin meines Ehemaligenarbeitgebers nicht ein, das dieses Formular ausgefüllt werden muss. Ich bin übrigens der einzige der so ein Schreiben bekommen hatt. Nach langen hin und her telefonieren mit dem Amt meinte ein Sachbearbeiter von meinem Zuständigen Amt zu meiner Personalcheffin das ich nur reinschreiben soll, das die Kündigung unter einhaltung der Kündigungsfrist erfolgte. Dies habe ich getan und das ganze per Post wieder zum Amt geschickt. Das war am 15.02.06, seit dem habe ich nix von denen gehört und nun ist für mich die Frage ob die das ALG1 auch überweisen oder ich am 01.03.06 dort hinrennen muss und denen nochmal Persönlich erzählen muss das der §143a (?)in meinem Fall nicht greift. Da die Kündigungsfrist von einem Monat von meiner Firma gewahrt wurde, es keine Urlaubsentgeldregelung gibt. Oder sehe ich das falsch?
Ich habe micht 3 Monate vor ende der Beschäftigung als Arbeitssuchend gemeldet und auch den Antrag rechtzeitig abgegeben.
Also meine Frage an die Experten - kriege ich eine Sperre (3Monate) oder spinnen die auf dem Amt einfach?
Danke und Gruß
Ole
auch wenn der Titel vieleicht etwas allgemein gehalten ist.
Mein Fall:
Firma stellt die Produktion in Deutschland ein, alle Produktionsmitarbeiter erhalten eine Betriebsbedingte Kündigung (zum 31.12.05) und eine damit verbundene Abfindung (1,3 Gehälter pro Jahr Betriebszugehöringkeit; in meinem Fall 23TEuro netto). Die Firma hat eine "Turbopämie" in höhe von 2 Monatsgehältern für die Mitarbeiter ausgelobt die keine Klage auf weiterbeschäfitung stellen, welche a) keine höhere Abfindung b) auch keine Weiterbeschäftigung erreich hätte. Die Kündigungsfristen wurden seitens der Firma gewahrt (bei mir bis 31.01.06). Nun war ich beim Amt und mir wurde ein 6 Seitenlanges Formular ausgehändigt in dem ich zu meiner Kündigung stellung nehmen soll, da die mir unterstellen ich wäre an meiner Kündigung selbst schuld, weil ich nicht dagegen geklagt hätte da die Produktion halt zu 100% eingestellt wird. Da beim Amt aber auch nach §1 Kündigungsschutzgestetz eine Anzeige auf Massenentlassung gestellt wurde und der Fall somit eingentlich auch dem Amt klar sein sollte, sehe ich und auch die Personalcheffin meines Ehemaligenarbeitgebers nicht ein, das dieses Formular ausgefüllt werden muss. Ich bin übrigens der einzige der so ein Schreiben bekommen hatt. Nach langen hin und her telefonieren mit dem Amt meinte ein Sachbearbeiter von meinem Zuständigen Amt zu meiner Personalcheffin das ich nur reinschreiben soll, das die Kündigung unter einhaltung der Kündigungsfrist erfolgte. Dies habe ich getan und das ganze per Post wieder zum Amt geschickt. Das war am 15.02.06, seit dem habe ich nix von denen gehört und nun ist für mich die Frage ob die das ALG1 auch überweisen oder ich am 01.03.06 dort hinrennen muss und denen nochmal Persönlich erzählen muss das der §143a (?)in meinem Fall nicht greift. Da die Kündigungsfrist von einem Monat von meiner Firma gewahrt wurde, es keine Urlaubsentgeldregelung gibt. Oder sehe ich das falsch?
Ich habe micht 3 Monate vor ende der Beschäftigung als Arbeitssuchend gemeldet und auch den Antrag rechtzeitig abgegeben.
Also meine Frage an die Experten - kriege ich eine Sperre (3Monate) oder spinnen die auf dem Amt einfach?
Danke und Gruß
Ole