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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebsbedingte Kündigung, Abfindung und ALG1


Olinger
27.02.2006, 18:58
Moin,

auch wenn der Titel vieleicht etwas allgemein gehalten ist.

Mein Fall:

Firma stellt die Produktion in Deutschland ein, alle Produktionsmitarbeiter erhalten eine Betriebsbedingte Kündigung (zum 31.12.05) und eine damit verbundene Abfindung (1,3 Gehälter pro Jahr Betriebszugehöringkeit; in meinem Fall 23TEuro netto). Die Firma hat eine "Turbopämie" in höhe von 2 Monatsgehältern für die Mitarbeiter ausgelobt die keine Klage auf weiterbeschäfitung stellen, welche a) keine höhere Abfindung b) auch keine Weiterbeschäftigung erreich hätte. Die Kündigungsfristen wurden seitens der Firma gewahrt (bei mir bis 31.01.06). Nun war ich beim Amt und mir wurde ein 6 Seitenlanges Formular ausgehändigt in dem ich zu meiner Kündigung stellung nehmen soll, da die mir unterstellen ich wäre an meiner Kündigung selbst schuld, weil ich nicht dagegen geklagt hätte da die Produktion halt zu 100% eingestellt wird. Da beim Amt aber auch nach §1 Kündigungsschutzgestetz eine Anzeige auf Massenentlassung gestellt wurde und der Fall somit eingentlich auch dem Amt klar sein sollte, sehe ich und auch die Personalcheffin meines Ehemaligenarbeitgebers nicht ein, das dieses Formular ausgefüllt werden muss. Ich bin übrigens der einzige der so ein Schreiben bekommen hatt. Nach langen hin und her telefonieren mit dem Amt meinte ein Sachbearbeiter von meinem Zuständigen Amt zu meiner Personalcheffin das ich nur reinschreiben soll, das die Kündigung unter einhaltung der Kündigungsfrist erfolgte. Dies habe ich getan und das ganze per Post wieder zum Amt geschickt. Das war am 15.02.06, seit dem habe ich nix von denen gehört und nun ist für mich die Frage ob die das ALG1 auch überweisen oder ich am 01.03.06 dort hinrennen muss und denen nochmal Persönlich erzählen muss das der §143a (?)in meinem Fall nicht greift. Da die Kündigungsfrist von einem Monat von meiner Firma gewahrt wurde, es keine Urlaubsentgeldregelung gibt. Oder sehe ich das falsch?

Ich habe micht 3 Monate vor ende der Beschäftigung als Arbeitssuchend gemeldet und auch den Antrag rechtzeitig abgegeben.

Also meine Frage an die Experten - kriege ich eine Sperre (3Monate) oder spinnen die auf dem Amt einfach?

Danke und Gruß
Ole

StephanK
29.03.2006, 09:19
:welcome: Ole,
der Titel Deines Beitrags ist doch goldrichtig formuliert... :-)

Mir scheint, dass dabei
1) zwei Dinge sich überschneiden, nämlich die Anrechnung einer Entlassungentschädigung und der "Verdacht" auf "Arbeitsaufgabe" und
2) die eine Hand nicht weiss, was die andere tut. Du weist zurecht darauf hin, dass der Antrag auf Massentlassung zumindest dazu führen müsste, dass die Arbeitsagentur im Bilde ist, was in dem Unternehmen vorgeht.

An (2) kannst Du individuell wenig tun ausser Deine Sachbearbeiter noch mal mit der Nase darauf stoßen und sie auffordern, bei der Abteilung der Agentur, die sich um Massenentlassungen kümmert, nachzufragen. In Hamburg geht ein solcher Fall leichter im Grundrauschen unter als in Itzehoe und ist dann vielleicht auch innerhalb einer großen Agentur nicht allen präsent.

Mit (1) ist es ein bisschen komplizierter. Das Formular, das man Dir gegeben hat, zeigt deutlich, in welche Richtung die AA gehen möchte, nämlich in Richtung des § 144 SGB III: (1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit.
Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst (...) hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),Diesen "Braten" riechst Du ja auch... Natürlich hast Du das Arbeitsverhältnis nicht gelöst, aber einer Lösung wird es gleichgesetzt, wenn man sich gegen eine erkennbar rechtswidrige Kündigung nicht wehrt. Das ist bei Dir offensichtlich nicht gegeben, denn die Kündigung ist nicht rechtswidrig. Das Nachhaken der BA ist deswegen ziemlicher Unsinn und wahrscheinlich auch der Hintergrund der verzögerten Zahlung.

Ein Fall des § 143a SGB III ist schon deswegen nicht gegeben, weil er voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet wordenist.

Sperre ist also nicht, und wenn die AA trotzdem so spinnert sein sollte, eine verhängen zu wollen, kannst Du Dich mit allerbesten Chancen dagegen wehren.