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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Müssen Eltern nach abgeschlossener Ausbildung noch zahlen??


steffi84
09.05.2007, 15:48
Hallo alle zusammen! :)



Ich (U25) besitze eine abgeschlossene Ausbildung,
wofür ich vor ein paar Jahren in eine andere Stadt gezogen bin.
Meine Eltern haben mich in der Ausbildungszeit (3 Jahre)
voll unterstützt.

Seit dem Umzug wohne ich in einer normalen Wohngemeinschaft
und beziehe nun seit letztem Jahr ALG2.
Die Erst-Antragsstellung wurde ohne Probleme für 6 Monate genehmigt
und ich habe bis jetzt den vollen Satz monatlich erhalten.

So, nun musste ich einen neuen Antrag für die Fortzahlungen
der Leistungen beantragen, welcher mir auch bewilligt wurde-

ABER:

Es wurde ein Zusatzblatt (Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten)
mitgeschickt, in welchem ich Angaben über meine Eltern machen soll.

Beinhaltet Adresse UND ob Unterhalt von ihnen geleistet wird

AUßERDEM

Art der Einkünfte meiner Eltern (Einnahmen z.B
Arbeitnehmertätigkeit usw.)

Kurz zu meinen Eltern: Beide sind voll beruftstätig
und haben ein durchschnittliches Einkommen.

Ich soll nun also im Antrag die Art der Einkünfte
der beiden Elternteile außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
(ggf.) schätzen

ca. .... Euro netto/Monat

Desweiteren auch Angaben zu Ausbildung/Schule-
was mir aber auch zugute kommt,
da ich eine Ausbildung abgeschlossen habe.


Wenn ich bis zu Termin x keine Angaben mache,
wollen sie mir die Geldleistung ganz versagen..

Das bereitet mir jetzt natürlich Sorgen,
da ich meinen Eltern auf keinen Fall mehr
auf der Tasche liegen will!

Habe gelesen dass bei einer abgeschlossenen Ausbildung
die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind.
Auch in meinem Fall?
Bin ja noch U25 und gerade da ist das Jobcenter ja besonders streng.


Also:

-Kann das Jobcenter rückwirkend
von meinen Eltern die gezahlten Leistungen
des ALG2 vom letzten halben Jahr zurückverlangen?

-Muss ich überhaupt ( genaue ) Angaben zum Einkommen meiner Eltern machen?

-Wird der Folgeantrag, der jetzt zwar momentan bis Herbst bewilligt ist,
vielleicht vom Jobcenter aufgrund des Einkommens meiner
Eltern zurückgezogen, oder können meine Eltern gezwungen werden zu zahlen
(notfalls auch gerichtlich) und wenn ja wieviel?

Fragen über Fragen..


(Im Erstantrag musste ich (komischerweise) keine Angaben
zum Einkommen der Eltern machen.:confused: )
Steckt da System dahinter?!


Hoffe
ich bekomme viele Antworten!

:danke:

Steffi

StephanK
10.05.2007, 00:04
:welcome: Steffi,
ich denke, Du solltest die verlangten Angaben gar nicht liefern und stattdessen erklären, dass Du Unterhaltsansprüche gegen Deine Eltern nicht geltend machst. Damit müsste Ruhe sein, weil Du zwar unter 25 bist, aber Deine Berufsausbildung abgeschlossen hast.

Schau Dir mal die entsprechende Rechtsvorschrift, den § 33 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html) an. Du kannst nämlich nach Absatz 2 Nr. 2 erklären, dass Du Unterhaltsansprüche nicht geltend machst. Die Ausnahme davon in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b) trifft auf Dich nämlich wegen der abgeschlossenen Ausbildung nicht zu.

fragi
10.05.2007, 08:36
Hallo Steffi,

stimme meinem Vorredner voll zu, schon allein weil er da intelligenter ist als ich :oops:

Aber nochmal dazu:

Du bist sowieso nicht verpflichtet diese Angaben zu machen, allein schon aus Datenschutzrechtlicher relevanz. Wenn sie die Angaben möchten können sie sich da schön selbst an deine Eltern wenden. (Man muss ja nicht mehr sagen als man muss) :engel: