steffi84
09.05.2007, 15:48
Hallo alle zusammen! :)
Ich (U25) besitze eine abgeschlossene Ausbildung,
wofür ich vor ein paar Jahren in eine andere Stadt gezogen bin.
Meine Eltern haben mich in der Ausbildungszeit (3 Jahre)
voll unterstützt.
Seit dem Umzug wohne ich in einer normalen Wohngemeinschaft
und beziehe nun seit letztem Jahr ALG2.
Die Erst-Antragsstellung wurde ohne Probleme für 6 Monate genehmigt
und ich habe bis jetzt den vollen Satz monatlich erhalten.
So, nun musste ich einen neuen Antrag für die Fortzahlungen
der Leistungen beantragen, welcher mir auch bewilligt wurde-
ABER:
Es wurde ein Zusatzblatt (Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten)
mitgeschickt, in welchem ich Angaben über meine Eltern machen soll.
Beinhaltet Adresse UND ob Unterhalt von ihnen geleistet wird
AUßERDEM
Art der Einkünfte meiner Eltern (Einnahmen z.B
Arbeitnehmertätigkeit usw.)
Kurz zu meinen Eltern: Beide sind voll beruftstätig
und haben ein durchschnittliches Einkommen.
Ich soll nun also im Antrag die Art der Einkünfte
der beiden Elternteile außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
(ggf.) schätzen
ca. .... Euro netto/Monat
Desweiteren auch Angaben zu Ausbildung/Schule-
was mir aber auch zugute kommt,
da ich eine Ausbildung abgeschlossen habe.
Wenn ich bis zu Termin x keine Angaben mache,
wollen sie mir die Geldleistung ganz versagen..
Das bereitet mir jetzt natürlich Sorgen,
da ich meinen Eltern auf keinen Fall mehr
auf der Tasche liegen will!
Habe gelesen dass bei einer abgeschlossenen Ausbildung
die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind.
Auch in meinem Fall?
Bin ja noch U25 und gerade da ist das Jobcenter ja besonders streng.
Also:
-Kann das Jobcenter rückwirkend
von meinen Eltern die gezahlten Leistungen
des ALG2 vom letzten halben Jahr zurückverlangen?
-Muss ich überhaupt ( genaue ) Angaben zum Einkommen meiner Eltern machen?
-Wird der Folgeantrag, der jetzt zwar momentan bis Herbst bewilligt ist,
vielleicht vom Jobcenter aufgrund des Einkommens meiner
Eltern zurückgezogen, oder können meine Eltern gezwungen werden zu zahlen
(notfalls auch gerichtlich) und wenn ja wieviel?
Fragen über Fragen..
(Im Erstantrag musste ich (komischerweise) keine Angaben
zum Einkommen der Eltern machen.:confused: )
Steckt da System dahinter?!
Hoffe
ich bekomme viele Antworten!
:danke:
Steffi
Ich (U25) besitze eine abgeschlossene Ausbildung,
wofür ich vor ein paar Jahren in eine andere Stadt gezogen bin.
Meine Eltern haben mich in der Ausbildungszeit (3 Jahre)
voll unterstützt.
Seit dem Umzug wohne ich in einer normalen Wohngemeinschaft
und beziehe nun seit letztem Jahr ALG2.
Die Erst-Antragsstellung wurde ohne Probleme für 6 Monate genehmigt
und ich habe bis jetzt den vollen Satz monatlich erhalten.
So, nun musste ich einen neuen Antrag für die Fortzahlungen
der Leistungen beantragen, welcher mir auch bewilligt wurde-
ABER:
Es wurde ein Zusatzblatt (Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten)
mitgeschickt, in welchem ich Angaben über meine Eltern machen soll.
Beinhaltet Adresse UND ob Unterhalt von ihnen geleistet wird
AUßERDEM
Art der Einkünfte meiner Eltern (Einnahmen z.B
Arbeitnehmertätigkeit usw.)
Kurz zu meinen Eltern: Beide sind voll beruftstätig
und haben ein durchschnittliches Einkommen.
Ich soll nun also im Antrag die Art der Einkünfte
der beiden Elternteile außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
(ggf.) schätzen
ca. .... Euro netto/Monat
Desweiteren auch Angaben zu Ausbildung/Schule-
was mir aber auch zugute kommt,
da ich eine Ausbildung abgeschlossen habe.
Wenn ich bis zu Termin x keine Angaben mache,
wollen sie mir die Geldleistung ganz versagen..
Das bereitet mir jetzt natürlich Sorgen,
da ich meinen Eltern auf keinen Fall mehr
auf der Tasche liegen will!
Habe gelesen dass bei einer abgeschlossenen Ausbildung
die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind.
Auch in meinem Fall?
Bin ja noch U25 und gerade da ist das Jobcenter ja besonders streng.
Also:
-Kann das Jobcenter rückwirkend
von meinen Eltern die gezahlten Leistungen
des ALG2 vom letzten halben Jahr zurückverlangen?
-Muss ich überhaupt ( genaue ) Angaben zum Einkommen meiner Eltern machen?
-Wird der Folgeantrag, der jetzt zwar momentan bis Herbst bewilligt ist,
vielleicht vom Jobcenter aufgrund des Einkommens meiner
Eltern zurückgezogen, oder können meine Eltern gezwungen werden zu zahlen
(notfalls auch gerichtlich) und wenn ja wieviel?
Fragen über Fragen..
(Im Erstantrag musste ich (komischerweise) keine Angaben
zum Einkommen der Eltern machen.:confused: )
Steckt da System dahinter?!
Hoffe
ich bekomme viele Antworten!
:danke:
Steffi