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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuhause nicht geduldet


brina
09.05.2007, 20:46
Hallo!
Ich bin seit Juni 06 Arbeitslos.
Zu meinem Sachbearbeiter musste ich nur einmal, was mir persönlich nicht genug war!

Mein Problem ist aber, ich wohne noch zu hause aber bin dort nicht mehr geduldet!
Als ich meinen Sachbearbeiter fragte was ich denn ohne richtigen Wohnsitz machen sollte, meinte der er könne mir nicht helfen.
Seit der Zeit bin ich entweder bei meinem Freund oder Freundin. Die meisten Briefe die ankommen werden von meinem Vater beschlagnahmt und verschwiegen.
Nun, morgen habe ich ein Gespräch mit meinem Sachbearbeiter und leider keine Beweise meines Bemühen,
meine damit schrifliche Ablehnungen für einen Job usw.

Was kann ich denn tun damit es mir einigermaßen wieder besser geht?
Mein Vater läßt mich nur einmal die Woche duschen wenn ich zuhause bin, wie soll ich denn zu einen Vorstellungdgespräch ohne zu stinken.
Und mein Freund wohnt leider 80 und meine Freundin 110 km von mir entfernt, wenn ich mal dort bin kann ich nicht immer nach hause fahren wie ich will...
Wie kann ich es dem guten Mann denn klar machen, das ich trotz Bemühungen ich ihm leider nichts beweisen kann??!???

Danke schonmal im vorraus!!!

Brian78
09.05.2007, 21:16
Hallo Brina.

Zuallerst möchte ich direkt daraufhinweisen, dass ich auch bei dem Verein arbeite, und zwar im Leistungsbereich Alg I.

Ich verstehe Dein Problem nicht so wirklich! Hast Du einfach eine Einladung zu einem Gespräch bekommen, oder wurdest Du vorher (schriftlich) aufgefordert Eigenbemühungen vorzuweisen? Bei ersterem musst Du Dir keine Gedanken machen, dann passiert Dir nichts!!! Wenn Du allerdings aufgefordert worden bist, soundsoviele Eigenbemühungen vorzuweisen, könntest Du ein Problem bekommen.

Grundsätzlich kann ich Dir nur raten, die Post nicht mehr zu Deinen Eltern schicken zu lassen, wenn Du diese dann nicht oder nur sehr verspätet bekommst. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten.
Du kannst immer die Adresse eines/r Bekannten angeben. Wichtig ist halt nur, dass im System der Zusatz "c/o (oder bei...) <<Name der/s Bekannten>>" eingetragen wird. Sonst kommt der Brief als unzustellbar zurück, und die Leistungen werden gestrichen. Dann kannst Du Dir die Post auch "postlagernd" zustellen lassen. Ob dafür Gebühren anfallen, und wie hoch die sind, weiß ich allerdings nicht.

Gruss Brian78

brina
09.05.2007, 21:23
Mein Alg1 ist Anfang Juni zu Ende. Muss deshalb wahrscheinlich hin. Im Brief stand nur, das ich meine Eigenbemühungen mitbringen soll. Wohin muss ich mich denn wenden um zu wissen was genau ich machen muss um einen wohnungsplatz bekomme?

brina
09.05.2007, 22:13
Komisch das ich diese Frage nie beantwortet bekomme!!! :cry:

Upsala
09.05.2007, 22:25
Servus Brina!
Mir ist nicht klar warum du dir keine eigene Wohnung suchst. Du könntest derzeit noch Wohngeld beantragen. Wie alt bist du denn, wg. U25?

Brian78
09.05.2007, 22:47
Hallo Brina.

Sorry, wenn es etwas länger gedauert hat.

Wenn Du nur Nachweise über Deine Eigenbemühungen mitbringen sollst, vorher aber nicht dazu aufgefordert worden bist, soundsoviele bis zu diesemundjenem Datum zu erbringen brauchst Du Dir erstmal keine Sorgen zu machen. Eine Sperrzeit kann nur eintreten, wenn Du vorher dazu aufgefordert worden bist (und zwar schriftlich!!!!), eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachzuweisen, und Du ohne wichtigen Grund dieser Aufforderung nicht nachgekommen bist.

Zu der Frage mit der Wohnung: Hierfür bist Du ganz allein verantwortlich. So hart das auch klingt, niemand ausser Dir ist dafür verantwortlich, dass Du eine eigene Wohnung hast. Wie das mit der Mietübernahme, Kaution oder Erstausstattung aussihet kann ich Dir leider nicht sagen. Dafür kannst Du Dich aber vertrauensvoll an die Kollegen der Arge (*seufz* - Das hat niemand gelesen!!!!) oder an die (wirklich!!!!) kompetenten "Mitposter" wende, denke ich!!!!

Gruss Brian78

fragi
10.05.2007, 08:29
vertrauensvoll an die Kollegen der Arge (*seufz* - Das hat niemand gelesen!!!!) oder an die (wirklich!!!!) kompetenten "Mitposter" wende, denke ich!!!!

1. Nein

2. An uns schon eher, wir verschweigen auch nichts :)


Das Problem an der Geschichte mit der eigenen Wohnung ist, dass dabei dein Alter relevant ist. Bist du U25 wird die Arge darauf verweisen dass du automatisch (wenn du kein eigenes Einkommen hast) zur BG der Eltern gerechnet. D.h sie werden dir nur unter "schwerwiegenden sozialen problemen" eine Wohnung zugestehen.
Bist du Ü25 kannst du dir eine Wohnung nehmen, musst nur der Arge vorher den Vertrag vorlegen dass sie dir sagen können obs angemessen ist oder nicht.

Wohin muss ich mich denn wenden um zu wissen was genau ich machen muss um einen wohnungsplatz bekomme?
Für den Anfang sind wir hier schon nen guter Ansprechpatner, bräuchten dazu aber dein Alter! Haben wir das können wir weitere Infos bringen :)

brina
10.05.2007, 12:54
Danke schön für die Antworten soweit!!! Bin 28! Hatte bisher eine eigene Etage bei meinen Eltern im Zweifamilienhaus und musste 200 Euro im Monat bezahlen. Aber seit ich arbeitslos bin dreht mein Dad etwas am Rad... Also, soll ich mir jetzt auf eigene Faust ne Wohnung suchen und dann einen Antrag stellen? Und wenn das abgelehnt wird, kann ich die Miete nicht bezahlen wegen Alg2!?

fragi
10.05.2007, 14:02
Hallo brina,

such dir am besten nen paar schöne Wohnung z.b aus dem Internet raus, und gehe damit zum Termin bei der Arge und lege sie dort vor und frage wegen der angemessenheit nach...

Bis zum Höchstsatz bezahlen sie es dir, nur alles was halt drüber geht müsstest du selbst tragen ansonsten...

Solltest die neue Wohnung nur haben bevor du in den ALG II Bezug kommst, da es ansonsten Probleme mit der mietübernahme geben kann, weil deine bisherige miete so gering ist.