Rodelheini
10.05.2007, 11:21
Hallo zusammen, auch ich bin erstmalig arbeitslos seit 01.04.07 und teilweise etwas ratlos bei soviel Merkblättern, Gesetzestexten etc.
Am 01.03.04 wurde mein Vollzeitvertrag( 40Std) in einen Teilzeitvertrag( 30Std) gewandelt.
Nun habe ich gelesen, dass wenn man 3,5Jahre vor Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet hat, die Vollzeit- Zeit angerechnet wird.
Nun habe ich Widerspruch eingereicht - abgelehnt, da es keine 3,5Jahre sind. Auch ohne ein großer Mathematiker zu sein,
bin ich doch noch in der Frist, oder???
Desweiteren ergibt sich noch ene Frage zur Sperrfrist bei unangemeldeter Ortsabwesenheit,
die stelle ich in die entsprechende Rubrik (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=40472).
Velen Dank f. Eure Hilfe
Am 01.03.04 wurde mein Vollzeitvertrag( 40Std) in einen Teilzeitvertrag( 30Std) gewandelt.
Nun habe ich gelesen, dass wenn man 3,5Jahre vor Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet hat, die Vollzeit- Zeit angerechnet wird.
Nun habe ich Widerspruch eingereicht - abgelehnt, da es keine 3,5Jahre sind. Auch ohne ein großer Mathematiker zu sein,
bin ich doch noch in der Frist, oder???
Desweiteren ergibt sich noch ene Frage zur Sperrfrist bei unangemeldeter Ortsabwesenheit,
die stelle ich in die entsprechende Rubrik (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=40472).
Velen Dank f. Eure Hilfe