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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung bei Teilzeit/vorher Vollzeit


Rodelheini
10.05.2007, 11:21
Hallo zusammen, auch ich bin erstmalig arbeitslos seit 01.04.07 und teilweise etwas ratlos bei soviel Merkblättern, Gesetzestexten etc.

Am 01.03.04 wurde mein Vollzeitvertrag( 40Std) in einen Teilzeitvertrag( 30Std) gewandelt.
Nun habe ich gelesen, dass wenn man 3,5Jahre vor Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet hat, die Vollzeit- Zeit angerechnet wird.

Nun habe ich Widerspruch eingereicht - abgelehnt, da es keine 3,5Jahre sind. Auch ohne ein großer Mathematiker zu sein,
bin ich doch noch in der Frist, oder???

Desweiteren ergibt sich noch ene Frage zur Sperrfrist bei unangemeldeter Ortsabwesenheit,
die stelle ich in die entsprechende Rubrik (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=40472).
Velen Dank f. Eure Hilfe

Seebarsch
10.05.2007, 18:25
Hallo Rodelheini,
da Du ja schon einen Widerspruch eingelegt hast, solltest Du das Ergebnis abwarten.
Grundsätzlich ist es nach § 130 Absatz 2 Nr 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html)richtig, was Du gesagt hast.
:razz:

Rodelheini
11.05.2007, 10:06
Hallo Seebarsch, vielen Dank f. die Antwort. Mein Widerspruch wurde abgelehnt, da ich innerhalb der 3,5Jahre nur 5Monate als Vollzeit tätig war. Natürlich war ich länger Vollzeit, aber das läge dann ausserhalb der 3,5Jahre. Ganz schön kompliziert. Muss ich damit nun zufrieden geben?

Gruß und schönes WE

StephanK
11.05.2007, 10:45
Muss ich damit nun zufrieden geben?Wenn die Zeitberechnung mit den dreieinhalb Jahren und den sechs Monaten (= 180 Tage) wirklich korrekt ist, leider ja. Wenn es wirklich knapp ist und auf jeden Tag ankommt lohnt es vielleicht die Mühe, noch mal ganz genau nachzuzählen - aber Dir fehlt ja wohl ein ganzer Monat :cry: