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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss man angeben, wofür man sein Erspartes aussgegeben hat?


Silvana Schäfer
10.05.2007, 11:58
Hallo!

Ist es rechtens, daß man die Ersparnisse nur zum verleben verbrauchen muss und sich nichts sinnvolles anschaffen oder private schulden tilgen darf?
Und muss man das auch noch Nachweisen?

Liebe Grüße
Silvana

:sdagegen:

einsamer Wolf
10.05.2007, 21:54
Hi,

ich kann deiner Fragestellung nicht ganz folgen, also du hast quasi erspartes und die Arge will von dir, das du dein erspartes dafür verwendest um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bzw. wofür du es verwendet hast?

Wenn du es allerdings schon „ausgegeben hast“, dann geht es natürlich niemanden etwas an wofür, auch nicht der Arge.
Es sei denn, das Geld war noch da als du deinen Antrag Gestellt hast und du es mit angegeben hast, dann sieht die Sache schon anders aus!

Aber das sind nur Spekulationen, du solltest dich vorher genauer hier dazu äußern.

mfg
:razz:

Silvana Schäfer
11.05.2007, 10:09
Hallo einsamer wolf,

Es geht um folgendes: Ich habe vor der letzten Antragstellung meine privaten Schulden abgezahlt und Möbel von meinem Erspartem gekauft. Da ich ja voher schon einen Antrag abgegeben hatte wußte das Amt ja, dass ich Aktien besitze und da ich ja nun eine verkauft habe, wollten sie wissen was ich mit dem Geld gemacht habe, denn mit der Aktie hätte ich zuviel Geld und ich würde keine Hilfe bekommen. Deshalb habe ich eine Ablehnung erhlaten mit der Aussage ich hätte die privaten Schulden nicht abzahlen sollen oder Möbel kaufen dürfen, sondern hätte das Geld verleben müssen. Ich hätte somit den Bedarf mutwilllig herbeigeführt.

Vielleicht hilft Dir das jetzt weiter.
Silvana:patsch:

StephanK
11.05.2007, 10:40
Leider ist "das Amt" im Recht! :shock:

Pina-Lerny
11.05.2007, 12:48
bei mir war das ähnlich, es ging auch um einen größeren betrag (48.000 €). ich musste erklären wo das geld hingekommen ist! ich hatte es in die firma meines zukünftigen-ex-mannes gesteckt und dieser hat mir das auch unterschrieben.

ich habe dann ab dem ersten tag der antragstellung leistungen für mich und meine beiden jungs bekommen.

ich finde das auch in ordnung so! ich hätte mir ja mit den sozialleistungen für die andere arbeiten gehen und der ganzen kohle einen schlauen lenz machen können! das ist meiner meinung nach nicht sinn der sache!

allerdings finde ich es nicht gut daß manche 25 jahre arbeiten und sich fürs alter was ansparen, die firma z.b. pleite geht und sie dann ihr erspartes aufbrauchen müssen! ich finde da sollte der freibetrag deutlich höher liegen. andere machen sich ein schönes leben im luxus und bekommen dann auch die leistung....das ist nicht fair!

das ist natürlich nur meine eigene meinung zu diesem thema.....

einsamer Wolf
11.05.2007, 12:58
Hi,

einzige Möglichkeit währe, das du dem Amt plausibel machst, das der Abbau deiner Schulden eine Notwendigkeit darstellt, zwecks Zwangsvollstreckung und so.
Mit den Möbeln verhält es sich ähnlich, du solltest auch hier dem Amt plausibel machen, das es eine Notwendigkeit war diese Anzuschaffen, da deine Alten Möbel nicht mehr zum Gebrauch geeignet waren.

Für beide Punkte würde ich dir raten, hohle dir einen Termin bei deinem zuständigen Sachbearbeiter, der für die Leistungsbewilligung verantwortlich ist und bespreche die Sache noch mal mit Ihm.
Du solltest dich natürlich Gründlich auf das Gespräch vorbereiten, am besten machst du eine Aufstellung deiner Schulden, die du mit dem Geld beglichen hast, das gleiche gilt auch für die Möbel, mache eine Aufstellung worin die Mängel bestanden haben, so das du gezwungen warst dir neue Anzuschaffen. Es muss unbedingt klar sein, das es für beide Punkte keinen anderen Weg gab, als diesen den du beschritten hast.

In so einem Fall, ist es meistens besser wenn man ein Persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter hat, denn so lassen sich bereits viele Irrtümer im Vorfeld aus dem Weg schaffen ohne lästiges hin und her per Post oder Telefon!

Ich denke mal wenn du, das genauso machst wie ich das hier geschrieben habe, dann könntest du eventuell Glück haben, das der Sachbearbeiter einlenkt und dir deine Leistungen bewilligt.


Ansonsten kann man dir nur noch viel Glück wünschen und auf die Einsicht des Sachbearbeiters hoffen.:idea:

Mfg

Silvana Schäfer
11.05.2007, 19:56
Hi,

vielen Dank für eure Tipps. Werde mal sehen wie es weiter geht.

Liebe Grüße

:arab:

Limone
13.05.2007, 13:20
Hallo!

Das ist ein Stück weit Ermessenssache.

Auf der einen Seite kann man sagen, dass das Amt im Recht ist - denn wenn du das Geld für private Schulden aufbrauchst, gehen deine privaten Schulden somit zu Lasten des allgemeinen Steuerzahlers, wenn du dadurch dann wieder ALGII-Anspruch hast.

Auf der anderen Seite ist das eine nachvollziehbare Verwendung für das Geld. Auch z.B. eine KFZ-Reparatur oder eine notwendige Anschaffung von Möbeln, da diese nicht mehr brauchbar wären, würden vermutlich evtl im Widerspruchsverfahren anerkannt. Wobei da die Schwierigkeit in der Nachweisbarkeit liegt, dass es wirklich notwendig war.

Ich finde den Hinweis vom einsamen Wolf sehr gut. Vieles lässt sich in einem ruhigen, sachlichen Gespräch anders darstellen und gerade rücken. Einen Versuch ist es wert :-)