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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U 25 und Stiefvaterunterhalt !


Mondlicht
10.05.2007, 15:40
Hallo,

wir haben folgendes Problem, meine Tochter 19 Jahre hat schon einmal eine eigene Wohnung gehabt. Durch viele Probleme ist meine Tochter wieder zurück nach Hause gezogen. Mein Mann und ich habe beide einen Frührente von 700,00 Euro brutto = Netto 638,00 Euro. Nun soll der Stiefvater für meine Tochter unterhalt bezahlen, die Leistung wurde bis auf 71,00 Euro ohne ankündigung einfach gekürzt. Unsere frage, dürfen Sie das?? zumal noch zwei minderjährige Kinder im Haushalt leben. Der leibliche Vater zahlt nichts. Wir haben meiner Tochter eigendlich nur eine Unterkunft gegeben, damit Sie nicht Obdachlos wird. Von der Arge bekommt Sie keine Wohnung da unter 25 Jahre. Und als ob das nicht reicht, will das Job- Center, das wir uns jetzt auch noch eine billigere Wohnung suchen, obwohl mein Mann und ich im Sinne des SGB II nicht Hilfbedürftig sind. Das ich für meine Tochter aufkommen muss, das verstehe ich ja, aber doch nicht bei eine Netto Rente von 638,00 Euro oder?ß und was hat der Stiefvater damit zutun ?? könnt Ihr uns einen Tip geben, was wir jetzt machen können?? Der Hausfrieden ist auf Grund das mein Mann für meine Tochter Unterhalt bezahlen soll absolut zerrütet.

Liebe Grüße
Kerstin

StephanK
10.05.2007, 18:03
:welcome: mondbeschienene Kerstin,
ich muss erst mal nachfragen im Hinblick auf die von Euch bezogene Rente. Im Hinblick auf das Alter Deiner Tochter liegt die Annahme nahe, dass es sich nicht um eine vorgezogene Altersrente, sondern um eine Erwerbsunfähigkeitsrente handelt. Trifft das zu? Wenn ja, ist Eure gesundheitliche Situation so, dass Ihr (rein theoretisch) in der Lage wäret, drei Stunden täglich zu arbeiten?

Ich stelle diese Fragen nicht, weil ich etwa meinte, Ihr solltet arbeiten gehen, sondern weil sie für die Frage wichtig sind, ob überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Mondlicht
10.05.2007, 20:43
Hallo StephanK,

erstmal danke für den lieben willkommens Gruß, hier nun die Antworten auf Deine fragen.

Im Hinblick auf das Alter Deiner Tochter liegt die Annahme nahe, dass es sich nicht um eine vorgezogene Altersrente, sondern um eine Erwerbsunfähigkeitsrente handelt. Trifft das zu? Ja genau, es handelt sich um volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn ja, ist Eure gesundheitliche Situation so, dass Ihr (rein theoretisch) in der Lage wäret, drei Stunden täglich zu arbeiten? nein, sind wir nicht, sonst würden wir keine volle Erwerbsunfähikeitsrente bekommen.

Hoffe, ich konnte Dir alles beantworten, wenn nicht, einfach weiter Fragen.

Herzliche Grüße
Kerstin