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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung wg Rauch am Arbeitsplatz


ALN - Robot
10.05.2007, 12:40
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif

Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum:
Aktenzeichen: L 6 AL 24/05

Kernaussage: Die Arbeitsagentur darf keine Sperrzeit verhängen, wenn jemand seinen Arbeitsvertrag kündigt weil der Arbeitgeber keine rauchfreie Umgebung gewährleisten kann. Dabei kommt es weder auf die persönliche Empfindlichkeit des kündigenden Arbeitnehmers noch auf die Intensität des Tabakrauches am Arbeitsplatz an.

Wortlaut (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/6CA6E316C7F17D87C125729E0043910E/$file/2006-10-11-L-6-AL-0024-05.pdf) des Urteils