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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuss für Arbeitgeber


Julia2006
28.02.2006, 10:51
Gibt es noch Zuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung? Ich bin 49 Jahre und bekomme ALG II.

StephanK
28.02.2006, 12:05
Die gibt es, schwerpunktmäßig jedoch für Berufsrückkehrer, Behinderte und Ältere, wobei letztere Gruppe vom Gesetzgeber als 55+ verstanden wird. Die Realität kennen wir mit 45+ besser... :cry:

Die verschiedenen Leistungen sind auf der website der Bundesagentur aufgelistet; dort können auch weitergehende Informationen nachgelesen werden:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=4581&tl=tlcn&rqc=12&ls=false&ut=0

Für Alg II-Bezieher gibt es die meisten dieser Leistungen auch, siehe hier im Forum:
http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#42

Julia2006
28.02.2006, 22:24
Die gibt es, schwerpunktmäßig jedoch für Berufsrückkehrer, Behinderte und Ältere, wobei letztere Gruppe vom Gesetzgeber als 55+ verstanden wird. Die Realität kennen wir mit 45+ besser... :cry:

Die verschiedenen Leistungen sind auf der website der Bundesagentur aufgelistet; dort können auch weitergehende Informationen nachgelesen werden:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=4581&tl=tlcn&rqc=12&ls=false&ut=0

Für Alg II-Bezieher gibt es die meisten dieser Leistungen auch, siehe hier im Forum:
http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#42

Hatte heute doch eine Auskunft von der ARGE bekommen und die meinten, wenn ich über ein Jahr arbeitslos sei, würde ein Arbeitgeber 50 % bis zu 5 Monaten bekommen? Entspricht dies nicht den Tatsachen?

border
28.02.2006, 23:14
Hallo Julia,

aus meiner Erfahrung kann ich sagen das die Zeiten in der Zuschüsse an die Arbeitgeber von der ARGE gezahlt werden stark von dem Sachbearbeiter abhänig sind, b.z.w. ob und wann man schon mal gefördert wurde und wofür, und davon wieviel Geld gerade in der Kasse ist. (Ermessensentscheidung)

- bzw von der Ansicht des Sachbearbeiters auf Erfolg dieser Subvention, das heißt bei Übernahmeverpflichtung seitens des Arbeitgebers sollte ein halbes Jahr kein Problem sein.

Bestimmungen hierüber kenne ich nicht, ist meiner Meinung nach weitgehend Verhandlungssache und Überzeugungsarbeit beim, mit dem Sachbearbeiter.

MfG

border

graefin_zahl
01.03.2006, 22:29
Der Sachbearbeiter ist meistens gar nicht so frei, denn die Geschäftsführung der ARGE kann mit ermessenslenkenden Weisungen die Förderung schon sehr steuern. Höhe und Dauer der Förderung kann sich von Stadt zu Stadt sehr unterscheiden, je nach Arbeitsmarktlage vor Ort und vorhandenen Mitteln.

Wenn der Topf nämlich leer ist kommt auch nix nach.