Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U25 ausziehen
Mysteryeyes
10.05.2007, 22:55
Hallo ich habe mal eine Frage. Wie ist das eigentlich wenn die Eltern umziehen und Ihre U25 Kinder nicht mitnehmen wollen? Weil es einfach nicht mehr geht? Kann die ARGE die Eltern zwingen die Kinder bei sich aufzunehmen? Also bei mir ist es so, dass meine Mutter aus Berlin raus zieht nach MOL (Brandenburg) Mol hat grünes Licht gegeben, dass Sie die Wohnung allein beziehen kann und die wird ihr auch bezahlt! Ihr Sohn will aber absolut nicht mit nach MOL weil er in Berlin seinen ganzen Freundeskreis hat! Die Mutter bezieht ALG2 und kann ja deshalb nicht zur Unterhaltsverpflichtung rangezogen werden oder? Weil Sie kann ja die Wohnung nicht bezahlen für den Sohn! Zahlt die ARGE dann für den Sohn eine Wohnung? Die "alte" Wohnung ist schon gekündigt zum 30.06.07 ab dem Tag hat auch der Sohn keine Wohnung mehr! Aber er kann ja nicht auf der Straße wohnen! MUSS die ARGE ihm eine Wohnung finanzieren?
Hoffe auf baldige Antwort
Mysteryeyes
10.05.2007, 23:04
Es ist ja nicht so, dass Sie ihren Sohn in die Obdachlosigkeit bringen will! Aber die beiden streiten sich ständig und meine Mutter hat auch ein Riesen Problem mit Ihrem Sohn!!! Er hat von frühs bis Nachts laute Musik an(wie in der Disco)nimmt keine Rücksicht, er hilft Ihr nicht im Haushalt, er ist ständig abends abwesend, gibt Ihr nur pampige antworten, er sitzt den ganzen Tag vor seinem PC und das hält sie einfach nicht mehr aus! Und deshalb will Sie alleine wohnen! was ja auch Verständlich ist oder? Wäre das ein schwerwiegender Grund für die ARGE? Achja der Sohn ist 22
StephanK
11.05.2007, 00:13
Die "schwerwiegenden sozialen Gründe" sind jedenfalls nicht einseitig in eine Richtung zu sehen, d.h. es geht dabei nicht nur um die Konstellation, dass ein erwachsenes Kind ausziehen und "weinende Eltern zurücklassen" will. Die Formulierung umfasst jede Problematik, die dazu führt, dass man überhaupt nicht mehr unter einem Dach zurecht kommt.
Dreh- und Angelpunkt ist halt, dass man das Zerwürfnis der ARGE glaubhaft und überzeugend darstellt. Das kann man z.B. auch mal so versuchen, dass man zusammen einen Termin bei der ARGE macht und jede/r die Problematik aus seiner/ihrer Sicht schildert. Scheidungswillige Ehepaare machen das ja genau so... :wink:
Mysteryeyes
11.05.2007, 09:33
Ja das stimmt auch wieder:sensationell:...aber beidseitig will weder der eine noch der andere miteinander Wohnen. Das Problem ist, dass die Mutter ein Problem mit Ihrem Sohn hat, er hat ständig Besuch zuhause es vergeht kein Tag wo seine Kumpels nicht vorbei kommen und dann gibt es immer Alkohol oder ständig klingelt für Ihn das Telefon und das hält sie einfach nicht mehr aus. Wäre das ein Grund für die ARGE, dass der Sohn eine Wohnung bekommt? Weil die Mutter hat schon eine neue Wohnung! Nur der Sohn nicht aber der kann ja nicht auf der Straße wohnen oder? Was für Schritte sollte man jetzt angehen? Einen Antrag auf Umzug für den Sohn stellen? Weil am 30.06.07 muss er aus der Wohnung sein weil da ist Kündigungsende! Und die Mutter hat ab 01.07.07 in MOL (Brandenburg) eine neue Wohnung!!!
Vielen Dank für deine Hilfe
StephanK
11.05.2007, 09:49
Der Umstand, dass die Mutter eine neue Wohnung angemietet hat, die (wie ich vermute) nur für eine Person zugeschnitten ist, zeigt sehr deutlich, dass sie zu einem Zusammenleben nicht mehr bereit ist. Ob man das nun als "schwerwiegenden sozialen Grund" oder als "sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Grund" einordnet (so die Formulierungen im Gesetz) ist letztlich schnuppe, weil die Folge die gleiche ist, nämlich dass die ARGE ihm eine eigene Wohnung finanzieren muss.
Ich weise auch auf diese Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=69740#post69740) hin. Allerdings würde ich nicht darauf wetten, dass das Berliner Sozialgericht oder jedenfalls in zweiter Instanz das Landessozialgericht ebenso entscheiden würde.
Mysteryeyes
11.05.2007, 18:23
Ok Vielen Dank StephanK für Deine Antwort!
Also MUSS die ARGE ihm eine Wohnung bezahlen. Wie sollte der Sohn am besten jetzt vorgehen? Also was sind die wichtigsten Schritte. Weil die Wohnung ist zum 30.06.07 gekündigt!!!
Liebe Grüße Mysteryeyes
StephanK
11.05.2007, 21:45
Siehe Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug). Im konreten Fall kommt noch hinzu, dass die oben erwähnte besondere Bedingung für unter 25jährige erfüllt sein muss. Das muss gleich am Anfang bei der Frage der Notwendigkeit des Umzuges angesprochen und begründet werden.
Mysteryeyes
14.05.2007, 17:32
Und was soll der Sohn machen, wenn die Wohnung abgelehnt wird?
Weil er kann doch nicht auf der Straße wohnen?
Aber ein Zusammenleben ist unmöglich. Was sind deiner Meinung nach die nächsten wichtigen Schritte?
1. Wohnungsangebot einholen
2. Beim Jobcenter Umzugsgenehmigung holen
3. Bei Ablehnung was dann?
Vielen Dank für Deine Hilfe
Dreh- und Angelpunkt ist halt, dass man das Zerwürfnis der ARGE glaubhaft und überzeugend darstellt. Das kann man z.B. auch mal so versuchen, dass man zusammen einen Termin bei der ARGE macht und jede/r die Problematik aus seiner/ihrer Sicht schildert. Scheidungswillige Ehepaare machen das ja genau so... :wink:
Guten Abend Mysteryeyes,
bevor Pkt. 3 eintreten sollte, was hier keiner hofft, sollten zunächst die Punkte 1 und 2 "bewerkstelligt" werden. Ich empfehle auch den o.a. Weg von StephanK zu beherzigen und das JobCenter auf drohende Obdachlosigkeit hinzuweisen.
Gruß
Mysteryeyes
18.05.2007, 16:05
Hallo liebes Team,
wollte euch mal auf dem laufenden halten! Also meine mutter, mein Freund (Verlobter)und ich (U25) haben die Bescheinigung bekommen von ARGE (MOL), dass das von uns vorgelegte Mietsangebot angemessen ist! Das heißt wir dürfen ausziehen! Meine Mutter allein und ich mit meinem Verlobten! Nun meine Frage:
Stehen uns Umzugskosten zu?
Nun muss nur noch mein Bruder untergebracht werden! Das heißt doch das die ARGE Berlin im eine Wohnung finanzieren MUSS? Sonst wohnt er ja auf der Straße! ISt das ein schwerwiegender Sozialer Grund?Oder worunter fällt das?
Vielen Dank für die Antworten
Mysteryeyes
StephanK
18.05.2007, 16:43
Stehen uns Umzugskosten zu?Ja, denn dass der Umzug erforderlich ist (das Schlüsselwort!) dürfte ja jetzt festgeklopft sein. Die Kostenübernahme muss aber vor dem Umzug von der ARGE zugesagt werden, und womöglich will die ARGE Kostenvoranschläge oder Vergleichsangebote, wenn Ihr den Umzug nicht selbst organisiert. Also rechtzeitig drum kümmern!
Nun muss nur noch mein Bruder untergebracht werden! Das heißt doch das die ARGE Berlin im eine Wohnung finanzieren MUSS? Sonst wohnt er ja auf der Straße! ISt das ein schwerwiegender Sozialer Grund?Es ist!
Mysteryeyes
21.05.2007, 13:12
Hallo StephanK,
bekommt man auch Umzugskosten von der ARGE, wenn man den Umzug selbst organisiert? Wir bräuchten nur ein Mietauto für den Umzug. Wird uns das von der ARGE bezahlt?
Vielen Dank für deine Hilfe! Ein Lob an Dich und Dein Team!!!:sensationell:
Mysteryeyes
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