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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld im Nachgang beantragen?


rameo
11.05.2007, 09:59
Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen:
Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber fristgerecht zum 31.04.07 gekündigt, bat in der Kündigung aber um vorzeitige Freistellung, da mein neuer Arbeitgeber mich gerne schon zum 15.04.07 einstellen wollte. Etwa spät erhielt ich die Bestätigung meines alten Arbeitgebers, dass ich schon zum 14.04.07 gehen kann. Jedoch hatte zu dem Zeitpunkt mein neuer Arbeitgeber schon Vertrag und organisatorisch alles zum 01.05. vereinbart.
Somit war ich zwei Wochen arbeitslos; ich meldete mich aber nicht beim Arbeitsamt, da ich einfach nicht daran dachte. :patsch:
Nun ist mir aber eingefallen, dass ich 1. für diese zwei Wochen keine Krankenkassen- und REntenversicherungsbeiträge gezahlt habe.
Gibt es eine Möglichkeit jetzt noch für diese zwei Wochen mich arbeitslos zu melden? Habe ich noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld?
Vielen Dank schon mal für Hilfe
Gruß

StephanK
11.05.2007, 10:36
:welcome: rameo,
möglich ist das wohl, aber es fragt sich, ob es auch sinnvoll ist.
Da Du das vorherige Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hast würde erst einmal eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, um die Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld sich verkürzen würde. Wenn Dein neuer Arbeitsvertrag unbefristet ist scheint es mir besser, die zwei Wochen "sausen zu lassen", wenn Du sie nicht gerade im Krankenhaus verbringen musstest und deswegen die Frage der durchgehenden Krankenversicherung virulent ist.

Warte aber vielleicht mal noch andere Antworten ab.

Seebarsch
11.05.2007, 15:30
Hallo rameo.
den Weg und die Arbeit kannst Du dir leider ersparen.
Nach § 122 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__122.html) ist eine der Anspruchsvoraussetzungen die persönliche Arbeitslosmeldung. Erst ab diesem Tag könnte gezahlt
werden.
Diese Voraussetzung kann nicht mehr nachgeholt oder ersetzt werden!
Hinsichtlich der Krankenversicherung ist das unerheblich, wenn Du in dieser Zeit keinen Arzt in Anspruch genommen hast. Sollte das doch der Fall sein, hast Du aus der vorherigen Beschäftigung einen Nachversicherungsschutz von 1 Monat.
Für die 14 Tage machen die fehlende Rentenversicherung mit Sicherheit auch nicht den Bock fett oder die Rente höher!
:confused: