sarija
12.05.2007, 00:52
mein freund (21) wohnt bei seiner mutter und geht zur schule, ich (25) wohne in einer wg, beziehen beide noch kein alg I oder alg II.
da ich schwanger bin (7.monat) haben wir ab dem 01.06. eine gemeinsame wohnung (mit wbs) gemietet.
dann bilden wir beide eine bedarfsgemeinschaft, ab 15.06.erhalte ich wegen ausbildungsende alg I,aufstockend dazu alg II (vorher zahlen meine eltern den unterhalt wegen meiner ausbildung)
wenn das kind geboren ist (im august), erhält mein freund bafög, davor hat er darauf keinen anspruch.
erhält er nun für den juni und juli alg II oder hätte er gar nicht ausziehen dürfen von seiner mutter, da er unter 25 ist?
verschiedene sachbearbeiter sagen, er bekäme nichts, da er in der ausbildung ist und seine mutter für ihn sorgen müsste, bzw. weil er unter 25 jahre alt ist, hätte er keinen anspruch auf alg II.
ich hätte weder zu ihm noch er zu mir ziehen können (extrem zu wenig platz) und wir möchten uns beide um die erziehung kümmern, nur mussten wir uns vor der geburt eine wohnung suchen,da die suche und einrichtung einer wohnung erst nach der geburt zu schwer wäre.
alleine kann ich die wohnung nicht bezahlen, da ich keine arbeitsstelle mehr finde für einen monat bis beginn der mutterschutzfrist.
viele grüße
sarija
da ich schwanger bin (7.monat) haben wir ab dem 01.06. eine gemeinsame wohnung (mit wbs) gemietet.
dann bilden wir beide eine bedarfsgemeinschaft, ab 15.06.erhalte ich wegen ausbildungsende alg I,aufstockend dazu alg II (vorher zahlen meine eltern den unterhalt wegen meiner ausbildung)
wenn das kind geboren ist (im august), erhält mein freund bafög, davor hat er darauf keinen anspruch.
erhält er nun für den juni und juli alg II oder hätte er gar nicht ausziehen dürfen von seiner mutter, da er unter 25 ist?
verschiedene sachbearbeiter sagen, er bekäme nichts, da er in der ausbildung ist und seine mutter für ihn sorgen müsste, bzw. weil er unter 25 jahre alt ist, hätte er keinen anspruch auf alg II.
ich hätte weder zu ihm noch er zu mir ziehen können (extrem zu wenig platz) und wir möchten uns beide um die erziehung kümmern, nur mussten wir uns vor der geburt eine wohnung suchen,da die suche und einrichtung einer wohnung erst nach der geburt zu schwer wäre.
alleine kann ich die wohnung nicht bezahlen, da ich keine arbeitsstelle mehr finde für einen monat bis beginn der mutterschutzfrist.
viele grüße
sarija