Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zumutbarkeit
es geht um die zumutbarkeit eines durch die agentur fuer arbeit verbindlichen jobangebots bei einer zeitarbeitsfirma.
laut dem zumutbarkeitsgesetz §121 des sgb heisst es:
"(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar,
wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt.
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten
um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine
Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der
Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld."
vielleicht kann mir jemand beim rechnen helfen:
ich bin arbeitslos und beziehe arbeitslosengeld I seit 1.4. 2007
september 2001 bis august 2006 war ich teilzeitig beschaeftigt und habe netto ca 930 euro verdient.
ab august 2006 bis april 2007 war ich vollzeitig beschaeftigt (40-stunden) und verdiente netto ca 1450.
also 4 monate teilzeit plus 8 monate vollzeitnettoverdienst bedeutet im schnitt 1270 euro als grundlage fuer dei berechnung meines arbeitslosengeldes von 712 euro.
die vom arbeitsamt angebotene stelle bedeutet einen nettoverdienst von 1080 euro bei 40 stunden.
nun also die frage, liegt in meinem fall die zumutbarkeit drunter oder drueber, richtet sich die bemessung der zumutbarkeit
an dem mischgehalt aus teilzeit und vollzeit oder nach dem letzten vollzeitgehalt, da es sich bei der stelle die mir jetzt "offeriert"
wurde um eine vollzeitstelle handelt.
Seebarsch
13.05.2007, 12:30
Hallo martha,
:welcome:
die Prüfung, ob ein Arbeitsangebot zumutbar ist oder nicht, wird leider nur anhand der Bruttoentgelte vorgenommen. Da helfen die von Dir genannten Nettoentgelte leider nicht weiter.
Man müsste also wissen, wie hoch das der Bemessung des Alg zugrunde gelegte kalendertägliche Bemessungsentgelt ist. Die Höhe kannst Du aus dem Bewilligungsbescheid entnehmen.
Zusätzlich muss man dann noch wissen, wie hoch der Bruttolohn bei der vorgeschlagenen Stelle ist!
:confused:
vielen dank fuer die prompte antwort!
der bruttolohn der offerierten stelle ist laut telefonischer aussage der personalvermittlung 10.-euro pro stunde. wird nach stunden abgerechnet das ganze. urlaub krankheit durchbezahlt - wie das mit feiertagen aussieht muesste ich noch erfragen faellt mir gerade ein.
der Arbeitsplatz ist ca 15 km von einem heimatort entfernt.
Fahrtkosten der s-bahn werden uebernommen, ob es einen shuttlebus zum arbeitgeber gibt konnte mir die personalvermittlungsmitarbeiterin nicht sagen und meinte, dass ein pkw wegen der abgelegenen lage des arbeitgebers vorteilig ware (steht auch so in der stellenbeschreibung), diese fahrtkosten aber nicht erstattet werden.
die bedingungen sind wirklich fuer das erste arbeitsangebot sehr schlecht und inwieweit die 40 stunden dann auch verbindlich sind, wage ich noch nicht zu beurteilen, aber wenn sie eingehalten werden komme ich auf einen monatlichen bruttolohn bei im schnitt 20 arbeitstagen von 1600 euro.
ich fuehle mich sehr unter druck, zumal mir das tolle "angebot" direkt einen tag nach einem persoenlichen termin beim arbeitsamt heireinflatterte wo die sachbearbeiterin fuer die berufliche einstufung (eine andere als die vermittlerin!) feststellte, dass ich ueberqualifiziert fuer call-center-jobs sei und ab morgen an einer 14taegigen trainingsmassnahme zur selbstvermarktung teilnehmen soll.
die zweite vermittlerin sagte nur: machense mal, der verdienst liegt ja ueber ihrem arbeitslosengeld.
p.s.
da ich mich gerade auch selbsstaendig um inhaltlich und finanziell angemessenere stellen bemuehe, erwage ich fast, sollte man mich zu einem bewerbungsgespraech laden, die stelle nicht anzunehmen und eine sperre zu riskieren.
erstens: wie lange wuerde diese sein. zweitens: wuerden mich die sachbearbeiter dann "auf dem kieker" haben, bzw. hette das sonst noch irgendwelche konsequenzen?
Seebarsch
13.05.2007, 17:18
Hallo martha,
nach dem was Du schreibst, wären für die neue Stelle ca. 1600 € Brutto fällig.
Nach der Zumutbarkeitsregel wäre Dir dann die Stelle zumutbar, wenn das zur Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogene Bruttoarbeitsentgelt ca 1280 € (80% von 1600€) überschreitet!
Sollte Dein Arbeitsentgelt also 42,66 € kalendertäglich überschreiten (1280:30), wäre die Stelle nicht zumutbar und Du müsstest dich weder bewerben noch die Stelle antreten.
Über eine Ablehnung der Stelle würde ich ohne Prüfung der Zumutbarkeit nicht nachdenken.
Das würde, wenn es sich um die erste Ablehnung einer Stelle handelt, eine Sperrzeit von 3 Wochen nach sich ziehen. In dieser Zeit würdest Du kein Alg bekommen, sich die Anspruchsdauer aber trotzdem mindern. Von Deinem Anspruch wären also 21 Kalendertage ohne Gegenleistung weg.
Weiterhin ist natürlich zu vermuten, dass die Ablehnung einer Arbeit besonders intensive Prüfungen und Bemühungen nach ziehen würden, um Deine Arbeitsbereitschaft zu testen.
So könnte ganz schnell ein weiteres Arbeitsangebot oder das Angebot einer Maßnahme folgen.
An Deiner Stelle würde ich zuerst ganz genau ausloten, ob die angebotene Stelle überhaupt zumutbar ist!
:)
vielen dank fuer die antwort.
leider habe ich einen satz nicht verstanden in deinem letzten post:
"Sollte Dein Arbeitsentgelt also 42,66 € kalendertäglich überschreiten (1280:30), wäre die Stelle nicht zumutbar und Du müsstest dich weder bewerben noch die Stelle antreten."
meintest du UNTERschreiten? oder seth ich einfach nur auf dem schlauch?
ausserdem noch:
eine sehr wichtige frage ist fuer mich, ob sich die bezahlung einer VOLLZEIT-stelle bzw. die zumutbarkeit nur aus dem zur Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogene Bruttoarbeitsentgelt von ca 1280 € berechnen laesst, da es sich ja hier in meinem speziellen fall um eine mischrechnung aus einer teilzeitstelle mit 23 stunden und einer vollzeitstelle mit 40 stunden zusammensetzt.
hm wie soll ich erklaeren..haette ich die teilzeitstelle vollzeitig ausgefuehrt haette ich natuerlich mehr verdient...
ich hoffe ich konnte mein problem ein bisschen rueberbringen, faellt mir grad schwer zu formulieren.
warum der threat hierher verschoben wurde ist mir nicht ganz klar, denn ich beziehe AG I und habe dadurch noch andere rechte, was die zumutbarkeit bedeutet, soviel ich weiss.
mein problem ist ja, dass viele frage zu AG II ausfuehrlich erlaeutert werden aber diese anfangsphase mit der agentur fuer arbeit auch nicht leicht ist und ja wie gesagt noch andere rechte und pflichten angesagt sind.
:confused:
Seebarsch
14.05.2007, 18:55
Hallo martha,
die Zumutbarkeit wird ausschliesslich auf die Höhe der Bruttoentgelte bezogen.
Wenn z.B. das Bruttoentgelt aus dem das Alg bemessen wird mtl. 1600 € beträgt, ist jedes Entgelt aus dem Job bis 1280 € zumutbar.
Das bezieht sich auf die ersten drei Monate der Alo. Danach sinkt der Satz weiter.
:(
Hallo Seebarsch!
die Zumutbarkeit wird ausschliesslich auf die Höhe der Bruttoentgelte bezogen.
:(
Ich bekomme für eine 30 Stunden-Arbeitslosigkeit einen täglichen Brutto-Satz von 49,00 Euro. Die mir angebotene vermittelte Stelle ist für 20 Stunden bei knapp 700 Euro brutto.
Ich bin seit dem 5. März 2007 arbeitslos, also im 4. Monat.
Wie wird bei mir das monatliche Brutto-ALG berechnet? Mit 30 multiplizieren? Oder muss ich für die Errechnung der Zumutbarkeit den Anteil für eine 20-Stunden-Stelle errechnen?
Kannst Du mir auch helfen?
Vielen Dank, Dini46:confused:
StephanK
10.06.2007, 13:46
warum der threat hierher verschoben wurde ist mir nicht ganz klar, denn ich beziehe AG IWo Menschen arbeiten, kommen Fehler vor... Ist jetzt korrigiert! :)
Seebarsch
10.06.2007, 16:58
Hallo Dini46,
die Stundenzahl spielt bei der Zumutbarkeit keine Rolle, weil es ausschließlich um das aus der neuen Beschäftigung erzielbare Entgelt geht.
Bei einem täglichen Bruttoentgelt von 49€ errechnet sich ein monatliches Bruttoentgelt im Alg von 49€x30Tage = 1470€.
Gemindert um 30 % (4-6 Monate alo) ergibt das 1029€.
Jeder Job der, unabhängig von der Stundenzahl, im Monat weniger als 1029€ brutto bringt, ist nicht zumutbar!
Ich würde den Vermittler/in darauf hinweisen, damit er das Stellenangebot an dich zurücknimmt!
:shock:
Vielen Dank für Deine Antwort. Das erspart mir einen Job, wobei ich schon beim Vorstellungsgespräch ein so schlechtes Gefühl hatte. Jetzt muss ich vielleicht nicht die ganzen unangenehmen Details des Vorstellungsgespräches beim Sachbearbeiter wiederholen.
Ich bedanke mich ganz herzlich, und mir fällt ein riesiger Stein vom Herzen!
Liebe Grüße, Dini46:nacht:
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