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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzblatt 2.2


kRizZo
13.05.2007, 08:37
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Zusatzblatt 2.2 was mein Arbeitgeber ausfüllen musste nachdem ich bei Ihm eingestellt wurde. Ich bin zum 1.April 2007 Arbeitslos geworden, Antrag gestellt und Geld anstandslos bekommen. Schon zum 16.04.2007 habe ich eine neue Arbeitsstelle begonnen und natürlich zum ende des Monats (auch für diese ca. 2 Wochen) den Zahltag bekommen. nun habe ich letzte Woche das Zusatzbaltt 2.2 abgegeben wo auch der Verdienst vom Monat April eingetragen war, will das Arbeitsamt jetzt rückforderungen für meine Auszahlung im April?

Danke für eure Antworten.

quinkyjones
13.05.2007, 13:05
Hallo,

wenn Du ALGII bezogen hast, klare Antwort: JA

Es gilt das Zuflussprinzip, in dem Monat in dem Einkommen erzeilt wird wird mit dem ALGII-Anspruch verrechnet.

Da Du aber Erwerbseinkommen hattest, steht Dir vor der Verrechnung der Erwerbstätigenfreibetrag zu:
100€ Grundfreibetrag
von 100-800€ = 20%
von800-1200€ = 10% (mit Kind bis 1500€)

Der Freibetrag wird vom Bruttoverdienst berechnet.

Sind arbeitsabhängige Kosten vorhanden, die den Grundfreibetrag von 100€ überschreiten, wird dieser Betrag statt 100€ Grundfreibetrag verrechnet.

Gruß
Quniky

kRizZo
13.05.2007, 13:41
Dann hab ich wohl einen Fehler gemacht und das Zusatzblatt 2.2 abgegeben, hätte ich ja meiner Meinung nach garnicht müssen. Der Zuständige auf dem AMT hat nur gemeint das ich es ausfüllen lassen soll, damit er weiß ob er mir im Mai´07 auch noch was auszahlen muss oder ob mir was zusteht. Ich hätte es ja auch erst nächsten Monat meinem Arbeitgeber vorlegen können, dann wäre der Monat "April" garnicht aufgeführt gewesen. Wäre es trotzdem zur Rückforderung gekommen?

quinkyjones
13.05.2007, 19:05
Hallo,

meiner Meinung nach ja.
Laut Gesetz wäre es zu Unrecht bezogenes ALGII gewesen. Das Amt hätte auch die Möglichkeit, nachträglich diesen Betrag zu fordern. Unter Umständen hätte man Dir Betrugsversuch unterstellt, da diese Meldung nun einmal Pflicht ist, sofern man für den Monat ALGII bezogen hat.

Gruß
Quinky