StephanK
13.05.2007, 13:20
Die Linksfraktion im Bundestag hatte nachgefragt, wie sich die Urteile Berliner Verwaltungsgerichts zur Rundfunkgebührenbefreiung von Alg II-Beziehern mit geringem Zuschlag (siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=37547)) aus Sicht der Bundesregierung auswirken werden und ob der Bund bei den bevorstehenden Neuverhandlungen der Länder über die Rundfunkgebühren seinen Einfluss geltend machen werde, um dieses Problem zu lösen.
Erwartungsgemäß hat die Bundesregierung geantwortet, dass die Rundfunkgebühren eine ausschließliche Angelegenheit der Länder seien und der Bund sich darin weder einmischen wolle noch könne. Zudem liege noch keine Urteilsbegründung vor, so dass eine Kommentierung unangebracht sei.
Nachzulesen auf Bundestagsdrucksache 16/5099 (http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605099.pdf).
Erwartungsgemäß hat die Bundesregierung geantwortet, dass die Rundfunkgebühren eine ausschließliche Angelegenheit der Länder seien und der Bund sich darin weder einmischen wolle noch könne. Zudem liege noch keine Urteilsbegründung vor, so dass eine Kommentierung unangebracht sei.
Nachzulesen auf Bundestagsdrucksache 16/5099 (http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605099.pdf).