Seelöwe
01.03.2006, 14:11
Hallo liebe Forenmitglieder.
Kurz zur Situation: Ich bin geschieden, 2000, habe zwei Kinder, 12 und 14, welche bei mir 2004 und QI 2005 lebten. Seitdem lebt noch ein Kind bei mir.
2004 habe ich Arbeitslosenhilfe bekommen. Seit 2005 ALG II.
Nachdem die Mutter, berufstätig, keinen Unterhalt für die Kinder zahlte, Kindergeld bis zur Sorgerechtsregelung bekam, sie hatte das alleinige SoRe, stehen die Chancen gut, wenigsten ein paar Euro zu bekommen.
Frage: Wie wirkt sich das auf das ALG I und ALG II aus, sollten nachträglich aus 2004 und 2005 Unterhalts- und Kindergelder kommen?
Wird der Kindesunterhalt und das, seitens der Mutter zu unrecht bezogene Kindergeld - sollte hier etwas per Gericht herauskommen:
1. verrechnet mit ALG I und ALG II
2. zu 100 % den Kindern überlassen
3. ???
Vielen Dank für hilfreiche Info´s.
Kurz zur Situation: Ich bin geschieden, 2000, habe zwei Kinder, 12 und 14, welche bei mir 2004 und QI 2005 lebten. Seitdem lebt noch ein Kind bei mir.
2004 habe ich Arbeitslosenhilfe bekommen. Seit 2005 ALG II.
Nachdem die Mutter, berufstätig, keinen Unterhalt für die Kinder zahlte, Kindergeld bis zur Sorgerechtsregelung bekam, sie hatte das alleinige SoRe, stehen die Chancen gut, wenigsten ein paar Euro zu bekommen.
Frage: Wie wirkt sich das auf das ALG I und ALG II aus, sollten nachträglich aus 2004 und 2005 Unterhalts- und Kindergelder kommen?
Wird der Kindesunterhalt und das, seitens der Mutter zu unrecht bezogene Kindergeld - sollte hier etwas per Gericht herauskommen:
1. verrechnet mit ALG I und ALG II
2. zu 100 % den Kindern überlassen
3. ???
Vielen Dank für hilfreiche Info´s.