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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reisekostenablehnung


puester
14.05.2007, 17:21
Ich will nich lange reden,tippe den Brief ab!!

Sehr geehrter Herr ...

Ihren Antrag vom .. lehne ich ab.

Die Entscheidung beruht auf § 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch SBG II
i.V.m.§ 45 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III.

Begründung:

Das Vorstellungsgespräch am .... erfolgte auf Eigeninitiative und nicht auf

Veranlassung der Fa..... und weiter war lt. schriftlicher Bestätigung keine

Stelle zu besetzen.

Gemäß § 45 Abs. 2 SGB III können als Unterstützende Leistungen die kosten für fahrten zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden.

Die Entscheidung über die Bewilligung liegt in meinem Ermessen. Bei der Abwägung des öffentlichen Interesses an der Ablehnung Ihres Antrages gegenüber Irem Interesse an der Bewilligung von Reisekosten komme ich zu dem Ergebniss,dass hier das öffentliche Interesse eindeutig überwiegt.
Die Allgemeinheit finanziert durch Steuergelder die Leistungen nach SGB II,so dass das Interesse der Allgemeinheit an einem solchen Umgang mit den Geldern besonders stark zu gewichten ist.

Ihr Interesse an der Bewilligung ist in Hinblick darauf,dass bei Fa.....
keine Stelle zu besetzen war,gegenüber dem öffentlichen Interesse zurück zu setzen,da keine Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit aus der Vorstellung resultieren konnte.Die Ablehnung Ihres Antrages ist somit auch angemmessen und daher insgesamt verhältnismäßig.


!!! Muß dazu sagen das ich vor der Abfahrt ,es handelt sich um 1000km hin und zurück,einen Termin bei der guten Frau hatte,und ich Ihr gesagt habe das ich zurück ziehe nach Meck-Pomm ,und ich in ein paar tagen dahin müßte wegen Whngs.klärungen.
Dann habe ich Ihr gesagt ob sie mir nicht so ein Antrag auf Fahrkosten mitgeben könnte ,
dann kann ich mir ja noch jemanden suchen und dort zum Vorstellungsgespräch gehen.
Diesen Antrag gab sie mir auch mit .

Was soll und kann ich jetzt tun.

Wäre sehr dankbar.:wut:

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15.05.2007, 12:51
Hallo puester,

-so wie ich das sehe kannst Du da nichts machen, Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch müssen vor diesem genehmigt sein, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten.

Ein Antrag auf Übernahme dieser Kosten muß vor Antritt der Fahrt genehmigt sein sonst gibt es kein Geld.

einfach zu sagen ich fahre hierhin oder dorthin zum Vorstellungsgespräch, fülle einen Antrag aus und bekomme die Fahrtkosten erstattet geht nicht.

Gruß

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puester
15.05.2007, 13:18
Aha,aber dann hätte Sie mir den Antrag doch erst gar nicht geben brauchen,oder??

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15.05.2007, 13:35
Hallo puester,

-die Herausgabe eines Antrages sagt nichts über die Genehmigung eines solchen aus, genehmigt ist der erst wenn er ausgefüllt und vom Bearbeiter unterschrieben ist. Und da Du nach so einem Antrag gefragt hast hat Sie dir einen gegeben.

Gruß

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