puester
14.05.2007, 17:21
Ich will nich lange reden,tippe den Brief ab!!
Sehr geehrter Herr ...
Ihren Antrag vom .. lehne ich ab.
Die Entscheidung beruht auf § 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch SBG II
i.V.m.§ 45 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III.
Begründung:
Das Vorstellungsgespräch am .... erfolgte auf Eigeninitiative und nicht auf
Veranlassung der Fa..... und weiter war lt. schriftlicher Bestätigung keine
Stelle zu besetzen.
Gemäß § 45 Abs. 2 SGB III können als Unterstützende Leistungen die kosten für fahrten zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden.
Die Entscheidung über die Bewilligung liegt in meinem Ermessen. Bei der Abwägung des öffentlichen Interesses an der Ablehnung Ihres Antrages gegenüber Irem Interesse an der Bewilligung von Reisekosten komme ich zu dem Ergebniss,dass hier das öffentliche Interesse eindeutig überwiegt.
Die Allgemeinheit finanziert durch Steuergelder die Leistungen nach SGB II,so dass das Interesse der Allgemeinheit an einem solchen Umgang mit den Geldern besonders stark zu gewichten ist.
Ihr Interesse an der Bewilligung ist in Hinblick darauf,dass bei Fa.....
keine Stelle zu besetzen war,gegenüber dem öffentlichen Interesse zurück zu setzen,da keine Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit aus der Vorstellung resultieren konnte.Die Ablehnung Ihres Antrages ist somit auch angemmessen und daher insgesamt verhältnismäßig.
!!! Muß dazu sagen das ich vor der Abfahrt ,es handelt sich um 1000km hin und zurück,einen Termin bei der guten Frau hatte,und ich Ihr gesagt habe das ich zurück ziehe nach Meck-Pomm ,und ich in ein paar tagen dahin müßte wegen Whngs.klärungen.
Dann habe ich Ihr gesagt ob sie mir nicht so ein Antrag auf Fahrkosten mitgeben könnte ,
dann kann ich mir ja noch jemanden suchen und dort zum Vorstellungsgespräch gehen.
Diesen Antrag gab sie mir auch mit .
Was soll und kann ich jetzt tun.
Wäre sehr dankbar.:wut:
Sehr geehrter Herr ...
Ihren Antrag vom .. lehne ich ab.
Die Entscheidung beruht auf § 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch SBG II
i.V.m.§ 45 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III.
Begründung:
Das Vorstellungsgespräch am .... erfolgte auf Eigeninitiative und nicht auf
Veranlassung der Fa..... und weiter war lt. schriftlicher Bestätigung keine
Stelle zu besetzen.
Gemäß § 45 Abs. 2 SGB III können als Unterstützende Leistungen die kosten für fahrten zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden.
Die Entscheidung über die Bewilligung liegt in meinem Ermessen. Bei der Abwägung des öffentlichen Interesses an der Ablehnung Ihres Antrages gegenüber Irem Interesse an der Bewilligung von Reisekosten komme ich zu dem Ergebniss,dass hier das öffentliche Interesse eindeutig überwiegt.
Die Allgemeinheit finanziert durch Steuergelder die Leistungen nach SGB II,so dass das Interesse der Allgemeinheit an einem solchen Umgang mit den Geldern besonders stark zu gewichten ist.
Ihr Interesse an der Bewilligung ist in Hinblick darauf,dass bei Fa.....
keine Stelle zu besetzen war,gegenüber dem öffentlichen Interesse zurück zu setzen,da keine Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit aus der Vorstellung resultieren konnte.Die Ablehnung Ihres Antrages ist somit auch angemmessen und daher insgesamt verhältnismäßig.
!!! Muß dazu sagen das ich vor der Abfahrt ,es handelt sich um 1000km hin und zurück,einen Termin bei der guten Frau hatte,und ich Ihr gesagt habe das ich zurück ziehe nach Meck-Pomm ,und ich in ein paar tagen dahin müßte wegen Whngs.klärungen.
Dann habe ich Ihr gesagt ob sie mir nicht so ein Antrag auf Fahrkosten mitgeben könnte ,
dann kann ich mir ja noch jemanden suchen und dort zum Vorstellungsgespräch gehen.
Diesen Antrag gab sie mir auch mit .
Was soll und kann ich jetzt tun.
Wäre sehr dankbar.:wut: