Betroffener
09.05.2005, 12:05
Das Gesetz schreibt vor, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in der tatsächlichen Höhe übernommen werden müssen, soweit diese angemessen sind. Wenn es Probleme gibt, kommen sie fast immer daher, dass die ARGE/Kommune die Wohnkosten für unangemessen hoch hält.
Weil es bei den Wohnungsmieten riesige Unterschiede zwischen verschiedenen Städten und zwischen Stadt und Land gibt, ist die "Angemessenheit" immer nur auf den eigenen Wohnort bezogen. Deswegen ist es in einem überregionalen Forum wie diesem auch sehr schwierig, in Einzelfällen Ratschläge zu geben. Am besten ist es, Leute aus der eigenen Stadt oder dem eigenen Landkreis, örtliche Erwerbsloseninitiativen oder auch die Stadtverwaltung zu fragen, die die örtlichen Verhältnisse kennen. Manche Städte bieten auch auf ihrer eigenen Internet-Seite Informationen darüber, welche Wohnungsmieten für welche Haushaltsgrößen als angemessen angesehen werden. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Seite von alg2.info (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft)
Verschiedene lokale Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30) in PDF-Dateien der einzelnen Regionen
Als Übersicht hier ein Auszug aus "73Fragen_SGB2.PDF" von der Arbeitsagentur:
Angemessenheit bedeutet hier, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt.
Durchschnittlich können die folgenden qm- Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 – 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.
Allerdings sind das eben "ca." (circa=ungefähre) Vorgaben, die Sache der Bundesländer sind und sich deswegen leicht unterscheiden. Wenn es also Streit um geringe Abweichungen von diesen Vorgaben gibt, muss man sich sehr genau über die im jeweiligen Land geltenden Regelungen kundig machen.
Ein sehr lesenswerter Artikel über die ganze Problematik, der die aktuellen Tendenzen zusammenfasst und auch zeigt, wie mit diesen Fragen Politik gemacht wird, ist ebenfalls auf der alg2.info-Seite (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/alg-II-und-wohnen.html) zu finden.
Link: Weiterführende Informationen rund um ALG II - Linksammlungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
Weil es bei den Wohnungsmieten riesige Unterschiede zwischen verschiedenen Städten und zwischen Stadt und Land gibt, ist die "Angemessenheit" immer nur auf den eigenen Wohnort bezogen. Deswegen ist es in einem überregionalen Forum wie diesem auch sehr schwierig, in Einzelfällen Ratschläge zu geben. Am besten ist es, Leute aus der eigenen Stadt oder dem eigenen Landkreis, örtliche Erwerbsloseninitiativen oder auch die Stadtverwaltung zu fragen, die die örtlichen Verhältnisse kennen. Manche Städte bieten auch auf ihrer eigenen Internet-Seite Informationen darüber, welche Wohnungsmieten für welche Haushaltsgrößen als angemessen angesehen werden. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Seite von alg2.info (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft)
Verschiedene lokale Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30) in PDF-Dateien der einzelnen Regionen
Als Übersicht hier ein Auszug aus "73Fragen_SGB2.PDF" von der Arbeitsagentur:
Angemessenheit bedeutet hier, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt.
Durchschnittlich können die folgenden qm- Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 – 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.
Allerdings sind das eben "ca." (circa=ungefähre) Vorgaben, die Sache der Bundesländer sind und sich deswegen leicht unterscheiden. Wenn es also Streit um geringe Abweichungen von diesen Vorgaben gibt, muss man sich sehr genau über die im jeweiligen Land geltenden Regelungen kundig machen.
Ein sehr lesenswerter Artikel über die ganze Problematik, der die aktuellen Tendenzen zusammenfasst und auch zeigt, wie mit diesen Fragen Politik gemacht wird, ist ebenfalls auf der alg2.info-Seite (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/alg-II-und-wohnen.html) zu finden.
Link: Weiterführende Informationen rund um ALG II - Linksammlungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)