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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Häufige Probleme bei den Wohnkosten (Kosten der Unterkunft)


Betroffener
09.05.2005, 12:05
Das Gesetz schreibt vor, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in der tatsächlichen Höhe übernommen werden müssen, soweit diese angemessen sind. Wenn es Probleme gibt, kommen sie fast immer daher, dass die ARGE/Kommune die Wohnkosten für unangemessen hoch hält.

Weil es bei den Wohnungsmieten riesige Unterschiede zwischen verschiedenen Städten und zwischen Stadt und Land gibt, ist die "Angemessenheit" immer nur auf den eigenen Wohnort bezogen. Deswegen ist es in einem überregionalen Forum wie diesem auch sehr schwierig, in Einzelfällen Ratschläge zu geben. Am besten ist es, Leute aus der eigenen Stadt oder dem eigenen Landkreis, örtliche Erwerbsloseninitiativen oder auch die Stadtverwaltung zu fragen, die die örtlichen Verhältnisse kennen. Manche Städte bieten auch auf ihrer eigenen Internet-Seite Informationen darüber, welche Wohnungsmieten für welche Haushaltsgrößen als angemessen angesehen werden. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Seite von alg2.info (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft)
Verschiedene lokale Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30) in PDF-Dateien der einzelnen Regionen

Als Übersicht hier ein Auszug aus "73Fragen_SGB2.PDF" von der Arbeitsagentur:
Angemessenheit bedeutet hier, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt.

Durchschnittlich können die folgenden qm- Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 – 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.
Allerdings sind das eben "ca." (circa=ungefähre) Vorgaben, die Sache der Bundesländer sind und sich deswegen leicht unterscheiden. Wenn es also Streit um geringe Abweichungen von diesen Vorgaben gibt, muss man sich sehr genau über die im jeweiligen Land geltenden Regelungen kundig machen.

Ein sehr lesenswerter Artikel über die ganze Problematik, der die aktuellen Tendenzen zusammenfasst und auch zeigt, wie mit diesen Fragen Politik gemacht wird, ist ebenfalls auf der alg2.info-Seite (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/alg-II-und-wohnen.html) zu finden.

Link: Weiterführende Informationen rund um ALG II - Linksammlungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)

TumadieMoerchen
21.04.2006, 22:11
Wäre es zum Beispiel ein Vorteil für mich, wenn mein Vermieter eine um 20qm zu grosse Wohnung auf dem Papier faktisch kleiner machen würde so dass die Wohnraumgrösse angemessen wäre?
In meinem Fall würde er von 70 auf 50 oder 55 ändern. Die Kaltmiete würde allerdings weiterhin mit 300 und die Nebenkosten ebenfalls bei 120€ bleiben. Könnte ich so ein Schreiben mit Zwangsumzug umgehen?


Gruss Michael

Betroffener
21.04.2006, 22:49
TumadieMoerchen,

damit steigt aber der m²-Preis ins unermessliche für Kaltmiete und Heizung. Ich habe keine Ahnung wie das im Kreis Limburg gehandhabt wird.

Solange Du keinen Hausbesuch bekommst (deswegen kommt wohl keiner, die suchen anderes) und die Miete ansonsten im "grünen" Bereich bleibt, wäre das wohl trotzdem eine denkbare Variante, wenn sonst nichts auffällig wird.

Wie schaut das dann bei den Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen auf? Tauchen da Flächenangaben auf, die Dich später ins Verderben stürzen könnten?

Gruss nach Limburg

TumadieMoerchen
21.04.2006, 23:07
Also wenn ich mir vergleichbare kleinere Wohnungen anschaue in Limburg liegen die alle bei 5€ pro qm. Meine liegt bei 4,19€. Das ist verdammt günstig. Macht es Sinn ggf. sich mit dem Mieterschutzbund mal vorher kurzzuschliessen? ich bin ja dort Mitglied. Jedenfalls wäre es völlig hirnrissig aufgrund der grösseren qm Zahl hier auszuziehen bei dem Preis.
vielleicht red ich mit meinem Vermieter dass er die garage mit 30€ mit in die Kaltmiete reinnimmt also 330kalt. Irgendwie muss das machbar sein.
Ich weiss jedenfalls, dass ich hier im Haus mit Abstand die günstigste Wohnung habe. Alle anderen liegen weit über meiner Miete teilweise bis zu 100€ drüber

Betroffener
22.04.2006, 23:28
Machbar ist da einiges, wenn der Vermieter mitspielt.

Es muss aber auch langfristig beherrschbar bleiben - und da habe ich so meine Zweifel.

Wenn es aber Nebenkosten und Heizkostenabrechnungen gibt, wird das Amt die sehen wollen, z.B. bei Nachzahlungen.

Und wenn dann 75 m² beheizte Fläche drin steht, die Wohnung laut Vertrag nur 55 m² hat, dann ist Stress vorprogrammiert.

Gleiches gilt für die "eingerechnete" Garage.

Feline
23.04.2006, 23:44
Ich denk mal, das Amt interessiert hauptsächlich die Kosten, erst in 2. Linie die qm, oder?
Was allerdings bei der NBK-Abrechnung dann wieder voll reinschlägt, das ist wahr - und dann ja auch nicht mehr zu verheimlichen ginge, es sei denn der Vermieter ist so nett und "fälscht" da auch die qm. Allerdings darf der ja keinen Gewinn bei den NBK machen, und ich denk mal, da würden enorme Nebenkosten pro qm rauskommen, aber ob das das Amt interessiert? kA... :shock:

d.weinigel
23.11.2009, 14:43
Ich denk mal, das Amt interessiert hauptsächlich die Kosten, erst in 2. Linie die qm, oder?


Jeep Feline, aber es muss auch die Warmmiete stimmen, den ich selber habe 51 m² und bezahle nur 288,50 € war und das ist dieser Satz der von der ARGE in Sachsen ausgezahlt wird.

Zu den Nebenkosten kann ich nur eins Sagen: Es kommt darauf an wie hoch die ist. Bei mir haben Sie nur die Hälfte von über 400 € Übernommen :razz: und den Rest zahle ich in Raten ab.

Die Wohung würde normal 316,94 kosten. Einmal hab ich angefragt, ob mann da was machen kann und der Vermieter is dann von sich aus nochemal runtergegangen