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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnen bei den Eltern mit Mietvertrag


DIPLOMTOTEN
02.03.2006, 00:00
Hallo
Ich habe einige Fragen. Vielleicht erst mal zu mir.
Ich bin 35 Jahre alt, habe eine Ausbildung und ein Studium hinter mir und habe zuletzt an meinem Studienort gewohnt und dort nach Abschluß Leistungen (ALGII) bezogen. Da mir meine Wohnung dort gekundigt worden ist und es mir nicht möglich war, dort eine neue Wohnung zu finden, bin ich, um nicht obdachlos zu werden, wieder an meinen ersten Wohnsitz (Studienort war 2. Wohnsitz) gezogen und wohne dort im Haus meiner Eltern in einer Einliegerwohnung ab dem 01.03.2006 zur Miete.
Jetzt stellen sich mir einige Fragen:
Eigentlich habe ich mit meinen Eltern nicht viel zu tun, die haben mir zuletzt nur monatlich trotz eigener Schulden einen kleinen Geldbetrag überwiesen, damit ich ein Studienabschlußdarlehen zurückzahlen konnte.
Was ich wissen möchte:
In dem Antrag wird nach mit dem Antragsteller in einem Haushalt lebenden weiteren Personen gefragt. Zählen meine Eltern etwa dazu ?
Werden die Kosten der Unterkunft übernommen ?
Reicht da der Mietvertrag und diese Mietbescheinigung aus, um belegen zu können, das ich einen eigenen Haushalt führe ?
Ach so, auf den Zettel mit Informationen für Neu- und Folgeantragsteller steht mit Kugelschreiber dazu gekritzelt, ich solle doch die Kontoauszüge der letzten 6 Monate mitbringen. Wieso sollte ich das tun ?
Ich verstehe sowieso nicht, weiso ich den kompletten Antrag nochmal stellen muß, die ARGE am vorherigen Wohnort hatte gerade erst die nächsten 6 Monate bewilligt.

LG

StephanK
02.03.2006, 08:37
Willkommen im Forum! In dem Antrag wird nach mit dem Antragsteller in einem Haushalt lebenden weiteren Personen gefragt. Zählen meine Eltern etwa dazu ? Das hängt davon ab, ob Du in Deiner Einliegerwohnung wirklich einen eigenständigen Haushalt führst, also selbst wirtschaftest und keine Unterhaltsleistungen von den Eltern erhältst - wobei "Unterhaltsleistungen" nicht nur Geld bedeutet, sondern auch Sach- und Dienstleistungen (denkbar wäre z.B. "Heizung brauchst Du nicht extra zahlen" oder "Deine Wäsche kann ich doch mit waschen")
Wenn Du in diesem Sinne eigenständig wohnst, gibt es in Deinem Haushalt keine weiteren Personen.

Werden die Kosten der Unterkunft übernommen ?Ja. Allerdings gibt es Fälle, in denen der Alg II-Träger "mauert", wenn Vermieter die Eltern sind. Wichtig ist deswegen, dass Du Deine tatsächlichen Mietzahlungen nachweisen kannst. (Sie müssen übrigens von den Eltern als Einkommen versteuert werden, nur so nebenbei bemerkt...)

Der Mietvertrag sollte deutlich machen, dass eine abgeschlossene Wohnung vermietet wird. Du solltest z.B. auch Deine eigene Klingel und einen eigenen Briefkasten haben - eben wie es wäre, wenn an einen Fremden vermietet würde.

Ach so, auf den Zettel mit Informationen für Neu- und Folgeantragsteller steht mit Kugelschreiber dazu gekritzelt, ich solle doch die Kontoauszüge der letzten 6 Monate mitbringen. Wieso sollte ich das tun ?Das ist bei den Behörden beliebt, aber unzulässig. Siehe hier im Forum: http://forum.arbeitslosennetz.de/viewtopic.php?t=25070

Ich verstehe sowieso nicht, weiso ich den kompletten Antrag nochmal stellen muß, die ARGE am vorherigen Wohnort hatte gerade erst die nächsten 6 Monate bewilligt.Weil der Bestandteil des Alg II "Kosten der Unterkunft" sich geändert hat, diese Kosten von den Kommunen getragen werden und jetzt eine andere Kommune dafür zuständig ist.

DIPLOMTOTEN
03.03.2006, 16:38
Hallo,
thx for reply ;-)
Willkommen im Forum!
Das hängt davon ab, ob Du in Deiner Einliegerwohnung wirklich einen eigenständigen Haushalt führst, also selbst wirtschaftest und keine Unterhaltsleistungen von den Eltern erhältst - wobei "Unterhaltsleistungen" nicht nur Geld bedeutet, sondern auch Sach- und Dienstleistungen (denkbar wäre z.B. "Heizung brauchst Du nicht extra zahlen" oder "Deine Wäsche kann ich doch mit waschen")
Wenn Du in diesem Sinne eigenständig wohnst, gibt es in Deinem Haushalt keine weiteren Personen.

Ok. Das ist auf jeden Fall gegeben. Habe einen eigenen Eingang, ne Klingel und einen Briefkasten sowie Herd und eigenen Kühlschrank und das Amt kann sich die Wohnung auch sofort ansehen.
Dort hat vor mir auch schon mal ein anderer Sozialfall gewohnt.



Ja. Allerdings gibt es Fälle, in denen der Alg II-Träger "mauert", wenn Vermieter die Eltern sind. Wichtig ist deswegen, dass Du Deine tatsächlichen Mietzahlungen nachweisen kannst.

Hmm..., bislang habe ich dort natürlich keine Miete gezahlt. Wovon denn auch ? Schätze, es sollte reichen, wenn ich denen die Quittung vorlege, die ich für die Mietzahlung von meinen Eltern bekommen werde, oder ?

Der Mietvertrag sollte deutlich machen, dass eine abgeschlossene Wohnung vermietet wird. Du solltest z.B. auch Deine eigene Klingel und einen eigenen Briefkasten haben - eben wie es wäre, wenn an einen Fremden vermietet würde.

Im Vertrag steht jetzt als Mietsache: Im Souterain , Eingang seperat
sowie das es als Wohnung vermietet wird.
Eigentlich sind auch die Nachnamen von Mieter und Vermieter verschieden,
da der Vermieter mein Stiefvater ist. Ich würde das jetzt tendenziell für einen Pluspunkt halten, wenn da nicht die Sache mit dem ersten Wohnsitz wäre und ich nicht seit 1977 hier meinen 1. Wohnsitz hätte.
Aber eigentlich läßt sich das ja plausibel erklären.

Weil der Bestandteil des Alg II "Kosten der Unterkunft" sich geändert hat, diese Kosten von den Kommunen getragen werden und jetzt eine andere Kommune dafür zuständig ist.
Klar, aber das ist auch das einzige, was sich da geändert hat.
LG

StephanK
03.03.2006, 17:25
Schätze, es sollte reichen, wenn ich denen die Quittung vorlege, die ich für die Mietzahlung von meinen Eltern bekommen werde, oder ?Ja. Im übrigen habe ich in meinem ersten Beitrag nicht umsonst auf die Steuerpflicht für Mieteinnahmen hingewiesen. Gerade solche Eltern-Kinder-Mietverhältnisse haben die Behörden nämlich auf dem Kieker. Man hat schon von Fällen gehört, bei denen der Alg II-Träger beim Finanzamt angefragt hat, ob diese Mieteinnahmen denn auch ordentlich versteuert würden, weil er "Gefälligkeitsquittungen" gewittert hat. Also Vorsicht!

Im übrigen ist es ja wohl wirklich eine komplett eigenständige Wohnung, so dass nix in Richtung "Haushaltsgemeinschaft" anbrennen kann.

Klar, aber das ist auch das einzige, was sich da geändert hat.Es ist natürlich lästig, den ganzen Kladderadatsch komplett neu zu machen. Andererseits zeigt es, dass wir doch noch nicht die totale Vernetzung aller Behörden haben, die dadurch alle alles über alle wüssten - und das finde ich wieder ganz beruhigend... :cool:

DIPLOMTOTEN
07.03.2006, 10:10
Es ist natürlich lästig, den ganzen Kladderadatsch komplett neu zu machen. Andererseits zeigt es, dass wir doch noch nicht die totale Vernetzung aller Behörden haben, die dadurch alle alles über alle wüssten - und das finde ich wieder ganz beruhigend... :cool:
Ja, das ist wohl so. Mir würde heute bei dem Termin zur Antragstellung mitgeteilt, das die keine Einsicht in die Düsseldorfer Akte hätten.
Allerdings zeigte sich die "Sach"-bearbeiterin wenig einsichtig, was die Kontoauszüge angeht. Sie wollte keine Begründung abgeben, wieso sie diese sehen will. Ich habe jetzt erst mal den tagesaktuellen dagelassen und habe zugesagt, die anderen nachzureichen.
Ich habe wie gesagt, nicht viel zu verbergen. Da sind nur die Zahlungen meiner Eltern wegen des Studienabschlußdarlehens und einige ebay-Eingänge in Höhe von insgesamt ca. 300 Euro. Sieht viel aus, man muß noch ebay-Gebühren und Portokosten von 7,00 Euro pro Eingang abziehen, um den realen "Verdienst" zu bestimmen.
Allerdings habe ich lediglich ein paar Sachen aus meinem Besitz verkauft, um :
1. Den Umzug bezahlen zu können. Transporter hat mich schon 90 Euro gekostet. Den Leuten, die mir geholfen haben, habe ich je 20 Euro in die Hand gedrückt.
2. Die Renovierungsrücklage (muß, da ich in einer WG gelebt habe, für Flur und Küche gezahlt werden) in Höhe von 90 + 35,75 Euro bezahlen zu können.
3. Die Renovierung des Zimmers, in dem ich gewohnt habe, bezahlen (Kostenpunkt ohne Arbeitskraft: ca. 40 Euro)
4. Kosten für Telefon und Fahrt zwecks Wohnungssuche ca: 60 Euro.
Wollen oder können die mir das jetzt als Nebenverdienst anrechen ?
Hatte vorher bei der ARGE nachgefragt: Die Renovierungsrücklage wollten die nicht übernehmen, für den Möbeltransport und sonstiges sollte eine Pauschale in Höhe von ca. 120 Euro gezahlt werden, was allerdings nur in dem Fall passieren sollte, das ich eine Wohnung an dem Ort, an dem ich studiert habe, gefunden hätte. War aber nicht.
Wie bitte schön hätte ich den Rest bezahlen sollen ?
Von den 215 Euro, die mir nach Abzug der Kosten für das Studienabschlußdarlehen noch bleiben oder wie ?
Hätte ich meine Sachen an den Straßenrand stellen sollen und mich obdachlos melden sollen, damit die Behörde an dem vorherigen Wohnort mal endlich rafft, das Obdachlosigkeit droht ? Hätte ich gar erst noch den Umzug hierher vorher bei der zuständigen ARGE beantragen sollen, oder wie ?
Ich habe ehrlich gesagt nicht die geringste Lust, mit denen nach Vorlage dieser Kontoauszüge über nicht konkret geregelte Dinge zu diskutieren, und dann deren Willkür ausgesetzt zu sein.


Also nochmal konkret gefragt:
Muß ich denen meine Kontoauszüge vorlegen ? Mit welcher Begründung ?
Kann ich eine schriftliche Begründung verlangen ? Muß mir die Sachbearbeiterin diese austellen ?
Vielleicht noch hinzugefügt: Die hat mir heute auch ein selbst zusammengebasteltes Formular zur Unterschrift vorgelegt, in dem ich begründen mußte, warum ich die Wohnung in Voerde angemietet habe und das ich keine Einkünfte und keine Vermögenswerte habe.

Gut, abschließend mal so die Frage: Ich habe ja von dem Fall in Hessen gehört und mir die Akte auch runtergeladen. Mal gesetzt den Fall, das ich das hier so durchziehe und mich strikt weigere, denen Einsicht in nicht relevante Sozialdaten zu gewähren: Wovon soll ich denn die Zeit leben, bis ich mein Recht, sofern ich denn eins habe, durchgesetzt habe ?
In Hessen hat das ja wohl einige Zeit gedauert ( halbes Jahr, wenn ich das richtig sehe).
Hmm...., klar, das das so gängige Praxis ist und sich keiner dagegen wehrt und damit alles schön beim alten bleibt.
Ich kann es mir finanziell und vor allem zeitlich gar nicht leisten, da ich mit meinen Bewerbungen echt schon genug zu tun habe.