Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung wegen Umzug und Heirat
Hallo :-)
leider ist mein Beitrag verschwunden. Ich versuche es einfach noch einmal.
Also: Mein Freund und ich, wir wohnen ca. 120 km auseinander. Da wir im Juli heiraten wollen, möchte ich zu ihm ziehen und meinen jetzigen Job
( seit 15 Jahren ungekündigt) kündigen zum 31.07.07
Das Arbeitsamt droht aber für diesen Fall mit Sperre, weil es nach deren Aussage zumutbar wäre, täglich die 240 km zu fahren, um an meinen Arbeitsplatz zu gelangen.
Habt ihr da nähere Informationen?
Herzliche Grüße
Sabine
StephanK
15.05.2007, 08:56
:welcome: Sabine,
ich fürchte, die Arbeitsagentur ist im Recht, oder sie könnte es zumindest sein.
Ich denke, die Frage, ob das Festhalten am bisherigen Arbeitsplatz auch nach dem Umzug zumutbar ist, ist genau so zu beurteilen wie die Zumutbarkeit eines bei Arbeitslosigkeit angebotenen neuen Arbeitsplatzes zu beurteilen wäre. Dazu sagt das Gesetz, dass bei einem Vollzeitarbeitsplatz Pendelzeiten bis zu insgesamt zweieinhalb Stunden zumutbar sind.
Es geht also nicht um Kilometer, sondern um Fahrzeiten (was auch sinnvoll ist). Nun sind 120 km durch Landstraßen im Mittelgebirge etwas anderes als 120 km Autobahn im Flachland, d.h. es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Vielleicht fütterst Du mal die Daten der "Tür-zu-Tür"-Verbindung in einen der diversen Routenplaner, die es im Internet gibt. Die werfen ja auch Fahrzeiten aus. Das könnte eine brauchbare Argumentationsgrundlage sein.
Hallo Stephan,
vielen Dank für die schnelle Info. Ich habe einmal diverse Routenplaner gefüttert. Komme ausschließlich überall auf mehr als 2,5 Stunden. Manchmal sind es allerdings auch nur wenige Minuten, aber drüber bin ich immer. Ich hoffe, das reicht aus.
Liebe Grüße
Sabine
StephanK
15.05.2007, 09:58
Auch wenn es nur wenige Minuten sind: Grenzwerte sind Grenzwerte, und das Gesetz (§ 121 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html)) setzt nun mal den Grenzwert von täglichen zweieinhalb Stunden Perndelzeit, also exakt 150 Minuten. Ich denke, die Arbeitsagentur arbeitet bei ihrer Einschätzung auch mit Routenplanern.
Dennoch solltest Du darauf gefasst sein, dass man Dir vielleicht eine Sperrzeit aufzubrummen versucht. Dann ist ggf. halt ein Widerspruch nötig.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort :-)
Liebe Grüße
Sabine
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