PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrfrist von drei Wochen


witchcraft
02.03.2006, 09:02
:lol:
Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und hab ebenfalls meine Erfahrungen mit Sperrfrist etc. gemacht.
Zur Sache:
Da ich mittlerweile zu den älteren Arbeitnehmern gehöre - was heute ja schon so ab 40 anfängt - und ich bin mittlerweile stolze 47, riet mir mein zuständiger Sachbearbeiter bei Betrieben ein Praktikum anzubieten. So ein Praktikum wäre von meiner Seite aus freiwillig und würde evtl. dazu beitragen einen Arbeitsplatz zu bekommen. So weit so gut. Ich habe also nach gut 7 Monaten das erste Mal von ihm einen Vermittlungsvorschlag bekommen, hab mich vorschriftsmäßig dort beworben und auch einen Vorstellungstermin bekommen. Während des Gesprächs hatte ich auch über die Möglichkeit eines Praktikums erzählt.

Tatsächlich bekam ich einige Tage später einen Anruf von dem Unternehmen in dem sie mich um ein 14-tägiges Praktikum baten. Da ich aber in der Woche in welcher das Praktikum stattfinden sollte noch weitere Vorstellungsgespräche hatte und die nicht nur vom Verdienst, sondern auch von der Tätigkeit mir wesentlich näher kamen, hab ich dieses Praktikum abgelehnt. Ich habe also nur dieses Praktikum abgelehnt, hab meinen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt darüber informiert und hab nun eine dreiwöchige Sperre bekommen. Genauer rückwirkend vom 25.0106 - 15.02.06. Gegen diesen Bescheid hab ich Widerspruch eingelegt.

Wie kann das denn nun sein? Also
1. sagen die vom Arbeitsamt ein Praktikum ist grundsätzlich freiwillig
und
dazu sage ich: Was ich freiwillig anbiete kann ich doch auch wieder freiwillig rückgängig machen

2. siehts so aus wenn man ein Praktikum anbietet ist es freiwillig........aber nur halb.......denn rückgängig machen wird von der Arbeitsagentur als Nichtaufnahme einer Arbeit bewertet und mit einer Sperrzeit bestraft :cry:

Wie seht ihr den Fall?

gruß an alle

StephanK
02.03.2006, 09:24
:welcome: witchcraft,
eine Nachfrage noch: sollte das Praktikum ein bezahltes sein oder ein unbezahltes ?
Das scheint mir nicht unwichtig für die Frage, ob man dabei überhaupt von Arbeitsablehnung sprechen kann.

witchcraft
02.03.2006, 10:40
Danke für die schnelle Reaktion :P
Es sollte ein unbezahltes Praktikum sein. Unbezahlt von der Firma - doch während des Praktikums von zwei Wochen sollte Alg weiterbezahlt werden.
Ich muss dazu noch einiges sagen, während der gesamten Verhandlungen war von seiten der Firma mir in keinster Weise ein Arbeitsplatz angeboten worden. Es war von der Geschäftsleitung immer nur von Praktikum und einer evtl. Förderung in Richtung Hamburger Kombilohn die Rede. Es wäre also nicht sicher gewesen ob ich nach diesem Praktikum auch tatsächlich eingestellt worden wäre.

Der Hamburger Kombilohn sieht vor dass für eine Dauer von 6 Monaten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 250 Euro erhalten. Der Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt.

Nun muss ich dazu auch noch sagen dass mir erklärt wurde, die Firma bezahle kein Monatsgehalt sondern rechne nach den tatsächlich im Monat geleisteten Stunden ab. So weit so gut. Bei einer Vollzeitbeschäftigung würde ich so ca. auf 1400 Euro brutto mit monatlichen Schwankungen kommen. Nachdem ich mir das zu Hause durchgerechnet hatte, ich habe zwei Kinder für die ich unterhaltsverpflichtet bin, die wegen der Ausbildung nicht bei mir, sondern in Baden-Württemberg leben, hab ich auf das Praktikum verzichtet. Denn ich wäre durch diese Stelle nicht mal in der Lage gewesen auch nur im Ansatz der Unterhaltsverpflichtung nach zu kommen.
Der absolute Hammer ist allerdings das ich für den Monat Februar somit 75 Euro vom Arbeitsamt bezahlt bekommen habe............keine Ahnung wie ich damit über die Runden bzw. Geld an meine Kinder überweisen soll.

lg
witchcraft

StephanK
02.03.2006, 11:54
Danke für die schnelle Reaktion :P Büdde, aber warum streckst Du mir zum Dank die Zunge raus? :wink:
Na ja, ich hab' auch 'ne Weile gebraucht, bis ich dieses smiley mal genauer angeschaut hab'....
Es sollte ein unbezahltes Praktikum sein. Unbezahlt von der Firma - doch während des Praktikums von zwei Wochen sollte Alg weiterbezahlt werden.... was ein recht eindeutiges Indiz dafür ist, dass es sich eben nicht um bezahlte Arbeit handeln sollte. Das wird durch Deine weitere Schilderung ja auch noch bekräftigt.

Du hast also keine bezahlte Arbeit abgelehnt, sondern unbezahlte, während der (um die Grundlagen der Arbeitslosengeldzahlung im SGB III zu betrachten) die AA im Hinblick auf Deine Verfügbarkeit "ein Auge zugedrückt" hätte, denn Du wärest für diese Zeit ja ausgelastet gewesen und hättest der Vermittlung nicht wirklich zur Verfügung gestanden.

Übrigens verstehe ich es schon, dass die AA sich auf Praktika einlässt, weil sie oft die Eintrittspforte zu einem regulären Job sind. Aber erstens greift das um sich wie die Vogelpest und zweitens nimmt die AA damit den Arbeitgebern Lasten ab, die eigentlich sie selbst tragen sollten. Schliesslich kann man mit neu Eingestellten Probezeiten vereinbaren, die genau die Funktion haben, sich darüber klar zu werden, ob man den oder die Richtige gefunden hat. Statt dafür regulär Lohn zu zahlen lassen die Arbeitgeber das über die Konstruktion "Praktikum, aber arbeitslos" aus dem Haushalt der AA finanzieren... :evil: Aber das nur nebenbei.

Das kann zu keiner Sanktion führen, denn es handelte sich nicht um eine Arbeitsablehnung. Mit Arbeit ist nur bezahlte Arbeit gemeint.

Du solltest also gegen dies Sanktion Widerspruch einlegen. Allerdings ist mit einiger Bearbeitungszeit zu rechnen. Diese wirst Du Dir wegen der Unterhaltsverpflichtungen nicht leisten können. Deswegen kann man Dir in dieser Situation nur den Gang zum Sozialgericht anraten. Dort solltest Du den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, durch die die BA verpflichet wird, Dir das Alg II ungekürzt auszuzahlen. Das sozialgerichtliche Verfahren ist (noch) frei von Gerichtskosten, und Du musst auch keinen Anwalt beauftragen, obwohl das natürlich nützlich ist.

Schau auch mal hier rein:
http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#48
http://forum.arbeitslosennetz.de/faq.php#44

witchcraft
02.03.2006, 12:37
:lol: aber ich hab tatsächlich nicht gesehen dass ich dir die Zunge rausstrecke......tut mir leid...

Was du schreibst ist ja interessant. Ich versuchs mal über die Schiene mit dem Sozialgericht. Widerspruch hab ich gegen die Erteilung einer Sperrfrist schon eingelegt. Aber da die Bearbeitung ja dauern kann wie du schreibst, versuch ich heute mal beim Gericht einen Termin zu bekommen. Viiiiiiiiiiiiiiiielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!

In den Widerspruch hab ich übrigends meine Unterhaltsverpflichtung auch aufgenommen, außerdem habe ich die Kopien des Widerspruchs und des Bescheids über die Erteilung einer Sperrfrist an die Anwälte meiner kinder geleitet, so dass auch diese sehen dass ich nicht einfach aus Jux und Tolerei nicht bezahle.

Wobei das nicht der gesamte Ärger mit dem Arbeitsamt ist. Das ist nur die Spitze bísher. Angefangen hat alles damit dass ich Ende November eine Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma begonnen hatte. Dort wurde ich unbefristet eingestellt. Prima war meine erste Reaktion, zwar war auch hier der Verdienst nicht grade super, doch ich hatte mir Hoffnungen auf eine langfristige Beschäftigung gemacht. War allerdings Essig. Die Beschäftigung dauerte nur vom 23.11.05 - 26.12.05. Da wurde ich nämlich betriebsbedingt gekündigt - sie hatten keinen Einsatz mehr für mich.

Und ob ihr hier im Forum es glaubt oder nicht. Vom Tag meiner Kündigung hab ich - bis ich denn meine Unterlagen von der Zeitarbeitsfirma vollständig erhalten habe - bis zum 31.01.06 gebraucht. Ich mußte x emails und Telefonate schreiben und führen bis ich endlich alles zusammen hatte. Zwar hab ich die Arbeitsbescheinigung erhalten, doch meine Lohnsteuerkarte 2006 war einfach verschlampt worden. Und ohne - geht ja bekanntlich nix beim Antragabgeben. Dazu muss noch gesagt werden dass ich am 05.01. geheiratet habe und dass der Außenstellenleiterin der Zeitarbeit mitgeteilt habe, außerdem brauchten sie die neue Karte nicht - da ich ja nur bis Ende Dez. 05 abgerechnet werden mußte. Na ja es kam so wies kommen mußte - ich konnte aufgrund der späten Zusendung die Lohnsteuerkarte erst am 01.02.06 ändern lassen. Mein Mann wurde nach I abgerechnet, ich hab Alg nach Lohnsteuerklasse I für den Januar erhalten und hab prompt ein Schreiben bekommen dass ich im Februar das Geld welches ich zu unrecht erhalten habe - weil ich ja die Lohnsteuerklassenänderung nicht frühzeitig hab vornehmen lassen (können!!!!!) - an die Arbeitsagentur zurückbezahlen muss - hat man mir gleich abgezogen. Somit Sperre für drei Wochen minus die Rückzahlung für die zu unrecht erhaltenen Beträge. Auch gegen diesen Bescheid hab ich Widerspruch eingelegt.

Wie kann ich denn eine Lst-Karte ändern lassen wenn ich sie nicht habe???

Ihr seht also wer arbeitslos ist hat so durchaus trotzdem ständig was zu tun - nämlich Widersprüche zu schreiben

lg

witchcraft

StephanK
02.03.2006, 12:43
Die Sache mit der verschlampten Lohnsteuerkarte ist nun wirklich extrem ärgerlich!
Aber Du bist offenbar Frau's genug, um Dich dann auch zu wehren. Gut so - und man lernt auch einiges dabei... :engel:

Ach ja: Beim Gericht gibt's zwar Verhandlungstermine, aber Anträge einreichen kann man zu beliebigen Zeiten während der Öffnungszeiten - dafür braucht man keinen Termin.

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/sozialgericht/kontakt/kontakt.html

witchcraft
02.03.2006, 13:08
:engel:
Danke für das Kompliment, natürlich wehre ich mich gegen diese Art und Weise der Behandlung durch das Arbeitsamt. Aber es ist doch immer wieder extrem ärgerlich und nervt.

Genervt hat mich auch der Spruch meines Arbeitsberaters, der meinte nämlich, auf meine Stellungnahme wegen des evtl. zu erwartenden Lohns - von Gehalt hätte ich ja nicht reden können - "Wissen Sie ich hätte versucht den Arbeitgeber dahingehend zu motivieren, Ihnen nach Ablauf des Hamburger Kombilohns die Differenz - also die 250 Euro netto - dann auf Ihren Lohn weiterhin drauf zu legen"

Du kannst dir sicherlich vorstellen dass ich darüber herzlich lachen mußte. Einen Arbeitgeber, der von vornherein die Leute - ich hätte übrigends als Teamassistentin arbeiten sollen - schlecht bezahlt, sämtliche Förderungen wie Praktika und Kombilohn in Anspruch nehmen will, dahingehend zu bringen auch nach Ablauf des Kombilohns mir die 250 Euro netto auf meinen monatlichen Lohn !! nicht etwa auf ein Gehalt!! zu bezahlen.

Mir treibts jetzt noch das Wasser in die Augen wenn ich an diesen Ausspruch denke!
lg witchcraft
Übrigends viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielen Dank für den Link

Seebarsch
19.04.2006, 20:02
Hallo,
während des Bezuges von Alg 1 gibt es kein Praktikum !
Es gibt die Möglichkeit einer Maßnahme nach § 48 SGB III, eine so genannte Trainingsmaßnahme. Die erfolgt nach Genehmigung der Agentur in einem Betrieb und kann verschiedene Sachen zum Ziel haben ( siehe § 48 SGB III ).
Während der Maßnahme ist man weiterhin arbeitslos und erhält Alg 1 und zusätzlich, wenn erforderlich, Fahrkosten.
Dem Betrieb entstehen keine Kosten bis auf die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.

Eine Sperrzeit nach § 144 Absatz 1Nr 3 oder 4 SGB III kann nur dann eintreten, wenn dir die Maßnahme schriftlich mit Rechtsfolgebelehrung durch die Agentur angeboten wurde.

Wenn der Sachverhalt so war, wie du ihn geschildert hast, wird dem Widerspruch mit Sicherheit stattgegeben und die Sperrzeit aufgehoben !
:-x

StephanK
19.04.2006, 22:50
während des Bezuges von Alg 1 gibt es kein Praktikum !Ja klar. Nur frage ich mich, warum dann anscheinend nur wenige Betriebe den von Dir genannten Weg über eine Trainingsmaßnahme gehen. Mir scheint, dass die Mehrzahl der von der AA angebotenen Trainingsmaßnahmen bei "Weiterbildungsfirmen", aber nicht in "richtigen" Betrieben stattfinden - und die Mehrzahl der von Betrieben angebotenen Praktika "freischwebend unversichert". Scheuen die Betriebe die Kooperation mit der AA? Vielleicht, weil die AA im Rahmen des Möglichen darauf achtet, dass nicht ständig angebotene Praktikumsplätze in Wirklichkeit unbezahlte Arbeitsplätze sind? Oder was steckt sonst dahinter?

Seebarsch
20.04.2006, 18:04
Das hat verschiedene Gründe:
a) Der Vermittler scheut sich in den Betrieb zu gehen und den sich auch genau anzuschaun,
b) Der Arbeitgeber muss für die Trainingsmaßnahme (TM) einen Antrag stellen,
c) der Vermittler muss über den Antrag entscheiden
d) die Verbindungen der Maßnahmeträger sind zu gut
e) in eine Maßnahme können mehr Leute gebracht werden,
d) sogenannte Praktika sind verdeckte Schwarzarbeit
e) die Alo werden nicht über die Möglichkeit der TM informiert.

Nach meiner Einschätzung besteht während des sogenannten Praktikums, ohne schriftliche Zusage des Vermittlers kein Anspruch auf Leistungen und Versicherung. Zusätzlich ist die Wirkung der Alo-Meldung erloschen.

Ich kenne Geschäftsstellen von Agenturen, die sich zum Ziel gesetzt haben, mindestens 80 % der TM in Betrieben duchzuführen. Die tun das auch und haben recht hohe Vermittlungsquoten dabei.
Viele Arbeitgeber haben mittlerweile erkannt, dass der erste Anschein bei einem Vorstellungsgespräch trügen kann und eine betriebliche TM von bis zu 8 Wochen dabei schon bessere Erkenntnisse bringt.
Ein Arbeitgeber der in 6 Monaten mehr als 3 TM will und niemanden einstellt, ist von der Liste weg.
Man muss nur einmal etwas Phantasie walten lassen und sich etwas beweglicher zeigen, dann kann man schon etwas bewegen!
Hoffentlich bewegt sich bald mehr !!!!!!!!!!!
:Action1:
Es macht sich auch ganz gut, wenn man beim Vorstellungsgespräch, mit Rückendeckung des Vermittlers sagen kann, versuchen sie es doch mal ohne Risiko 2 oder 3 Wochen mit mir !
Gruß
:lol: